Hartz 4 in sommerferien bis ich wieder unterrichte

Hallo
ich gebe englisch unterricht in Kindergärten, bin alleinerziehend mit 2 Kindern und erhalte 25o€ Wohngeld damit es irgendwie reicht. jetzt hatte ich leider ein paar extra Ausgaben und konnte kein Geld für die sommerferien in denen ich kein Geld verdiene zurücklegen. alle Kurse laufen dann auch aus aber ich gehe davon aus, daß ich mehr Kurse in Zukunft abhalten kann um überhaupt keine Unterstü+tzung mehr zu brauchen. Meine Krnakenversicherung von 138 € bezahle ich auch selbst. Nun zur Frage:
Kann ich mich auf Zeit sozusagen bei der Arge melden und Hartz 4 für 2-3 Monate beantragen?
geht das, ist es sinnvoll und was ist zu brücksichtigen.
Welche Pros und Cons sind zu beachten.
vielen lieben Dank für die Mühe mir zu antworten.
Grüße Uli

da kann ich leider nicht helfen, tut mir leid
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Hallo Uli,

wenn du in den Sommerferien kein Geld verdienst, wäre ich schon längst beim Aamt gewesen. Dann wirds jetzt aber höchste Zeit! Was meist du, wie viele Schauspieler, die ein Schweinegeld verdienen, zum Amt gehen, wenn sie gerade kein Arrangement haben! Und da das keine Hartz-IV-Empfänger sind, bekommen die sogar Geld! So sieht es die Gesetzeslage vor.

LG

Martin

Hallo,

prinzipiell gibt es bei Hartz IV nichts zu beachten. Sie sollten Ihre persönliche Situation bei Antragsstellung einfach angeben mit dem Hinweis, dass Sie voraussichtlich nach Ende der Sommerferien wieder Einkünfte erzielen werden. Der Sachbearbeiter kann Ihre Bewilligungsdauer bis zu einem Jahr festlegen oder diese auch auf 3-4Monate festsetzen. Hier können Sie ja direkt mit ihm sprechen.

Pro ist, dass Sie, je nachdem wie hoch Ihr Anspruch ist, zusätzlich unter Umständen die Krankenkasse und auch Anteile zur Rentenversicherung erhalten.

Contra könnte für Sie sein, dass evtl. eine Unterhaltsprüfung gegen den Kindsvater oder ggf. auch Ehemann eingeleitet werden wird. Es sei denn, Sie beziehen für Ihre Kinder bereits Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt.

Des Weiteren werden natürlich auch Ihre Vermögensverhältnisse geprüft werden. Das heißt Sie sind verpflichtet, alle Konten offen zu legen.

Ein weiteres Conta für Sie ist das Wohngeld. Sollte Hartz IV höher sein als das Wohngeld, so wird dieses eingestellt und durch Hartz IV ersetzt. Dies bedeutet allerdings auch, sollte Ihr Hartz IV dann beendet werden, müssten Sie einen neuen Wohngeldantrag stellen.

Ich denke es würde für Sie ganz sinnvoll sein, dass Sie sich möglichst bald einmal unverbindlich in Ihrer ARGE oder Jobcenter beraten lassen. Sie haben ja noch etwas Zeit bis die Sommerferien beginnen. Dann könnten Sie Ihre persönliche Situation darlegen, so dass eine individuelle Beurteilung durch den Sachbearbeiter erfolgen kann. Am Ende können Sie ja immer noch entscheiden, ob Sie wirklich Hartz IV beantragen wollen /müssen.

