Hartz 4 für die Oma ?

Hallo zusammen,

Hännschen Müllers Oma bekommt, da nie versicherungspflichtig beschäftigt, ca. 150 Euro Rente (kindererziehung oder so). Hännschens Opa bekommt zwar mehr Rente, die geht aber komplett zusammen mit der Pflegeversicherung für seine Heimunterbringung drauf.

Die Oma wohnt mietfrei im abbezahlten Eigenheim (altes Bauernhaus, nicht viel wert) und zahlt z.B. Gas und Strom vom ersparten.

Die Oma hat 6 Kinder, die entweder selber verdienen oder eben deren Ehepartner.

Ich weiss, dass die Angaben eher dürftig sind, aber hat die Oma eventuell Anspruch auf Hartz 4 ? Muss sie vorher das Haus verkaufen ? Werden vorher die Kinder in Anspruch genommen ?

Danke und Gruß

Elton

Wenn, dann Grundsicherung für die Oma.
Entgegen der landläufigen Meinung existiert nämlich eine Leistung „Hartz IV“ nicht, sondern dies ist eine Reform!

Hallo!

hat die Oma eventuell Anspruch auf Hartz IV?

Sie hat möglicherweise einen Anspruch auf „Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung“, kurz: Grusi. Näheres dazu siehe hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Grundsicherung_im_Alter… sowie in § 41 ff. SGB XII : http://bundesrecht.juris.de/sgb_12/index.html

Muss sie vorher das Haus verkaufen?

In der Regel nicht. Soweit ich weiß, gelten bei Grusi dieselben Angemessenheitskriterien wie bei Alg II, welche man in FAQ:3258 nachlesen kann.

Werden vorher die Kinder in Anspruch genommen?

Solange sie noch zu Hause wohnt und keine Pflegeleistungen in Anspruch nehmen muss, nein.

Anlaufstelle ist das Grusiamt, dass beim zuständigen Kreissozialamt bzw. dem Stadtsozialamt bei kreisfreien Städten angesiedelt ist.

Gruß Conni

Kinder werden bei der Grundsicherung ab einem Jahreseinkommen von 100.000 € in Anspruch genommen, alles andere paßt.