ich habe mehrere temiene gehabt auf denn amt und konnte das wegen krankheit nicht wahr nehmen habe aber immer krankenscheine nachgewissen und jetzt haben sie mich gespärt!
was kann ich tun wenn ich hin gehe
Hallo,
mit AU-Bescheinigung dürfen sie nicht sperren.
Widerspruch einlegen
Gruß
Hallo,
gleich gegen diese Sperre Widerspruch einlegen, aber bitte sofort schriftlich machen, den wegen krankschreibung dürfen die nicht so einfach eine Sperre machen, sie versuchen es aber trotzdem, sind aber damit nicht im Recht. Eine Krankschreibung ist vom Arzt Bescheinigt und das sollte reichen das ist normal vom Amt gegen das SGB, kann man in gegen Hartz 4 nachlesen.
LG chipsy759
Hast du die AUs gegen Empfangsbestätigung abgegeben?
Bei ALG II wird man nicht gesperrt -da gibt es Sanktionen.
Hast du ein Schreiben (oder mehrere) bekommen? Was genau steht drin? Wie alt bist du?
Noch U 25?
Hat man eine extra Bescheinigung(Reiseunfähigkeit/Wegeunfähigkeit) von dir gefordert?
Hat man dich aufmerksam gemacht, daß du gegebenenfalls Lebensmittelgutscheine beantragen kannst?
Es fehlen leider viele wichtige Informationen…ohne die kann dir niemand helfen.
Du könntest zum Amtsgericht gehen, und dir einen Beratungshilfeschein holen, damit zu einem Fachanwalt für Sozialrecht gehen.
Oder dich im Erwebslosenforum Deutschland anmelden, da wird dir auch geholfen.
Da seh ich, wenn du als Neuerpostest. Da kann man besser helfen, wenns wie bei dir kompliziert ist.
Vielleicht wäre es sinnvoll nicht so oft Krank zu sein wenn man wichtige termine hat.
Wenn es dann mal vorkommt muss man anrufen und einen neuen Termin vereinbaren.
Ich würde einfach mal zum Amt gehen, und mir anhören, was mein Sachbearbeiter zu sagen hat. Schließlich sind das ausgebildete Fachleute und die kennen sich aufgrund ihrer täglichen Arbeit mit solchen Problemen aus.
Hallo,
ich bin keine Expertin für die Leistungsgewährung. Aber soweit mir bekannt ist, gibt es zu einem ähnlichen Fall Rechtsprechung. Da wurde vom Gericht entschieden, dass man auch bei Krankschreibung seine Termine wahrnehmen muss. Es sei denn, man ist so schwer krank, dass man das Bett nicht verlassen kann. Wenn du mehrere Termine nicht wahrgenommen hast, stellt sich die Frage, ob du ununterbrochen krankgeschrieben warst, oder immer nur, wenn ein neuer Termin angesagt war. Falls nicht ununterbrochen krank, müsste man sich doch selbst melden, wenn man wieder gesund ist und nachfragen, oder? So genau kenne ich mich da nicht aus. Schlimmsten falls musst du mit Sanktionen rechnen, also dass ein Betrag von deinem Leistungsanspruch abgezogen wird. Aber das müssen sie dir erst schriftlich in einem Bescheid mitteilen. Dagegen kannst du dich mit Widerspruch wehren.
mfg