Gruß
flottebiene

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Vielen lieben Dank das war sehr hilfreich.
schönen Tag noch. bin erleichtert

das hättest du längst tun sollen. rechne mal deine miete und deine gesamten versicherungen zusammen. da kommt ganz schön was bei raus. solche kostenübernimmt in der regel alles hartzIV. du bekommst auf jeden fall leistungen zum regelsatz, auch für die kinder.
wenn du „zuverdienst“ (dein englischunterricht) hast, kannst du davon z.b. hier in sachsen anhalt 100 euro frei dazu verdienen - das ist aber in jedem bundesland anders.alles was drüber hinaus ist, wird dir von den leistungen abgezogen. da das monatlich unterschiedlich sein wird, musst du mit der arge einen abrechnungszeitraum vereinbaren. normalerweise sind das 6 monate. da musst du dann deine zahlen auf den tisch legen. kleiner tipp: du musst auch eine „umsatzvorschau“ machen. gib nicht zu viel an und nicht zu wenig. es sollte den realistischen tatsachen entsprechen. lass dich erst einmal dort registrieren und so bist du abgesichert (miete, nebenkosten etc.).
später solltest du, wenn deine „umsätze“ als lehrer es erlauben, den schritt in eine volle selbstständigkeit wagen. das wird auch von der arge unterstützt. aber da solltest du dir zu 100 % sicher sein, dass deine umsätze so gut sind, dass du unabhängig dein leben selbst finanzieren kannst. der staat bietet mit hartzIV eine gewisse grundsicherheit - nutze sie ! warum solltest ausgerechnet du etwas zum verschenken haben ?

schöne grüße und viel glück,
hannes
johannes.passehl(at)gmx.de

super Antwort vielen Dank! hatte nur immer angst das mir ein Job aufs Auge gedrückt wird und ich dann nicht mehr meinen Unterricht machen kann bei dem ein guter Stundensatz herauskommt.
vielen lieben Dank für die Unterstützung

Hallo Uli,

ich denke, dass Hartz IV der schlechtere Weg sein wird. Hast du schon Kindergeldzuschlag bei der Kindergeldstelle beantragt? Dort erhälst du 3 Jahre lang bis zu 140 Euro zum Kindergeld dazu. Bei Hartz IV wird auch das Wohngeld wegfallen. Da ich deine Einkommensverhältnisse nicht kenne, weiss ich nicht, was finanziell für dich besser wäre. Geh mal auf Geldsparen.de und dann auf Soziales. Dort findest du einen Rechner für Hartz IV. Du musst nur bedenken, dass du dann das Wohngeld nicht mehr obendrauf bekommst. Das Kindergeld wird auch voll angerechnet. Rechne dort mal durch. Vielleicht kannst du auch mit einem 400 Euro Job dich besser über Wasser halten.

Viel Glück

Vielen Dank für die Antwort. An einen 400 Euro job dachte ich auch schon aber dann fällt davon wieder 250 Euro wohngeld weg weil mein Honorarjobeinkommen auf Jahr gerechnet und dann durch 12 veranschlagt ist.
Ach ja und mit Kindergeldzuschlag hab ich es schon versucht gibt es für mich nicht. Kann es aber noch mal probieren warum auch nicht, war ja schon ein Jahr her als ich nachfragte. aber dennoch vielen lieben Dank für die Info. Grüße Uli

Guten Tag.
Sie können natürlich Arbeitslosengeld 2 bei der zuständigen Arge beantragen.
Der Aufwand ist natürlich nicht gerade gering und Sie müssen natürlich viele persönliche Angaben machen.
Weiterhin wird die Unterhaltspflicht des Vaters Ihrer Kinder geprüft und falls Sie verheiratet waren, die Unterhaltspflicht Ihres Ex-Mannes.
Von Arge zu Arge läuft es etwas unterschiedlich ab.
Bei uns in der Arge würde geschaut wieviel Sie im Jahr verdienen und dann ein monatlicher Durchschnittswert ermittelt. Sollte dieser über der Hilfebedürftigkeit liegen, so werden Sie aufgefordert für die Zukunft entsprechende Rücklagen zu bilden.
Ihr Anspruch auf Wohngeld fällt weg, sobald Sie Arbeitslosengeld 2 beantragen.
Der Vorteil könnte sein, das Sie Geld bekommen und somit die Monate überstehen.

