Hartz 4 Erstattung

Hallo zusammen,

ich hab mich vor ein paar Monaten von meinem Mann getrennt und hatte dies versäumt dem Jobcenter mitzuteilen, wobei er es dem Jobcenter auch nicht mitgeteilt hat. Ich hab jetzt wieder angefangen zu arbeiten und dem Jobcenter die ganzen Unterlagen gebracht und trotz dessen das ich arbeiten war, wurden weiter Zahlungen (auch für mich) an die Bedarfsgemeinschaft gezahlt, sprich an das Konto meines Mannes.
Jetzt soll ich trotzdem den Anteil „den ich zu unrecht bezogen habe“ zurück zahlen.
Ich hab das Geld nie erhalten und auch nie ausgegeben.

Sie legen gg. den Bescheid Widerspruch ein, von Ihrem Verflossenen
verlangen Sie den Ihnen zustehenden Betrag, den Sie, falls Sie den Betrag wirklich zurückzahlen müssen, dem JC überweisen. Da Sie kein Geld von ihm erhielten, teilen Sie dies dem JC mit, die können es sich von ihm holen, da er es vom JC erhielt und nicht Sie.

Hallo sandblume. Also hier ist ein Wort mit „SCH“ nötig! Das Jobcenter hat an das ihnen bekannte Konto gezahlt.
Dass du mit diesem nichts mehr zu tun hast, wie auch mit deinem Mann - sorry - sehen die als dein Problem! Dir bleibt nur, deinen Ex davon zu überzeugen, dass er einen SChrieb aufsetzt, in welchem er versichert, dass ER die Gelder erhalten hat ! Und dass er für alles Rückzahlungen verantwortlich ist! Ist ein Versuch - wird aber in die Hosen gehen. Mach dir keine Hoffnungen! Hattest du noch Bankvollmacht???
Wenn nein, kann das ein Beleg dafür sein, dass du an das Geld ja gar nicht ran gekommen bist! Aber: du musst dich mit deinem Ex auseinander setzen. Wenn die Arge sagt: zahlen Sie am xxten soundsoviel zu Unrecht erhaltenes Geld, dann musst du! Schnell abklären! Und ein wenig selber schuld bist du ja auch - hast dich ja nicht gemeldet… Good luck!

Wenn man der Meldefrist nicht rechtzeitig nachkommt muss man mit den Konsequenzen rechnen.
Zu viel gezahltes Geld ist zurück zu zahlen. Ich weiss ja nicht auf wen die Bedarfsgemeinschaft angemeldet war oder ist.
Wenn Dein Mann das Geld erhalten hat und es für sich verbraucht hat musst Du wohl mit einem Anwalt gegen ihn vorgehen.
Ich würde auch noch mal im Jobcenter in der Leistungsabteilung vorsprechen, dort auch noch mal angeben wann Du die Unterlagen abgegeben hast.
Vielleicht hast Du ja Glück und sie fordern das Geld von Deinem Mann zurück.

Hallo,

kenne ich. Leider bist du ein Teil der BG und damit wird es dir angerechnet.

Frag mal einen Anwalt in wie weit dein Mann zur Rechenschaft gezogen werden kann.

Gruß

Hallo

ich hab mich vor ein paar Monaten von meinem Mann getrennt und hatte dies versäumt dem Jobcenter mitzuteilen, wobei er es dem Jobcenter auch nicht mitgeteilt hat.

Man ist verpflichtet, dem Jobcenter solche leistungsrelevanten Änderungen in den persönlichen Verhältnissen umgehend zu melden. Das geht aus dem (Weiterbewilligungs-) ALG2-Antrag, den erhaltenen Merkblättern und aus jedem Bewilligungsbescheid hervor.

Jetzt soll ich trotzdem den Anteil „den ich zu unrecht bezogen habe“ zurück zahlen.

Korrekt.

Ich hab das Geld nie erhalten und auch nie ausgegeben.

Dann wäre das ggf. ein Problem zwischen dir und deinem (Ex-)Mann, da die für dich bestimmte Leistung auf seinem Konto eingegangen ist. Sofern er das Geld nicht ausgegeben hat, ist das Problem ja schnell gelöst. Ansonsten muss ggf. wohlmöglich ein Anwalt konsultiert werden. - Mit dem Jobcenter kann auch eine Ratenrückzahlung vereinbart werden.

LG