Hartz 4 / Freibeträge

Liebe/-r Experte/-in,
im Bekanntenkreis hat sich folgendes Problem aufgetan:
Ein Bekannter von mir bezieht seit Längerem den Hartz 4 Regelsatz zzgl. Miete. Vor Kurzem hat mein Bekannter eine kleine Erbschaft in Höhe von EUR 1300,-- (i.W. Tausenddreihundert) erhalten. Diese Erbschaft wurde ordnungsgemäß bei der Leistungsstelle der ARGE angegeben. Wie ich heute erfahren habe, wurde der gesammte Betrag als „Einkommen“ angerechnet, so, daß von der Erbschaft nichts übrigbleibt. Wißt Ihr, ob dies rechtmäßig ist? Gibt es keine Freibeträge, die berücksichtigt bzw. gegengerechnet werden können?
Ich freue mich über jeden Hinweis und bedanke mich im Voraus für deine / Ihre / Eure Auskunft.
Beste Grüße Hans-Jürgen Clasen

nur im monat des zuflusses darf das geld verwendet werden im darauffolgenden muss die zahlung weiterlaufen solange die freibeträge micht überschritten werden ich denke das sind pro lebensjahr glaube ich 100 euronen plus 1700 frei

Heihei … G A N Z schnell Wiederspruch gegen diesen Entscheid einreichen. Das muss noch nicht mal ausformuliert sein! Hauptsache Wiederspruch! (Hiermit lege ich gegen den Entscheid mit dem AZ von 1.1.2022 Wiederspruch ein. Eine ausführliche Begründung erfolgt zeitnah. MfG) Dazu hast dann max 14 Tage Zewit - je eher, desto besser!!!

Weil: diese 1.300 Euronen zählen nicht als Einkommen sondern müssen dem Schonvermögen zugeschlagenw erden! Verdammt, dass die es immer wieder versuchen!
Also im Wiederspruch darauf hinweisen, dass dieses Geld auf das Sparkonto ko9mmen muss, da z.B. die Anschaffung eines Fahrzeuges ansteht, bzw. man „etwas auf der hohen Kante“ haben möchte. Die Höhe des Schonvermögens richtet sich nach dem Alter deines Bekannten. Da nochmal nachchecken! Aber wenn er die Grenze nicht erreicht hat, kann „das Amt“ gar nichts dagegen machen. Aber iwe gesagt SCHNELL WWiederspruch einreichen!
Viel Glück und nicht ins Boxhorn jagen lassen! Notfalls Anwalt einschalten -der ist kostenfrei!
zaubermaus

Das dass voll angerechnet wird ist normal. Allerdings steht jedem H4 Empfänger so einen genannten „Freibetrag“ zu. Wie hoch der in ihrem Fall ist kann ich nicht sagen da es von Bundesland zu Bundesland und vom Amt zu Amt verschiedene Regelsätze gibt.

Hallo!
Das Vermögen eines „Hartz 4 –Besessenen“ darf wie folgt sein: 150,00 € pro Lebensjahr und pro Person der Lebensgemeinschaft. Vor 1948 geborene ist der Freibetrag von 520,00 € pro Lebensjahr anzusetzen.
Leider wird dies als Einkommen gewertet aber ich würde trotzdem sofort in den begründeten Widerspruch gehen und danach klagen. Oder er kennt jemanden, dem er seine „Schulden“ bezahlen muß.
Viele Grüße

Hallo
Ich glaube, da gibt es keine Freibeträge. Erbschaft zählt als Einkommen. Genau wie Urlaubgeld und so weiter. Wenn es eine Schenkung gewesen wäre, dann zählt es nicht. Tut mir leid.
Lg. Manja