ich habe folgende Frage:das Amt fordert das eine Einkommenssteuererklärung gemacht wird.Wenn ich einen Steuerberater habe und bekomme eine Rückerstattung kann ich die Rechnung des Steuerberaters gegenrechnen? Es wäre ja sehr sonderbar wenn das Amt das nicht berücksichtigt und mit anrechnet.Mein Mann hat Arbeit deshalb ist die Steuererklärung nötig.
MfG Angela
http://www.gutefrage.net/frage/kann-man-einen-steuer…
insbesondere
http://www.welt.de/die-welt/finanzen/article7187066/…
Die Kosten müssen mit der Steuererklärung eingereicht werden.
Im Nachhinein geht das nur, wenn Du der Steuermitteilung des Finanzamtes widersprichst und eine neue Steuererklärung mit diesen Kosten einreichst.
P.S. zur Anrechnung von Steuerrückzahlungen auf hartz 4 (Einkommen)
http://www.sozialleistungen.info/foren/einkommensanr…
http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topi…&
und vieles unter
http://www.google.de/search?hl=de&source=hp&q=steuer…
Mit so was habe ich Ehrlich gesagt einen Plan. Gehen Sie aber vom Schlimmsten aus da das Amt immer versucht irgendwo Geld aufzuspüren.
Und zum letzten Punkt:
Aufwand für die Erstellung von Steuererklärungen gehört nicht zum Umfang der Hilfe zum Lebensunterhalt
Daher wird es nicht anrechenbar sein.
Vielen Dank für die Information,leider habe ich noch keinen Plan.
LG Angela
Danke für die Information,werde es so machen.
Vielen Dank für die Information,leider habe ich noch keinen
Plan.
LG Angela
Sorry unklar ausgedrückt.
Das Sozialamt wird Hartz 4 um die Steuerrückzahlung kürzen und die Steuerberatungskosten nicht anerkennen, sprich, die volle Rückzahlung von Hartz 4 abziehen.
(Meines Wissens nach, ohne Gewähr)
ich habe folgende Frage:das Amt fordert das eine
Einkommenssteuererklärung gemacht wird.Wenn ich einen
Steuerberater habe und bekomme eine Rückerstattung
kann ich
die Rechnung des Steuerberaters gegenrechnen? Es wäre
ja sehr
sonderbar wenn das Amt das nicht berücksichtigt und
mit
anrechnet.Mein Mann hat Arbeit deshalb ist die
Steuererklärung
nötig.
MfG Angela
mein gerechtigkeitssinn sagt mir, dass die rechnung
berücksichtigt werden müsste.
ich vermute aber, dass das nur mit dem amt zu klären
ist.
ich habe folgende Frage:das Amt fordert das eine
Einkommenssteuererklärung gemacht wird.Wenn ich einen
Steuerberater habe und bekomme eine Rückerstattungkann ich
die Rechnung des Steuerberaters gegenrechnen? Es wäre
ja sehr
sonderbar wenn das Amt das nicht berücksichtigt und
mit
anrechnet.Mein Mann hat Arbeit deshalb ist die
Steuererklärung
nötig.
MfG Angela
Danke für die Info.
mein gerechtigkeitssinn sagt mir, dass die rechnung
berücksichtigt werden müsste.ich vermute aber, dass das nur mit dem amt zu klären
ist.
wARUM MÜSST IHR EINE EINKOMMENSTEUERERKLÄRUNG ABGEBEN IST DEIN MANN SELBSTSTÄNDIG ODER WARUM :ICH HABE SO ETWAS NUR GEHÖRT WENN MAN SELBSTSTÄNDIG IST:
wARUM MÜSST IHR EINE EINKOMMENSTEUERERKLÄRUNG ABGEBEN IST DEIN
MANN SELBSTSTÄNDIG ODER WARUM :ICH HABE SO ETWAS NUR GEHÖRT
WENN MAN SELBSTSTÄNDIG IST:
weil das Amt es will und daher muss man dem nachkommen auch wenn keine Selbständigkeit vorliegt.Sie quetschen den letzten Cent aus den ALG2 Empfängern.
Leider kann ich dir da nciht helfen.
hallo, das ist m.W. zur Zeit ein strittiges Thema. ich würde es auf jeden Fall mit angeben. Wenn es vom Amt verlangt wird, würde ich mir das schriftlich geben lassen. wenn später die Kosten nicht anerkannt werden, könnte man eine ERstattung beim Amt beantragen. Grundsätzlich sehe ich hier aber unabhängig vom Amt eine Pflicht auf Abgabe, und das bis zum 31.5.2010
Danke für die Information,mal schauen was sich machen lässt.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Liewbe Angela - eine kurze Antwort: „nein“.
Leider. Die sagen klar, das kann man selber machen!
Und „gegenrechnen“ gibt es überhaupt nicht! Das Geld wird immer irgenwie hin und her geschoben!
Ist leider so!
Lohnsteuerhilfe-Verein anfragen, ob die das nicht für Euch machen. Das kostet die Mitgliedschaft und ist auf jeden Fall billiger als ein Steuerberater!
Erkundige dich. Und ansonsten wirklich selber machen - wenn Fragen sind, ist das Finanzamt verpflichtet, Euch diese zu beantworten!
Viel Glück!
zaubermaus
Hallo…guten morgen Angela,
Eure Steuererklärung kannst Du auf jedenfall gegen rechnen!! Es sind ja Ausgaben die mehr oder weniger das Amt verursacht. Alle weiteren Einahmen werden mit berechnet…selbst die Jahresabrechnung von Eurer Wohnung/Haus (Nebenkosten) wird das Guthaben angerechnet…habt Ihr allerdings eine Nachzahlung zu leisten, wird diese vom Amt voll bezahlt!!
Lieben Gruß aus Weyhe
Peter.
Guten Morgen Peter,
danke für die Information,lasse mich mal überraschen was das Amt so meint.
LG Angela
Liewbe Angela - eine kurze Antwort: „nein“.
Leider. Die sagen klar, das kann man selber machen!
Und „gegenrechnen“ gibt es überhaupt nicht! Das Geld wird
immer irgenwie hin und her geschoben!
Ist leider so!
Lohnsteuerhilfe-Verein anfragen, ob die das nicht für Euch
machen. Das kostet die Mitgliedschaft und ist auf jeden Fall
billiger als ein Steuerberater!
Erkundige dich. Und ansonsten wirklich selber machen - wenn
Fragen sind, ist das Finanzamt verpflichtet, Euch diese zu
beantworten!
Viel Glück!
Danke für die Information,mache mich auf die Suche nach einem Lohnsteuerhilfe Verein.
LG Angela
zaubermaus
moin,
das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. die kosten des steuerberaters können unter bestimmten voraussetzungen und zu bestimmten teilen steuerlich geltend gemacht werden. dies wird dann in der ermittlung der individuellen steuerlast berücksichtigt.
die steuerrückerstattung wird i.a. direkt an den steuerpflichtigen geleistet, nur in seltenen fällen an den steuerberater, der das dann weiterleitet.
die rechnung des steuerberaters ist separat zu zahlen; auf ein „gegenrechnen“ wird sich - allein der sauberen buchführung wegen - kein seriöser steuerberater einlassen.
im übrigen: nur weil der mann arbeit hat, ist noch lange keine steuererklärung nötig. wenn das fa diese allerdings anfordert, wird es gründe dafür geben.
saludos, borito