Hartz 4/ Eigenheimzulage

Liebe/-r Experte/-in,
leider müssen wir bis Ende des Monats von Hartz 4 leben.
Wir haben im März Eigenheimzulage erhalten, die wurde aber, weil wir keine Rechnungen vorweisen konnten, als Einkommen angerechnet. Aber wir hatten einfach kein Geld Handwerker zu bezahlen.
Können wir das Geld zurückerhalten, wenn wir Rechnungen datiert nach Juli einreichen? Das wären 5 X 475 Euro = 2375.
Wir könnten auch eine Einmal-Zahlung leisten, würden die Handwerkerrechnung aber vorziehen, da wirklich was gemacht werden sollte.
Schöne Grüße
C.

Hallo,

leider habe ich von dieser Materie keine Ahnung.

LG

Martin

Hallo Coco,
wie die Rechnung datiert sein muss, kann ich dir nicht sagen.

Hier dazu ein Urteil:
http://www.ratgeber-aktuell.com/ausbildung-weiterbil…

Siehe auch hier:
igenheimzulage: Ob die staatliche Eigenheimzulage als Einkommen anzurechnen ist, hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen verneint. Die Arbeitsagentur dürfe nicht kürzen, wenn der Eigenheimbesitzer nachweise, dass er die Zulage für die Tilgung des für den Hausbau aufgenommenen Darlehens verwendet. Die Staatszulage sei eine „zweckbestimmte Einnahme“ und damit grundsätzlich privilegiert. Durch die Anrechnung auf das Arbeitslosengeld II würden Bezieher kleiner Einkommen, für die die Eigenheimzulage gerade vorgesehen sei, von der staatlichen Vergünstigung faktisch ausgeschlossen. (AZ: L 8 AS 39/05 ER)
mfg falkoo

Hallo, so traurig wie es ist, es ist eben Einkommen. Das Geld könnt Ihr nicht zurück bekommen. Also, das nächste Mal etwas besser aufpassen.
Aber unter dem Urteil S 102 AS 1964/06 über die Instandhaltungskostenpauschale bei Eigenheimen könnt Ihr, wenn am Haus etwas gemacht werden muß Gelder einklagen.
Diese Entscheidung enthält ein ausführliches Beispiel zur Berechnung der Instandhaltungskostenpauschale bei Eigenheimen. Oder wenn sehr dringend repariert werden muß, dann Antrag auf Kostenübernahme stellen. Dabei Gutachten, drei Kostenvoranschläge und wenn möglich Bilder mit einreichen. Stellt Euch allerdings hier auf Klagen beim Sozialgericht ein.
Ansonsten müßt Ihr, wenn dringend Geld benötigt wird, ein Darlehn beantragen. Hier solltet Ihr Euch genau überlegen, ob Ihr das monatlich finanziell auch leisten und durchstehen könnt. Essen, Trinken und Gesundheit sind wichtiger.
Tschüß

Tut mir leid. Dazu kann ich nichts sagen.

leider kann ich diese nachfrage nicht beantworten und muss sie bitten, die frage jemand anders zu stellen.

viel erfolg,
hansemann

Ich bin KEIN Experte, kann mir aber kaum vorstellen, dass die Eigenheimzulage NICHT als Einkommen bewertet wird. Dem Amt ist es egal, wofür Ihr das Geld und wann braucht - es zählt das Datum des Einganges auf Eurem Konto.
Vielleicht hat jemand kompetenteres bessere Infos. Sorry.

Hallo,

wie es sich mit Eigenheimzulage verhält, kann ich Ihnen leider nicht genau sagen. Fragen Sie doch einfach direkt im Jobcenter nach. Lassen Sie sich aber für solche Sachen eine kompetente Person (Leiter etc.) geben.

Gruß Hagen

Hallo,

wenn ihr von ALG2 lebt würde ich mit diesem Fall zum Anwalt gehen ( Für euch nur 10€ Beratungskosten )! Das Amt wird euch nichts zahlen, die werden sich nur raus reden, wie immer!!!

Google hilft:

http://www.sozialleistungen.info/news/12.10.2008-eig…

Sorry,
weiß ich nicht.
Bitte an die nächstgelegene freie Beratungsstelle wenden - wenn Du Deine Postleitzahl angibst, schaue ich gerne danach.

Gruß
strandperle02