Hallo,
ich habe vor kurzem Hartz 4 bzw. den Antrag gestellt. Er wurde abgelehnt mit dem Hinweis auf mein „Vermögen“. Grund: ich habe mich vor 2 Jahren mit 20 TEURO an einer GmbH beteiligt. Diese macht aber noch Verluste. Ich bekomme kein Geld daraus. Kann dieses Geld tatsächlich als Vermögen bewertet werde? Ich kann die Anteile nicht verkaufn, weil sie ja keiner will. Also nicht verwerten.
Gruß
Hallo!
Auch Dir steht Hilfe zu auch wenn es erst nur auf Darlehen gezahlt werden muß, welches dann noch gerichtlich geklärt werden muß.
Bitte stell einen schriftlichen Antrag auf Hilfe und begründe Diesen wie nachfolgend und individuell.
Einen Antrag auf Hartz IV Leistungen können alle Menschen stellen, die folgende Voraussetzungen erfüllen. Ein Antrag auf Arbeitslosengeld II können Erwerbslose stellen, die keinen Anspruch mehr auf das Arbeitslosengeld I haben. Ferner können auch auch alle Selbstständige einen Antrag auf Arbeitslosengeld II stellen, deren Einkommen nicht mehr ausreicht, um das Existenzminimum zu sichern und deren Betrieb „pleite“ gegangen ist. Ferner können auch alle Menschen einen Hartz-IV Antrag stellen, deren Unterhalt nach einer Trennung oder Scheidung nicht mehr zur Lebenssicherung ausreicht sowie alle, die zuvor keinen Anspruch auf das ALG I hatten und über kein Einkommen verfügen. Zusätzliche Hartz-IV Leistungen können Erwerbstätige beantragen, wenn das Einkommen zur Sicherung des Existenzminimum nicht ausreicht.
Einen Anspruch auf das Arbeitslosengeld II haben alle Menschen die mindestens 15 Jahre sind und das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. ALG II Leistungen bekommt man jedoch nur, wenn man mindestens 3 Stunden pro Tag erwerbsfähig ist und seinen Wohnsitz in Deutschland hat (§7, § 7a SGB II). Menschen, die keiner Arbeit nachgehen können, erhalten die Sozialhilfe. Einen Anspruch auf Sozialhilfe haben Erwerbsunfähige auf Zeit, Vorruheständler mit niedriger Rente, längerfristig Erkrankte und hilfebedürftige Kinder mit selbst nicht hilfebedürftigen Eltern.
"Erwerbsfähig ist, wer nicht wegen Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit (d.h. in den nächsten 6 Monaten) außerstande ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein“ (§ 8 SGB II).
Zur Bedarfsermittlung wird nicht nur das eigene Einkommen sowie das Vermögen (Erspartes, Anlagen, Häuser, Wertgegenständige) berücksichtigt, sondern auch das Einkommen einer Bedarfsgemeinschaft. Zur Bedarfsgemeinschaft zählen Lebenspartner, Ehefrau und Ehemann, Eltern und Kinder sowie Stiefkinder.
Tschüß
Verhöker die Dinger offiziell ( ) an ein Familienmitglied. Gib diese 20 Euro als Einkommen an und schon muss das Amt zahlen. So geht es ja nicht! Mach mit dem Käufer klar, dass es deine bleiben!
Hallo Zaubermaus,
bitte nicht böse sein, aber du scheinst dich im Gmbh Recht nicht so ganz auszukennen. Man kann nicht einfach Anteile einer GmbH, hier 20%, mal soeben für 20 EURO an jemanden, egal wer, verkaufen. Mal davon abgesehen, das dann einige Gebühren entstehen ( Notar, Handelsregister, etc. ) Auch gibt es trotz Verust eine Bewertung der Anteile minimum die 5 TEURO für 20% an der GmbH. …großer Aufwand alles. Bei mir geht es übrigens zum Glück nur noch darum, rückwirkend für 2 Monate Geld zu erhalten, da ich einen neuen Job habe. Aber verschenken will ich ja nichts. Geht ja immerhin um fast 2.500 Euro incl Geld für die PKV.
Zeigt übrigens aber auch wie man am langen Arm ausgehungert wird dort. Der Vorgang mit allem dauert schon seit fast 12 Wochen. Und das Thema der GmbH kam erst vor 2 Wochen auf!!! Vorher fehlten immer wieder neue private Unterlagen. Ich frage mich, wie sorgfältig prüfen die dort, das alle 14 Tage neue Fragen kommen??? Wie gesagt neue Fragen, keine von mir durch Unterlagen erzeugte bzw. Unklarheiten…
Aber danke für deinen Vorschlag!
Gruß
Verhöker die Dinger offiziell (
) an ein Familienmitglied.
Gib diese 20 Euro als Einkommen an und schon muss das Amt
zahlen. So geht es ja nicht! Mach mit dem Käufer klar, dass es
deine bleiben!