Mit freundlichen Grüßen

Vielen lieben Dank für die Antwort. Ja das ist realistisch!! … viel Arbeit. Aber ich werde es tun.
Danke für den Hinweis
Ein schönes Wochenende wünscht
Uli

Hallo ,

klar kannste Hartz IV beantragen. Würdest auch was bekommen… Sogar deine Krankenversicherung muss die ARGE komplett bezahlen.

Mein Tip :

Melde vorher ein Nebengewerbe auf deine Kurse an…
dann erst Hartz IV …

So bekommste HartzIV und wenn du etwas verdienst, kannste deinen Kunden für die Kurse offiiell Rechnungen schreiben… Die Arge kann dir nur vom Gewinn (dem Geld was für dich nach allen Abzügen, wie Auto, Telefon, Internet usw. überbleibt) einen Teil abziehen, wobei 100 Eur Gewinn im Monat (gerechnet wird 6 Monate = 600 Eur) als Freibetrag berücksichtigt wird. Also… bei einem Gewinn unter 600 Eur in 6 Monaten wird nichts vom Hartz IV abgezogen. Alles was über die 100 Eur / Mon überbleibt werden (noch) 80% vom Hartz IV abgezogen…
Bei Fragen, einfach melden…

guter Tip vielen Dank!es ist gut etwas mehr Einsicht in die HartzIV Gesetze zu bekommen. Hier findet man die richtigen Leute!schönen Tag noch!

Hallo Uli,

Deine Situation ist problematisch.
Bei Hartz 4 wärst Du automatisch sozialversichert; müßtest also Deine private Krankenversicherung auf Eis legen. Außerdem bekommen Wohngeld - Empfänger weder Hartz 4, noch Sozialhilfe.
Du müßtest also auch Dein Wohngeld abmelden und später wieder neu beantragen.
Vielleicht wäre der oben angegebene Schritt aber durchaus gut für Dich. Du könntest dann generell Hartz 4 beziehen, wärst darüber krankenversichert und würdest Deinen Englischunterricht als Gewerbe anmelden. Du dürftest dann zwar nur 100 Euro dazuverdienen, könntest aber alle Kosten absetzen.
Wenn dann mehr Kurse anliegen, brauchst Du dann vielleicht gar keine Unterstützung mehr und könntest dann auch wieder Wohngeld beantragen.
Ich kann Dir das aber im Einzelnen nur konkret sagen, wenn ich Deine genauen Verhältnisse kennen würde.

Meld Dich einfach, falls Du mehr Antworten brauchst.

Liebe Grüße, Volker

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Danke Volker wirklich nett von Dir mir zu helfen.
Eigendlich verdiene ich monatlich ca. 600 Euro laut Steuerbescheid sind es allerdings nur ca.250 weil auf 12 Monate gerechnet Unkosten, Krankenkasse ecc.
wie gesagt ich konnte nichts zurücklegen und werde in den Ferien nichts verdienen. Einen 250 Euro job bekam ich schon angeboten aber soviel ist gerade das Wohngeld und lohnt sich nicht. Außerdem ist noch zu berrücksichtigen, daß ich in einem sehr günstigen 120 m2 Haus wohne das laut Hartz IV auch zu groß für eine mutter mit 2 kindern ist, außerdem möchte ich mich nicht für einen anderen job bewerben müssen. Also bleibe ich bei meinem English und werde mehr machen.
…lange Story kurzer Sinn ich werd ewohl in den ausren Apfel beißen und mich durch den Stapel Papiere kämpfen und für den Sommer Hartz4 beantragen. eine Frage noch beim Wohngeldamt sind 250 / monat angegeben und jetzt will ich der Arge sagen überhaupt kein Geld für 2/3 Monate. Geht das. Der Steuerbescheid ist ja für das ganze Jahr 2009 gemacht…ja müßte gehen. schon allein das schreiben hier hilf karheit zu bekommen. vielen Dank fürs zuhören und vielleicht hast du ja noch einen Tip.
grüße von Uli

Hallo Uli! Grundsätzlich hat jeder, der sich nicht aus eigenen Mitteln (z.B. Gehalt, Honorar, Renten etc.) versorgen kann, Anspruch auf staatliche Versorgung, sprich „Soziale Grundsicherung“ bzw. Hartz IV".

