Hallo,
meine Frage ist folgende.
Wir bekamen eine BK Rückzahlung,müssen wir diese auch an das Amt zurückzahlen wenn wir einen Teil der Betriebskosten aus eigener Tasche Zahlen?Das was wir aus eigener Tasche zahlen ist viel mehr als die geringe Rückzahlung.
Vielen dank im Voraus.
MfG Angela
So weit ich weiß nicht. Habt Ihr denn schon eine Aufforderung oder irgenetwas Anderes erhalten, in dem Ihr zur Rückzahlung aufgefordert werdet?
Grüsse
So weit ich weiß nicht. Habt Ihr denn schon eine Aufforderung
oder irgenetwas Anderes erhalten, in dem Ihr zur Rückzahlung
aufgefordert werdet?
Grüsse
wir bekamen die 49 EuR vom Vermieter jetzt erst überwiesen und wollen das Amt jetzt informieren.
Davon würde ich aber abraten!
Davon würde ich aber abraten!
na wir werden sehen was das Amt die nächsten Tage schreibt,mit Sicherheit wollen die das Geld, auch wenn wir einen nicht unerheblichen Teil aus eigener Tasche zahlen.
Dann würde ich folgendes vorschlagen! Erst einmal nicht zahlen.
Wartet ab, was das Amt Euch schreibt(nicht mündlich) und welche gesetzlichen Grundlagen es aufführt. Bergündet sie es nicht und kann Euch die rechtliche Rückforderung nicht plausiebel erklären, dann geht Ihr innerhalb von vier Wochen in einen begründerten Widerspruch und wartet ab. Entweder der Bescheid wird gewandelt oder zurückgenommen ansonsten Ihr klagt einfach beim Sozialgericht.Dann habt Ihr eine genaue Antwort für das, nur für Euch, zugeschnittene Problem und die gilt für Euch dann jedes Mal, wenn Ihr eine Rückzahlung erhaltet, denn hier laufen viele Bedingungen, Voraussetzungen, Verträge und famienspezifische Probleme zusammen.
Viele Grüsse
Ja so machen wir das ,vielen Dank für die Info.
LG Angela