Hartz 4 für Uniabsolventen

Hallo,

ich habe vor kurzem die Uni abgeschlossen und bin zzt. auf Jobsuche. Wohne in Berlin und 32 Jahre alt.

Ich habe diverse Einladungen für Jobinterviews vorzuliegen alle so gegen Mitte/Ende März.

Absagen habe ich auch.

Beides habe ich als Nachweis aufbewahrt um belegen zu können, dass ich mich um einen Job intensiv bemühe.

Da meine Wohnung zu teuer wurde, habe ich diese gekündigt und bin daraufhin zurück zu meiner Mutter (Frührentnerin mit Zuschlägen vom Sozialamt lebend) und Bruder (Student) „gezogen“.

Mein Bruder hat bei meiner Mutter einen Untermietvertrag für ein Zimmer (3 Zimmerwohnung, eins davon ist Wohnzimmer).

Da das von meinem Bruder gemietete Zimmer relativ groß ist, kann ich dort auf der Couch oder Boden (mit Isomatten) schlafen.

Die Situation soll „nur“ übergangsweise dienen bis ich einen Job finde.

Von Mutter und Bruder erhalte ich keine finanzielle Unterstützung und lebe von Erspartem welches ich während des Studiums erarbeitet habe (Finanzierung Studium + Unkosten, kein Bafög).

Meinem Bruder zahle ich 80 Euro dafür das ich dort schlafen kann. Eigentlich müsste ich ihme gar nichts zahlen, aber ich mache es trotzdem.

Nun stelle ich mir die Frage inwiefern ich in meiner Situation Hartz 4 beantragen kann und wie sich der Antrag auf meine Mutter und Bruder auswirken würde (vermögend sind sie nicht).

Werden diese ebenfalls vom Jobcenter durchleuchtet (Fragebögen ausfüllen, Fragen beantworten, Bankbelege vorlegen etc.)?

Kann ich den Betrag angeben den ich meinem Bruder monatlich zahle?

Erhalte ich u.a. während der Bewerbungsphase irgendwelche Unterstützungen?

Danke für alle möglichen Tipps und Hinweise!!!

Hallo ranjos

als erstes mal wenn du nicht mehr auf der uni bist und nicht studierst bist du auch in der sec. kein student mehr…(nicht böse gemeint) es kommt eher darauf an ob du bis vor kurzem Sozialpflichtig gearbeitet hast also mehr als 410 €… wenn dem so ist bekommst du eh erst Arbeitslosengeld 1…

die 80 € die du deinem Bruder gibst kannst du dir auch wieder holen vom amt es muss nur schriftlich niedergelegt sein das diese 80 € als miete sind also mietvertrag…das dumme an der sache ist es ist familie da kontrolliert das amt schärfer ob nicht doch deine mutter, oder dein bruder für dich nicht doch für dein lebensunterhalt aufkommen können.

(daher mein rat lass das alles sein sag dem amt nicht das du bei deiner familie wohnst mach dir lediglich eine melde adresse so kannst du wenn du harz 4 empfänger bist hilfe zum lebens unterhalt beantragen.

Sag dem amt auch nichts von deinem erspartem das rechnen sie dir auch sofort an und sagen dir dann so und so viel geld haben sie ja angespart…also kommen sie dann und dann wieder…und du hast dann davon garnichts gehabt und dir um sonst denn rücken krumm gemacht.)

(kleiner tip am rande es gibt 13 sozial gesetz bücher die du dir alle um sonst vom staat als PDF datei runterladen kannst…glaube mir die sind gold wert.)

Ich hoffe ich konnte dir behilflich sein

greez

Stampede

Halloooo
Also, als erstes mal kannst du ganz sicher Hartz 4 beantragen. Aber!!! deine Mutter sowie Bruder müssen alle Ihre Einkommensverhältnisse darlegen. d.h. das Einkommem deiner Mutter mit Bankbelegen und das deines bruders mit Bankbelegen. Ihr geltet in diesem moment als Bedarfsgemeinschaft und nach einer erfolgreichen Antragstellung ( 14 Seiten ) werden alle eure Einkünfte sowie vermögen zusammen gelegt. Vorteil ist, das auch die miete deiner Mutter dann durch 3 Personen geteilt wird und du somit einen Mietanteil erhälst.
Außerdem erhälst du während dieser zeit den momentan üblichen Hartz4 satz zum leben. Sind so ca. 330 Euro. Andere Tipp: Alle deine Bewerbungsunterlagen so alle Bewerbungsanschreiben ( Anschreiben langen vollkommen auch diese über Internet kannst du bei der Arge einreichen und erhälst pro Bewerbung 5 Euro.
Ich hoffe ich konnte dir etwas helfen
Liebe Grüße
Achim

