Hartz 4 in sommerferien bis ich wieder unterrichte


ich gebe Englischunterricht in Kindergärten, bin
alleinerziehend mit 2 Kindern und erhalte 25o € Wohngeld damit
es irgendwie reicht. … Alle Kurse laufen [in den Sommerferien]
… aus aber ich gehe davon aus, daß ich mehr Kurse in
Zukunft abhalten kann um überhaupt keine Unterstützung mehr
zu brauchen. Meine Krankenversicherung von 138 € bezahle ich
selbst. Nun zur Frage:

Kann ich mich auf Zeit sozusagen bei der Arge melden und Hartz
4 für 2-3 Monate beantragen?

Sehr geehrte Uli,

ja, Sie können Alg II beantragen. Besser schon heute (!). Vermutlich lohnt es sich. Man kann problemlos Alg II NEBEN einer Selbständigkeit beziehen. Aber für die Dauer des Alg II-Bezugs können Sie kein Wohngeld beziehen. Sie können (und müssen) rein thorethisch jeden Monat zwischen Wohngeld und Alg II wechseln, je nachdem, was gerade mehr bringt (Praktisch ist das wohl zu umständlich und man bekommt Alg II). Die Arge muss Ihnen automatisch Wohngeld anbieten, wenn das für Sie günstiger ist. Sobald Sie keine Lust mehr haben, können Sie den Antrag ab sofort zurücknehmen. Für den Übergang zwischen Alg II und Wohngeld können Sie notfalls einen Vorschuss beantragen.

aber, leider ist die Beantragung von Alg II als Selbständige manchmal sehr umständlich. Sie müssen wahrscheinlich Betriebliche Auswertungen (BWAs) für die letzten Monate vorlegen sowie eine Prognose für die Folgemonate. Dann bekommen sie Alg II. Nach Ablauf des Bewilligungszeitraums müssen Sie wiederum für die Zeit, in der Alg II bewilligt wurde endgültige BWAs einreichen. Dann wird entschieden, ob Sie noch etwas bekommen oder etwas zurück zahlen müssen. Wenn Sie also Geld übrig haben, ist das ein Zeichen dafür, dass Sie zuviel bekommen haben, dann sollte Sie das auf die Seite legen. Nach Ende des Sommers beantragen Sie einen „endgültigen Bescheid“, falls der nicht automatisch kommt. Das gibt Ihnen Rechtssicherheit, nach diesem Bescheid darf die Behörde im Prinzip keine Rückforderungen mehr stellen. Übrigens gibt es für Alleinerziehende beim Alg II ein Zuschlag.

Mit Alg II dürfen Sie streng genommen höchstens drei Wochen ortsabwesend Urlaub machen - diesen muss das Amt vorher genehmigen, da Sie eine Erreichbarkeitspflicht haben. Auf der anderen Seite bekommen Sie mit Ihrem Einkommen in den meisten Bundesländern einmal jährlich einen Urlaubszuschuss (ca. 10 € pro Person und Tag) über die Diakonie/Caritas/ASB etc. Dieser wird vor dem Ulaub beantragt und rückwirkend nach dem Urlaub bezahlt. An Ihrer Stelle würde ich eine Bildungsreise (=Englisch) machen, wenn Sie mehr Zeit brauchen. Fortbildungen für Ihre Selbständigkeit müssten nämlich auch erlaubt werden (Kann aber schwierig werden - Am besten nicht beantragen sondern zuverlässigen Nachbarn mit der Post beauftragen. Telefonisch müssen Sie nämlich nicht erreichbar sein).

Falls Sie dringend Geld brauchen, sollten Sie rechtzeitig einen Anwalt (mit Schwerpunkt Sozialrecht) beauftragen, weil es im Sozialrecht fast nichts rückwirkend gibt.

Auf keinen Fall sollten Sie Geld von Verwandten oder Bekannten annehmen, es sei den mit schriftlichem Darlehensvertrag, sonst wird es Ihnen möglicherweise als Einkommen angerechnet.

Falls Sie in einem selbstgenutzten Eigenheim wohnen, sollten Sie prüfen, ob im Sommer eine notwendige Reperatur vorgenommen werden muss und diese während der Alg II-Zeit durchführen und vom Handwerker abrechnen lassen. Dann können sie hoffen, dass das Amt bezahlt.

P.S.:Ich kenne persönlich eine alleinerziehende Frau, die vor Kurzem eine Selbständigkeit mit außerschulischem Englisch im Süd-Westen Deutschlands gestartet hat. Bei Bedarf kann ich einen Erfahrungsaustausch vermitteln.

Mit freundlichen Grüßen

F.T.Hofmann

Hallo Uli,

ich vermute, dass du freiberuflich in den KiGä tätig bist? Dann hast du keinen Anspruch auf ALG I und somit dann Anspruch auf ALG II (Hartz IV).

Da du heute schon weißt, dass du in den Sommerferien kein Zuverdienst hast, musst du schon heute (3 Monate vorher) ALG II beantragen.

Hallo,
erst mal möchte ich mich entschuldigen, weil ich mich erst heute melde. Habe es leider nicht früher geschafft.

Also natürlich kann man Leistungen auch für einen kurzen Zeitraum beantragen. Die Frage ist ob sich der Auwand lohnt. Denn dann müsste man auch Wohngeld (wenn es nicht nur "Kinderwohngeld " ist, abmelden und später neu beantragen.