Der Zeitraum, für den die Unterstützung benötigt wird, ist ncht von primärer Bedeutung.

Vorgehen: entweder im Internet alle erforderlichen Anträge downloaden (unter: www.arbeitsagentur.de), ausfüllen (geht auch am PC) und dem nächsten „Amt für Grundsicherung“ (JobCenter oder ARGE…) entweder vorbeibringen oder per Post (Einschreiben/Rückschein) zuschicken. So weit vorhanden, die entsprechenden Nachweise (Mietvertrag usw) beifügen. WICHTIG: Geld gibt es erst ab Antragseingang bei der Behörde!!! Also, nicht lange nach Unterlagen suchen, sondern den Antrag, so weit wie möglich ausfüllen,unterschreiben und „ab geht die Post“.

Vorteile:
Versorgung in einer Zeit ohne eigenes Einkommen

Nachteile:

  1. Du musst Dich finanziell praktisch „nakicht“ machen.
  2. Man kann u.U. während des Bezuges zu „MAE’s“ (sogenannte 1€ Jobs) herangezogen werden. Bei einer Bezugsdauer von 2 - 3 Monaten aber eher unwahrscheinlich.

Ich hoffe, ich konnte helfen! Gruß, Klaus

Super vielen Dank Klaus. Jede Antwort weißt ein neues Detail auf. Sehr gut Danke!

Hallo Uli,

bei fehlenden oder zu geringen Einkünften besteht grundsätzlich Anspruch auf Unterstützung.
Entweder auf ALG-I bei Vorliegen der Voraussetzungen, anderenfalls auf ALG-II (wenn Erwerbsfähigkeit besteht) oder auf Sozialhilfe (bei nicht Arbeitsfähigen).

Gehen wir mal von ALG-II aus:
Das Prinzip besteht aus Hilfe zum Lebensunterhalt und der Arbeitsaufnahme.
Meines Erachtens könnte man dem zuständigen JobCenter verdeutlichen, daß in absehbaer kurzer Zeit die Arbeitsaufnahme erfolgt (oder Selbstständigkeit ausgeübt wird). Es geht dann somit um Überbrückung für einen Zeitraum, in dem Du nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst. Das könnte ein Knackpunkt beim JobCenter werden.

Fazit meiner persönlichen Meinung:
Vorsprechen, Thema erörterns, sofort entsprechenden Antrag stellen, sollte Überbrückung nicht möglich sein komplett ins ALG-II gehen und sich damit auseinandersetzen, daß dann auch Vermittlungsangebote zugesandt werden.
Im Übrigen muß niemand bei ALG-II-Empfang seine Krankenkasse selbst bezahlen.

LG

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Hallo Ulli,
ich bin mir nicht sicher, aber das Gesetz sagt doch, sobald man nicht mehr in der Lage ist für sich selbst zu sorgen, bekommt man Unterstützung auf die eine oder andere Art.
Also bevor du nicht weist, wie du dich und deine Kids durchbringen sollst, würde ich das Gespräch suchen bei der für dich zuständigen ARGE. Der Vorteil bei Hartz IV ist, das du in der Zeit sowohl Kranken als auch Renten versichert bist.
Du musst nur vorher prüfen, ob du deinen Lebensunterhalt ander weitig sichern könntest (z.B. Vermögen,Lebensversicherung oberhalb der Freibeträge).
Ich hoffe ich konnte dir etwas helfen
Daniela

Vielen Dank für Deine Mühe diese Seite und die Leute hier sind einfach klasse!