du bis vor kurzem Sozialpflichtig gearbeitet hast also mehr
als 410 €… wenn dem so ist bekommst du eh erst
Arbeitslosengeld 1…

nein, habe NICHT sozialversicherungspflichtig gearbeitet. sondern als student so ca. 1000 euro brutto erhalten.

an der sache ist es ist familie da kontrolliert das amt
schärfer ob nicht doch deine mutter, oder dein bruder für dich
nicht doch für dein lebensunterhalt aufkommen können.

meine mutter bekommt sehr wenig geld und unterstützung vom sozialamt. mein bruder arbeitet als student. beide können nicht für meinen lebensunterhalt aufkommen. eher gebe ich meiner mutter von meinem geld etwas ab um sie zu unterstützen (also inoffiziell).

(daher mein rat lass das alles sein sag dem amt nicht das du
bei deiner familie wohnst mach dir lediglich eine melde
adresse so kannst du wenn du harz 4 empfänger bist

wie meinste du das mit „mach dir lediglich eine meldeadresse“. kann ich das einfach so ohne einen mietvertrag bei der adresse zu haben?

notfalls habe ich freunde deren sohn weggezogen ist und könnte mich dort für ein zimmer anmelden. nur müsste ich dann auch dort einen mietvertrag abschließen (für 0,- Euro) da mir die unterkunft kostenlos zur verfügung gestellt würde da ich mich quasi in einer notlage befinde und mir die freunde helfen würden. nur muss ich dem amt sagen das es sich bei den leuten um freunde handelt?

Sag dem amt auch nichts von deinem erspartem das rechnen sie
dir auch sofort an und sagen dir dann so und so viel h

habe noch ca. 3500 Euro und könnte die zeit davon überbrücken. hat man bei hartz4 nicht freibeträge? so könnten sie mir die unterstützung nicht verweigern, da ich davon ausgehe mit 3500 unter dem freibetrag zu sein.

Mutter mit Bankbelegen und das deines bruders mit Bankbelegen.

oh nee.

einer erfolgreichen Antragstellung ( 14 Seiten )

14 seiten hauptantrag nehme ich an. und dann folgen weitere 14 + 14 + 14 seiten. komplizierter geht´s nicht.

deine Bewerbungsunterlagen so alle Bewerbungsanschreiben (
Anschreiben langen vollkommen auch diese über Internet kannst
du bei der Arge einreichen und erhälst pro Bewerbung 5 Euro.

wie für jede bewerbung erhält man zu dem regelsatz noch einmal 5 euro?

ist das eine art motivationsprämie?

nach antragsstellung für hartz4 wäre das gültig, nehme ich an; also die bewerbungen die zu den vorstellungsgesprächen geführt haben sind nicht mehr einreichbar?

Hallo,

da ist aus der Entfernung schwer zu raten, zumal es ein paar begriffliche Differenzen gibt.

Sozialamt - gab es „vor dem Krieg“. Das ist jetzt alles HARTZ IV (wird sich zumindest begrifflich demnächst wieder ändern - inhaltlich: ?). Und da ist das nächste Problem: Mutter und Bruder sind garantiert eine Bedarfsgemeinschaft. Und die haben je Mitglied (?) max. 100 EUR je Monat als Zuverdienst frei.

Wenn Sie Hartz IV beantragen, was wahrscheinlich sinnvoll ist, dann gehören Sie zur Besdarfsgemeinschaft dazu und bekommen deshalb ca. 350 EUR monatlich „Stütze“. Zusätzlich auf Einzelantrag die Bewerbungskosten, Reisekosten für Vorstellungsgespräche, … Aber immer VORHER einen entsprechenden, konkreten Einzelantrag stellen.

