Liebe/-r Experte/-in,
Habe folgendes Problem:
Ich bekomme *Überbrückungsgeld* Hartz4 zur Selbstständigkeit. Den Antrag hierzu habe ich 1 Tag bevor mein Onkel starb, abgegeben.
Das heißt, ich habe etwas geerbt. Um jetzt weitere Sicherungsleistungen zu beantragen, dürfte ich nur einen gewissen Satz (wie berechne ich den?) behalten. Lieber wäre mir natürlich ein fester Arbeitsplatz, aber ich habe keinen in Aussicht. Was passiert, wenn ich eine Art Selbstanzeige mache beim Arbeitsamt und offen u. ehrlich mein *halbes* Jahr zurück zahle? Kommt da eine Strafe auf mich zu?
Danke für Eure Antworten
Hallo!
Kann die Frage nicht so ganz einordnen!? Über welchen Zeitraum sprechen wir denn?
Sprich, wann war Antragsabgabe und wann ist die Erbschaft zugeflossen? Haben Sie jetzt schon ein halbes Jahr Überbrückungsgeld, ich sag mal „unrechtmäßig“, bezogen?
Wie das bei einer Erbschaft mit der Anrechnungsfreiheit ist, kann ich nicht sagen. Eigentlich wird das ja wie ein Einkommen gewertet, anrechenbar ab dem Monat des Zuflusses.
Als Absicherung auf der hohen Kante darf man, glaub ich 150 Euro pro Lebensjahr haben. Aber bitte nochmal genau erkundigen!
Wie das bezgl. einer Art Selbstanzeige ist, kann ich auch nicht sagen. Eigentlich sind Sie ja verpflichtet, jegliche Einkommensänderung sofort anzugeben. Vielleicht mal unverbindlich erkundigen.
Viel Glück!
Hallo!
- Du konntest nicht wissen, daß dein Onkel gestorben ist, welches du erst nach ein paar Wochen erfahren hast.
- Darfst Du 150 € pro Lebensjahr als Erspartes besitzen. Min. 3100.00 €; Max. 9750. Und Zweckgebunden noch für Möbel etc. 750, 00 €.
- Warum Selbstanzeige? „Mußtest Du nicht noch die Schulden von Deinem Privatkredit begleichen?“ Anschaffungen für die Selbständigkeit und vieles mehr)
- Wenn das alles nach reichlicher Überlegung nicht geht, dann erst schreibst Du der ARGE den tatsächlichen Sachverhalt und bietest an, das Überzahlte in Raten zurück zu zahlen oder wie auch immer.
Grüße
Hallo,
leider kann ich diese Frage nicht vollständig beantworten.
Ich selbst habe einmal eine Überzahlung von drei Monaten selbst beim Amt angezeigt. Es hatte nicht nur die Rückzahlung, sondern auch eine 300,-- Euro Strafe durch das Strafgericht zur Folge, wegen Missbrauchs der Sozialhilfe.
Ich weiß aber auch, wenn es verschwiegen wird und irgendwann einmal jemand dahinter kommt (z.B. bei der Offenlegung der Kontoauszüge), werden die Folgen schwerer. Also ist es am besten ganz vertrauenswürdig zum Berater (Fallmanager) zu gehen.
Herzliche Grüße,
Olaf Lemitz