Hartz 4 erben

Liebe/-r Experte/-in,
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich erhielt ab dem 01.01.2009 Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) Hartz 4
Dies war für meine Frau und für mich 1075,36 €
Meine Frau kann nicht arbeiten gehen weil sie seit drei Jahren ihre Demenzkranke Mutter und Tante die gemeinsam in einem Haus wohnen rund um die Uhr betreut.
Wir wohnen nicht in diesem Haus. Zwei Straßen weiter.
Nun bin ich in dieser Zeit krank geworden und erhielt von der Deutschen Rentenversicherung:
Rente wegen voller Erwerbsminderung ! 859,11 € monatlich
Die Rente ist befristet und endet mit dem 31.12.2012
Dann kann die Rente auf neuen Antrag weitergezahlt werden.
Da wir nun mit der Rente nicht auskommen haben wir bei der Stadt einen Antrag auf Grundsicherung gestellt.
Wir erhalten von der Stadt monatlich:
Meine Frau : Regelleistung ( § 20 SGB II ) 323,00 €
Und Ich : Sozialgeld ( § 28 SGB II ) 323,00 €
Nach allen Abzügen : 216,25 Grundsicherung, plus Rente von der Deutschen Rentenversicherung 859,11 € zusammen 1075,36 €
Unsere Miete beträgt 497,80 € kalt.
Jetzt kommt meine Frage?
Der Tante gehört das Haus, es steht jetzt schon fest das meine Frau und Ihr Bruder das Haus Erben werden. Mein Schwager ist nicht Hartz 4 Empfänger.
Was wird der Staat unternehmen wenn der Tante etwas zustößt und verstirbt.
Was können wir tun? Ist das Haus weg. Ich frage deshalb weil meine Mutter 2009 verstorben ist. Und ich eine Erbschaft von 10000 € gemacht habe. Ich musste die Erbschaft zuerst verbrauchen bis ich weiter Hartz 4 bekommen habe. Und wir konnten das Geld gut gebrauchen um unseren alten Möbel zu ersetzen. Ist es nicht besser wir melden uns bei Hartz 4 ab. Aber dann kommen wir mit meiner Rente nicht hin.
Können sie uns in diesem Fall weiter helfen,
für jede Hilfe währen wir dankbar

Lieber Herr Rufledt,
bin leider kein Experte für Erbangelegenheiten.
Kann daher nicht helfen.
Vielleicht können sie sich an Fachberater wenden, die mit dem deutschen Erbrecht vertraut sind.

LG

Hallo,

grundsätzlich ist alles, was ihnen während des Leistungsbezuges an Geld oder Geldeswert zufließt als Einkommen zu berücksichtigten.

Erben Sie das Haus während einer Zeit des Nichtleistungsbezuges, ist es bei erneuter Antragstellung als Vermögen zu betrachten.
Hier wäre dann zu prüfen, ob das Vermögen verwertbar ist. Verwertung heißt: Vermietung, Beleihung, Verkauf usw.
Soweit Sie das geerbte Haus selbst bewohnen, könnte es ggf. zu dem geschützten Vermögenswerten gehören. Dies muss im Einzelfall geprüft werden.