Viel Erfolg.

Hi,

zu allererst solltest Du hinsichtlich Deiner Bewerbungsaktivitäten bei der ARGE einen Antrag auf Übernahme der Bewerbungskosten stellen. Sofern Du nämlich „Kunde“ bei der ARGE werden solltest übernehmen die ab Antragstellung die Bewerbungskosten (pauschal 5 Euro/ Bewerbung - max. 260 Euro im Jahr). Gleiches gilt natürlich auch für Fahrtkosten zum Vorstellungsgespräch.

Der Anspruch auf Grundsicherung besteht soweit ich weiß eigentlich für Jeden, d. h. melde Dich auf jeden Fall schnellstmöglich bei der ARGE, damit Du die 359 Euro (?) Grundsicherung monatlich bekommst. Soweit ich weiß wird das Vermögen der Verwandschaft nicht angerechnet bzw. ist Deine Familie nicht verpflichtet Dich „durchzufüttern.“ Wenn, dann wollen die eher Deine Bankbelege usw. sehen.

Was die Dir Mietmäßig dazugeben ist eine gute Frage. Versuch es auf jeden Fall bei der ARGE, mehr als einen negativen Bescheid können die Dir nicht geben. Wobei ich mal stark vermute, dass Du was bekommst von denen (kannst ja zur gegebenen Zeit mal bescheid geben, ob bewilligt wurde).

Alternativ besteht natürlich auch die Möglichkeit beim Amt für Wohnungswesen nach Wohngeld zu fragen. Bedenke aber bitte, dass Bezieher von ALG 2 KEIN Wohngeld bekommen. Heißt, erst nach einer evtl. Ablehnung d. ALG 2 kannst Du beim Wohnungsamt versuchen zu beantragen. Erkundige Dich trotzdem schonmal unverbindlich beim Wohnungsamt.

Übrigens kleiner Tipp. In jeder größeren Stadt gibt es ein Arbeitslosenzentrum bzw. Sozialverbände, die Dich bei Fragen ggf. beraten können.

Ich hoffe, dass ich Dir geholfen habe. Kann Dir aber nicht die hundertprozentige Gewähr für die Richtigkeit meiner Antworten geben, dies kann nur ARGE, Wohnungsamt oder das Arbeitslosenzentrum.

Gruß

Marco

Guten Tag!
So wie ich das sehe, bekommen Sie im Moment kein Geld von der Arge. Wenn Ihre Mutter oder Ihr Bruder angeben, dass sie die 80 € erhalten, werden die denen angerechnet, sie bekommen weniger vom Amt! Sie schreiben, sie bräuchten nichts zu bezahlen, dann würde ich das bei der Arge angeben, denn Sie haben Anrecht auf Arbeitslosengeld II, also Hartz IV.
Nehmen Sie alles mit und stellen Sie so schnell wie möglich einen Antrag! Geben Sie ruhig an, dass Sie bei Ihrer Familie wohnen, vorerst noch unentgeldlich…
Der Satz liegt im Moment für einme Einzelperson bei 359.- €.
Es könnte aber weniger sein, da Sie bei Ihrer Familie wohnen. Das rechnen die Mitarbeiter bei der Arge aus.
Wichtig sind die Unterlagen, die Ihre Bemühungen über Arbeit widerspiegeln.
Da Sie die „Miete“ noch von Ihrem Ersparten bezahlen, würde ich es nicht angeben. Wenn Sie es angeben, wird Ihnen der Betrag zwar von der Arge erstattet, aber Ihrer Famile dann wieder abgezogen!
Natürlich werden Ihre Agehörigen ebenso durchleuchtet, wie Sie dann auch, finanziell gesehen…
Es gibt auch eine Grenze, die Ihr Erspartes betrifft. Wenn Sie drüber liegen, gibts nichts von der Arge, dann müssen sie erst das Geld soweit aufbrauchen, bis die Grenze erreicht ist. Leider habe ich den Freibetrag im Moment nicht im Kopf, Doch der ist leicht bei der Arge nach zu fragen.
Ich habe den Eindruck, dass Sie schnell einen Job finden werden, dann hat sich das alles erledigt. Einen super guten Einstieg ins Arbeitsleben wünsche ich Ihnen !