Wenn du einen Antrag stellst solltest du deinen Sachbearbeiten und deinen Pap von Beginn an über den kurzen Bezugszeitraum informieren, damit die dich nicht gleich in irgendwelche Maßnahmen oder so stecken wollen.
Ansonsten gibt es meiner Meinung nach nichts besonderes zu beachten.

Überleg es dir gut ob der Aufwand sich lohnt, das das Geld was du in den Monaten ein nimmst wird ja auch als Einkommen angerechnet.
Ich hoffe das ich dir ein klein wenig helfen onnte.
Gruß Marty

Hallo Uli!
Als erstes eine Antwort bezüglich des Wohngeldes. Du kannst das zwar bei der ARGE verschweigen, aber falls es rauskommt mußt Du mit einer Anklage wegen Sozialbetrugs rechnen. Ich weiß auch nicht in welchem Bundesland Du lebst und ob bei Dir die Sozial - und Arbeitsämter miteinander vernetzt sind. Dann wärst Du nämlich sofort aufgeflogen.

Zum Haus: Du sagst Du wohnst da sehr günstig. In NRW wird eine Kaltmiete von 4,40 Euro / qm bezahlt. Dir stehen für Dich und Deine 2 Kinder 90 qm zu. Bedeutet die ARGE übernimmt in Deinem Fall eine Netto - Kaltmiete von 90 x 4,40 = 396 Euro. Die Nebenkosten bzw. Heizkosten würden aber nur zu 3/4 getragen werden. Rechne Dir das aus. Zusätlich erhältst Du für Dich 359,- Euro und für die Kinder entsprechen ihres Alters ( bis 6 Jahre 215,-; bis 14 J. 251; bis 25 J 287,- )
Von dem nun auszurechnenden Bedarf mußt Du Dein Einkommen ( auch evt. Kindergeld abziehen ) Das ist das, was die ARGE Dir zahlen würde.
Als Einkommen kannst Du ruhig die Summe in Deinem Steuerbescheid angeben. Du könntest Dich außerdem beim Finanzamt für eine monatliche Umsatzsteuererklärung anmelden. Dann reicht der ARGE jeden Monat diese Erklärung zur Ermittlund Deiner Einkünfte.
Vorteil: Du kannst über Ausgaben ( alles was mit Deiner Tätigkeit zu tun hat, also was auch das Finanzamt Akzeptiert ) Deine Einnahmen offiziell senken.
Ich hoffe Dir geholfen zu haben; Du kannst aber auch jederzeit neue Fragen stellen. Ist alles ein bißchen viel.
Liebe Grüße, Volker

vielen Dank Marty ich finde es so nett Hilfe zu erhalten ( hört sich an wie die Hilfe von der Arge ) nein nein ich meine natürlich die Hilfe netter Menschen hier auf der Seite. guter Tip jetzt schon den Antrag zu stellen. lg Uli

Hi Volker das waren ja ganz genaue Infos. sehr gut garnicht zu viel. das mit dem wohngeld gar keine Frage ich bin sehr ehrlich aus prinzip und weiß, daß ich auf den wohngeld dann verzichten muß ist aber auch nicht schlimm denn ich erhalte ja andere Hilfe. Ich glaube so weit sind meine Fragen geklärt.
Es einfach toll soch eine Unterstützung hier von Leute zu erhalten. vielen Dank!sollte mir noch etwas einfallen werd eich mich bei dir melden. Gruß Uli

Hali Uli,

Du kannst jeder Zeit, auch für 3-4 Monate Hartz IV beantragen. Du solltest eins wissen, bei Hartz IV musst Du alles offenlegen, was zu Deiner Person gehört
( Bankkonten, Kindergeld usw. )
Krankenversichert wirst Du durch Hartz IV, diese Zahlung sparst Du schon ein.
Wohngeld erhälst Du ebenfalls von Hartz IV.
Bei Nebenjob kannst Du noch bis zu einer bestimmten Grenze Werbungskosten absetzen. Hartz IV hat ein Freibetrag von 100,00 € für die ersten 100,00 € eines Nebenjobs vorgesehen.

Gruß

Claus

vielen Dank Klaus! ja ich weiß alles offenlegen aber das ist kein Problem. und 100 euro noch verdienen auch gut! vielen Dank schönen Tag noch! Grüße Uli

Hallo Uli,

entschuldige, dass ich erst jetzt antworte, aber meine Festplatte hatte den Geist aufgegeben.
Du solltest nach meiner Meinung so schnell wie möglich zum zuständigen Arbeitsamt gehen und Dir dort einen Rat holen.
Meiner Meinung ist es sicherlich besser, wenn Du Dich arbeitslos meldest, da das Amt oder auch die ARGE die Kosten für die Sozialversicherungen übernimmt.
Schiebe es nicht auf die lange Bank, denn die deutschen Beamtenmühlen arbeiten nicht so schnell.
Schreibe mir, was daraus geworden ist. Interessiert mich auch. Ich drücke Dir die Daumen. Mit Hartz IV würde übrigens auch die Miete übernommen werden und Du würdest Geld für Deine Kinder erhalten.
Lass Dich also nicht abweisen.

Gruß Richard

Sorry, keine Ahnung…

Sorry,
keine Ahnung!

Es gibt nur Hartz IV oder Wohngeld. Ich würde mich beraten lassen bei der Hartz IV Behörde, dann sind Sie auf der sicheren Seite

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Wenn Dir kein Familienangehöriger oder Freunde über die Durststrecke helfen, musste zur ARGE gehen, da wartet aber viel Papier auf Dich. Im speziellen Fall würd ich mich auf jeden Fall dort beraten lassen, es ändert sich ja ständig vieles…

hatte schon geantwortet