Hartz 4 für Ausländer

Ein guter Bekannte aus Tschechien wollte nach Deutschland, hat über eine „Personalberatung-Firma“ Job zugesprochen bekommen, als Krankenpfleger. Hat also zuhause gekündigt und ist hergezogen, eine kleine Wohnung gemietet und angefangen zu arbeiten. Schon nach einem Tag war aber klar dass sie ihm in Gründe reingelegt haben, er war als Schichtarbeiter für ca. 4 Tage der Woche je 6 Std. eingeplant, damit kommt er auf max. 110 Std./Monat und bekommt keine davor versprochenen Zulagen usw., weil das funktioniert erst ab 8 Std. Arbeitszeit. Haben ihm geraten sich zu beschweren - die Folge, er wurde sofort gekündigt. Da er da bleiben möchte, sucht er sich eine neue Arbeit - hat er in der Zeit Anspruch auf Hartz 4?

Einfach fragen oder Antrag stellen.

Bei negativer Antwort Gründe genau aufschreiben und nachforschen.

Besser: Zum Fachanwalt für Sozialrecht und dort beraten lassen. In Zeitung nachsehen: Gibt es Anwälte, die damit werben, dass sie bei Hartz IV helfen? Wenn ja, dorthin gehen.

er hat absolut keinen Anspruch auf Hartz4. Er muss zur Ausländerbehörde einen Antrag stellen

Hallo,

wenn die Papiere in Ordnung sind und ein regluäres aufenthaltsrecht besteht, besteht auf jeden Fall ein _Anspruch auf Hartz-IV. Lt. relativ aktueller Entscheidung des BVerfG in voller Höhe. Alleridngs empfehle ich gleichzeitig, den „alten“ Arbeitsvertrag und die Vereinbarung mit der PB-Gesellschaft genau zu lesen, da sich etwaige Zulagen, Entgeltansprüche aus den Vereinbarungen des Vertrages/der Vereinbarung ergeben.

Eine direkte Einreise ins Sozialsystem Deutschlands soll erschwert, bzw. verhindert werden. Daher erhaltemn Ausländer grundsätzlich in den ersten 3 Monaten ihres Aufenthaltes KEINERLEI Sozialleistungen.

Um sich dem deutschen Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen zu können, muss er außerdem ausreichenden deutsche Sprachkenntnisse vorweisen.

Dass diese Schlepperfirmen das verschweigen, ist leider ein großes Problem. Hier steht er erst mal völlig ohne Hilfe da.

Hallo,

bedaure, diese Frage kann ich nicht beantworten.
Trotzdem alles Gute.

Mit freundlichen Grüßen

Hallo,

da kann ich leider auch nicht weiterhelfen. Sorry.

MfG

kann leider nicht helfen, da für Ausländer sicher andere Regelungen gelten. Sorry, Wed