Wenn Ihre Mutter oder Ihr Bruder angeben, dass sie die

80 € erhalten, werden die denen angerechnet, sie bekommen
weniger vom Amt!

wenn einer weniger vom amt bekommen würde, dann wäre das ja meine mutter, nehme ich an. sie erhält frührente und zuschuß vom amt. mein bruder arbeitet normal als werkstudent und erhält von keiner stelle zuschüsse. 2/3 der miete zahl meine mutter und 1/3 per separaten untermietvertrag mein bruder.

Natürlich werden Ihre Agehörigen ebenso durchleuchtet, wie Sie
dann auch, finanziell gesehen…
Es gibt auch eine Grenze, die Ihr Erspartes betrifft. Wenn Sie
drüber liegen, gibts nichts von der Arge, dann müssen sie erst
das Geld soweit aufbrauchen, bis die Grenze erreicht ist.
Leider habe ich den Freibetrag im Moment nicht im Kopf,

das sind zzt. 150 euro pro vollendetem lebensjar. ich hab noch so ca. 4000 euro.

… lach, dann wissen Sie ja, wieviel Sie zuviel haben, oder auch nicht, ich weiss ja nicht, wie alt Sie sind… lach
Man muss ja die Kontoauszüge vorzeigen…
Doch das Geld geben Sie ja Ihrem Brüder, dann ist Ihre Mutter ja praktisch nicht betroffen!
In dem Fall konnten Sie die Miete einreichen, wenn Ihr Bruder unabhängig ist, vom öffentlichen Geld, ohne dass es Ihre Mutter betrifft! Denn das ist ja schon ausgerechnet, was Ihr Bruder an Ihre Mutter zahlt.
Wenn Sie zuviel Erspartes haben… bis dahin werden Sie dann auch einen Job haben…
Den Antrag würde ich aber sofort Morgen einreichen, es zählt jeder Tag!

Wünsche Ihnen viel Erfolg…

Hallo ranjos,

Es ist natürlich die Frage ob du auch polizeilich bei deiner Mutter gemeldet bist!

Ansonsten wärest du zu behandeln wie jemand der ohne festen Wohnsitz ist.

Ich nehme mal an du bist polizeilich gemeldet!

Da 3 Zimmer zur Verfügung stehen, könnte deine Mutter dir für die Zeit - in der du dort wohnst 1 Zimmer untervermieten bzw. die nächtliche Nutzung der Couch im Wohnzimmer - anteilige Vermietung/Nutzungsgebühr der Couch! - gewähren.

Diese Nutzung der Couch im Monat würde dann als Einkommen deiner Mutter bei ihr - wenn sie Hartz IV erhält angerechnet werden, bzw. wie die Untermietung bei deinem Bruder, dass die Miete der Wohnung durch 3 geht und jeder 1 Drittel der Wohnung sozusagen bezahlt! Sobald du einen Antrag beim Amt gestellt hast, versuche sofort eine Wohnung für eine Personen zu finden und hole dir eine Genehmigung des Amtes für den Mietabschluss und Übernahme der Mietkosten für diese Wohnung!

Die Zahlung an deinen Bruder ist eine Sache von dir aus. Unter keinen Umständen sage dem Amt, dass du in seinem Zimmer schläfst oder ihm Geld dafür gibst. Rede mit deiner Mutter und deinem Bruder, dass diese bei Anfrage erklären, du nächtigst auf der Wohnzimmercouch!!! und nur vorübergehend, bis deine Wohnungssuche erfolgreich ist und die Unterstützung bis zur Jobaufnahme vom Amt geklärt ist.

Ein Zimmer welches an eine Person untervermietet ist und vom Amt gezahlt wird, darf nur von einer Person bewohnt werden. Ausnahme ist ein kurzfristiger Besuch und die damit verbundenen kurzezeitige Übernachtung!

Wenn du einen Antrag beim Amt stellst, müssen alle anderen Bewohner der Wohneinheit Auskünfte erteilen, auch wenn jeder ein eigener Bewohner mit einem eigenen Mietvertrag ist, eine WG oder Untervermietung! Es wird zur Berechnung der Bezüge benötigt.

