Ich habe gedacht das das Amt die Kosten für den Steuerberater von der eventuellen Rückerstattung abzieht,dem ist aber nicht so.Danke für die Info.
LG Angela
Hallo Angela,
komisch ist hier etwas. Das Amt prüft ja vor Hartz 4 alle Einkommen. Wenn Dein Mann gut steuert hättest Du gar kein Hartz 4. Die Kosten für den SB kannst Du natürlich absetzen. Aber das Ausfüllen der Anlage 4 + Mantelbogen schaffst Du auch ohne SB
. Die Lohnsteuerkarte Deines Mannes brauchst Du nur 1:1 übertragen. Arbeits-km (Arbeitsweg) eintragen. + für Dich die Amtsbelege beifügen und FERTIG. 15 Minuten, wenn Du eine lange Adresse schreiben musst:smile:. SOLL ich das tun ? ONLINE über Elster.de.
Viel ERFOLG wünscht
Wolfgang
ich habe folgende Frage:das Amt fordert das eine
Einkommenssteuererklärung gemacht wird.Wenn ich einen
Steuerberater habe und bekomme eine Rückerstattung kann ich
die Rechnung des Steuerberaters gegenrechnen? Es wäre ja sehr
sonderbar wenn das Amt das nicht berücksichtigt und mit
anrechnet.Mein Mann hat Arbeit deshalb ist die Steuererklärung
nötig.
MfG Angela
Hallo Wolfgang,
vielen Dankfür Dein Angebot aber ich werde das tun was Du geschrieben hast und auf einen SB verzichten.Versuche es selber und das Finanzamt hat Aufschub gewährt.
LG Angela
Eine einfache Steuererklärung muss man selber machen können. Dazu brauch man keinen Steuerberater.
Seit der letzten Gesetzesänderung sind Steuerberaterkosten für den Mantelbogen der Einkommensteuererklärung nicht mehr absetzbar!
Steuerberaterkosten die sich nicht auf den Mantelbogen beziehen sind weiterhin unter Sonderausgaben absetzbar.
Steuerberaterkosten müssen immer in dem Steuerjahr angesetzt werden, in dem sie angefallen sind (Datum der Wertstellung auf dem Konto des Steuerpflichtigen bzw. Barzahlungsdatum).
Danke für die Information
LG Angela
Hallo,
dann macht ihr ganz normal die Steuererklärung (weil Dein Mann arbeitet).
Steuerberatungskosten (z.B. Rechnung des Steuerberaters) kann man in der nächsten Steuererklärung ansetzen.
Gegenrechnen kannst / darfst Du da nichts.
Wieso wäre das sonderbar, wenn das Amt das nicht berücksichtigt?
Wenn Dein Mann eine Steuererstattung bekommt, dann deshalb, weil er Unkosten (Werbungskosten) hatte, um sein Einkommen zu erzielen. Diese Unkosten werden vom Einkommen abgezogen, sein Einkommen verringert sich, und damit auch die von ihm zu zahlenden Steuern. Die zuviel gezahlten Steuern bekommt er zurück.
Von den Steuern die er zahlt, wird u.a. auch Hartz IV finanziert.
Wenn das Amt ihm die Rechnung des Steuerberaters erstattet, müßte es das bei jedem Steuerzahler machen.
Viele Grüße
Paola
Hallo Angela, wenn nur eine unselbstständige Tätigkeit vorliegt, dann kannst du die Steuerberatungskosten zur Zeit nicht anrechnen also bei den Standard anlagen.
Es gibt zwei Gründe, daß das Amt eine Abgabe einer Steuererklärung fordert: 1. es ist dir Wohlgesonnen weil eine Steuerrückerstattung für euch wahrscheinlich ist und mann kann ja jeden Euro gut gebrauchen oder was ich in deinen Falle für wahrscheinlicher halte, daß Amt vermutet, daß Vater Staat betrogen wird!und dies durch Die Steuererklärung offensichtlich wird.
Vergiss übrigens nicht auch als Hartz 4 Empfänger hat man Werbungskosten!!
Gruss Hermann