Hartz 4- Ersteinrichtungsgeld

Hallo,

ich möchte ein Zimmer meiner Wohnung vermieten, da mein Freund ausgezogen ist und ich sie alleine nicht halten kann (499 € warm, 56 qm). Wir sind erst vor 2 Monaten eingezogen und wir haben alle Möbel neu gekauft. Das zu vermietende Zimmer ist auch komplett neu eingerichtet als Gäste- und Arbeitszimmer: Neues Bett, neue Kommode, neuer Schreibtisch+ Stuhl und frisch renoviert. Im Wohnzimmer was gemeinsam genutzt werden würde gibt es eine neue Couch, den Esstisch mit Stühlen, Couchtisch und eine Schrankwand. Waschmaschine, Kühlschrank, Küchengeräte sind auch alle neu gekauft. Habe noch alle Kassenbons.

So jetzt die Frage. Ich habe eine sympatische Bewerberin (ist wegen familiärer Schwierigkeiten Zuhause ausgezogen vor 3 Jahren, hat auch mehr oder weniger bei Freunden und auf der Straße gewohnt) für das Zimmer gefunden, jedoch möchte/muss sie jetzt Hartz 4 beantragen. Sie ist wirklich nett und umgänglich und hatte nur Pech im Leben und ich fände es gemein wenn ich ihr wegen ihrer Vergangenheit keine Chance geben würde…
Ich (bzw. als Ablöse für meinen Freund) möchte jedoch von meinem neuen Mitbewohner 300 € für die Einrichtung des Zimmers und 200 € als Mitbeteiligung an den neu angeschafften Gemeinschaftsgeräten.
Wenn sie den Antrag auf Erstausstattungsgeld (oder wie das auch heißt) beantragt, gibt es überhaupt eine Chance, dass sie die 500 € dafür bekommt? Die Möbel aus ihrem Zimmer sind dann auch ihre und sie könnte die am Ende mitnehmen oder wieder eine Ablöse mit dem Nachmieter (hoffen wir auf keinen fliegenden Wechsel) vereinbaren.
ODER: Eine Untermieterlaubnis habe ich schon. Da jedes Schlafzimmer gleich groß ist (12 qm) und wir ja den Rest zusammen nutzten, hätte ich den Vertrag natürlich so gestaltet, dass jeder 50:50 Gesamtsumme trägt, also 249,5 € Warmmiete. Ist das zuviel?
Wenn sie kein Ersteinrichtungsgeld bekommen würde, könnte ich dann natürlich mit einer passenden Klausel im Untermietvertrag für 24 Monate 20 € mehr verlangen, also 269,5 €?

Vielen Dank für deine Hilfe!

Hallo,
wenn das Zimmer möbliert ist, wird die NEUE kein Geld für Erstausstattung erhalten. Die 2. Möglichkeit ist daher vorzuziehen (geringer Mietaufschlag).
Viele Grüße aus Bonn…

räumt alles aus dem Zimmer, in den Keller oder sonst wo hin, sie muss so lange auf die Coutch, und dann Einrichtugsgeld beantragen für das Zimmer. Es wird kein Geld fliesen wenn da Möbel stehen, und wenn es nicht klappt, den Mietvertrag anpassen, mit dem Hinweis, dass du ihr den Betrag für die Möbel vorschießt und dann in der Mieter wieder zurück holst.
Fallst die Beamten den Keller sehen wollen, sind das die Sachen vom Ex.
Karin

Tut mir echt leid, aber mit so etwas kenne ich mich nicht aus. Sorry.

Hallo Cindy89,

Ersteinrichtungsgeld bekommen Schwangere und Leute, die im Gefängnis waren. Soweit mein Kenntnisstand.

Allerdings darfst du die Höhe der Untermiete festlegen, dann mach doch einfach 369 draus. Aber vielleicht hat deine Untermieterin in spe auch Glück und ne nette Arbeitsberaterin. Die Crux ist natürlich wieder einmal, daß die ehrliche Art auch die komplizierteste ist.

LG

Martin

Hallo!
Du kannst, nein Deine Freundin muß einen Antrag auf Kostenübernahme stellen. Entweder Sie bekommt gleich eine Zusage, dann verkaufst du Ihr das Mobiliar mit Quittung oder Sie muß erst einmal Kostenvoranschläge einholen, bei denen Du mitbietest und rein Zufällig die günstigste bist.
Nach Abschluß Eures Mietvertrages, also Du und Deine Freundin, müßt Ihr so leben, als lebt Ihr getrennt. D. h. jeder hat seine eigene Kühlschrank, Waschmaschine, Aufenthaltsraum, Wäscheschrank u.s.w. Denkt immer daran, die machen auch Kontrollen. Es darf nie den Eindruck erwecken, Ihr seid eine Bedarfsgemeinschaft. Auch nicht unter Euren Freunden.
Tschüß

Hallo,
ich war längere Zeit erkrankt und konnte nicht antworten. Ist dein Thema noch aktuell?
Viele Grüße
Cindy