Melde dich bitte gleichzeitig auch als arbeitssuchend, dann kannst du Bewerbungskosten geltend machen. Pauschaliert pro Bewerbung 5,- Euro bis zu einer Höhe von maximal 260,- Euro im Jahr. Wenn du die Bewerbungen gemacht hast, schreibe die Andressen jeweils auf - an wen die Bewerbung ging, Belege durch die Anschreiben die Bewerbung und stelle einen „Antrag auf Gewährung einer Förderung aus dem Vermittlungsbudget gem. § 16 Abs. 1 Sozialgesetzbuch - Zweites Buch - (SGB II) i.V.m.§45 Sozialgesetzbuch - Drittes Buch - (SGB III)vom 12.08.2009“ (Bewerbungskosten: pauschalierte Erstattung). Frage bei deinem Amt nach einem Vordruck!!!

Frage auch in deinem Amt nach Unterstützung bei der Suche - welche Angebote dein Amt hat!

Ich hoffe, ich konnte dir ein wenig helfen und wünsche dir viel Erfolg bei der Wohnungs- und Jobsuche.

Hallo Ranjos,

du kannst sicherlich Hartz IV beantragen. Du solltes hier, wie du schon angegeben hast, Nachweise beifügen, dass du noch offene Jobinterviews vorliegen hast. Da dürften die dich mit der Jobvermittlung vorerst in Ruhe lassen.

Da dein Bruder studiert, hat er grundsätzlich keinen Anspruch auf Hartz IV. Du solltest daher als Beleg die aktuelle Immatrikulationsbescheinigung beifügen. In Bezug auf die 80,-€ würde ich angeben, dass das für Neben- und Heizkosten ist. Bei der Kaltmiete könnte dir die ARGE diese ablehnen wg. Verwandtenmietverhältnis. Aber bei Nebenkosten, die du ja auch wirklich verbrauchst, sollte die Anerkennung kein Problem sein. Dann düften normalerweise auch keine Nachweise in Bezug auf Einkommen, Verögen usw. anfallen. Wenn du die 80,-€ aber als Kaltmiete ausweist, könntes das evtl. der Fall sein. Gib also einfach 40,-€ Nebenkosten und 40,-€ Heizkosten an. Du kannst ja auch noch vorsichtshalber Belege beifügen, dass du den Betrag auch wirklich bezahlst. Kontoauszüge wären hier ganz hilfreich. Wenn möglich auch noch aus der Zeit, bevor du Hartz IV beantragt hast.Da du schon 32 Jahre alt bist, wirst du als einzelner Fall geführt werden (unabhängig von deiner Mutter). Diese ist dir auch aufgrund deines Alters und der Tatsache, dass du ein abgeschlossenes Studium hast, nicht mehr zum Unterhalt verpflichtet (längstens bis zum 25.Lj. bzw. Abschluss einer Erstausbildung- besteht Unterhaltspflicht). Fairerweise, um unnötige Rückfragen zu vermeiden, solltest du vielleicht bei Antragstellung angeben, dass sie ebenfalls ergänzende Sozialhilfe erhält. Du könntest u.U. eine Kopie des Deckblattes des aktuellen Bescheides als Beleg beifügen. Die Anforderung von Bankbelegen etc. dürfte sich dann erledigen und wie gesagt, dein Bruder ist sowieso nicht anspruchsberechtigt. Während der Bewerbungsphase kannst du Kosten für Bewerbungen (Paßbilder, Porto usw.) beantragten. Hier wird jedoch in der Regel die Vorlage von Quittungen, Antwortschreiben der Unternehmen etc. verlangt. Also, Belege immer aufheben !!. Du kannst dir auch vom Arbeitsvermittler Jobangebote geben lassen. Lasse dich hier am besten im persönlichen Gespräch beraten.

dann würde bei der berechung eine sogenannte bedarfsgemeinschaft entstehen und 1. das geld für zimmer würde also einkommen angerechnet werden genaus wie die rente der mutter—> ergo die arge / Jobcenter würde alle einkommen in einen topf schmeissen und dann ihren anspruch daraus errechnen ob eine bewilligung einer wohnung durch das center dann genehmigt würde ist aussen vor

gruss

david

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Hallo Tut mir leid da kann ich nicht weiter helfen.
Gruss