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ich gebe Englischunterricht in Kindergärten, bin
alleinerziehend mit 2 Kindern und erhalte 25o € Wohngeld damit
es irgendwie reicht. … Alle Kurse laufen [in den Sommerferien]
… aus aber ich gehe davon aus, daß ich mehr Kurse in
Zukunft abhalten kann um überhaupt keine Unterstützung mehr
zu brauchen. Meine Krankenversicherung von 138 € bezahle ich
selbst. Nun zur Frage:
Kann ich mich auf Zeit sozusagen bei der Arge melden und Hartz
4 für 2-3 Monate beantragen?
Sehr geehrte Uli,
ja, Sie können Alg II beantragen. Besser schon heute (!). Vermutlich lohnt es sich. Man kann problemlos Alg II NEBEN einer Selbständigkeit beziehen. Aber für die Dauer des Alg II-Bezugs können Sie kein Wohngeld beziehen. Sie können (und müssen) rein thorethisch jeden Monat zwischen Wohngeld und Alg II wechseln, je nachdem, was gerade mehr bringt (Praktisch ist das wohl zu umständlich und man bekommt Alg II). Die Arge muss Ihnen automatisch Wohngeld anbieten, wenn das für Sie günstiger ist. Sobald Sie keine Lust mehr haben, können Sie den Antrag ab sofort zurücknehmen. Für den Übergang zwischen Alg II und Wohngeld können Sie notfalls einen Vorschuss beantragen.
aber, leider ist die Beantragung von Alg II als Selbständige manchmal sehr umständlich. Sie müssen wahrscheinlich Betriebliche Auswertungen (BWAs) für die letzten Monate vorlegen sowie eine Prognose für die Folgemonate. Dann bekommen sie Alg II. Nach Ablauf des Bewilligungszeitraums müssen Sie wiederum für die Zeit, in der Alg II bewilligt wurde endgültige BWAs einreichen. Dann wird entschieden, ob Sie noch etwas bekommen oder etwas zurück zahlen müssen. Wenn Sie also Geld übrig haben, ist das ein Zeichen dafür, dass Sie zuviel bekommen haben, dann sollte Sie das auf die Seite legen. Nach Ende des Sommers beantragen Sie einen „endgültigen Bescheid“, falls der nicht automatisch kommt. Das gibt Ihnen Rechtssicherheit, nach diesem Bescheid darf die Behörde im Prinzip keine Rückforderungen mehr stellen. Übrigens gibt es für Alleinerziehende beim Alg II ein Zuschlag.
Mit Alg II dürfen Sie streng genommen höchstens drei Wochen ortsabwesend Urlaub machen - diesen muss das Amt vorher genehmigen, da Sie eine Erreichbarkeitspflicht haben. Auf der anderen Seite bekommen Sie mit Ihrem Einkommen in den meisten Bundesländern einmal jährlich einen Urlaubszuschuss (ca. 10 € pro Person und Tag) über die Diakonie/Caritas/ASB etc. Dieser wird vor dem Ulaub beantragt und rückwirkend nach dem Urlaub bezahlt. An Ihrer Stelle würde ich eine Bildungsreise (=Englisch) machen, wenn Sie mehr Zeit brauchen. Fortbildungen für Ihre Selbständigkeit müssten nämlich auch erlaubt werden (Kann aber schwierig werden - Am besten nicht beantragen sondern zuverlässigen Nachbarn mit der Post beauftragen. Telefonisch müssen Sie nämlich nicht erreichbar sein).
Falls Sie dringend Geld brauchen, sollten Sie rechtzeitig einen Anwalt (mit Schwerpunkt Sozialrecht) beauftragen, weil es im Sozialrecht fast nichts rückwirkend gibt.
Auf keinen Fall sollten Sie Geld von Verwandten oder Bekannten annehmen, es sei den mit schriftlichem Darlehensvertrag, sonst wird es Ihnen möglicherweise als Einkommen angerechnet.
Falls Sie in einem selbstgenutzten Eigenheim wohnen, sollten Sie prüfen, ob im Sommer eine notwendige Reperatur vorgenommen werden muss und diese während der Alg II-Zeit durchführen und vom Handwerker abrechnen lassen. Dann können sie hoffen, dass das Amt bezahlt.
P.S.:Ich kenne persönlich eine alleinerziehende Frau, die vor Kurzem eine Selbständigkeit mit außerschulischem Englisch im Süd-Westen Deutschlands gestartet hat. Bei Bedarf kann ich einen Erfahrungsaustausch vermitteln.
Mit freundlichen Grüßen
F.T.Hofmann