Hallo guten morgen!
Ich habe ein grosses problem und hoffe hier hilfe zu finden.
Es geht um einen 18 jährigen jungen(freund meines sohnes).er erhält von seinem vater monatlich 400 euro unterhalt.ansonsten besteht kein kontakt.die summe von 400 eu findet vater als angemessen
Er war bereits bei den ämtern…man schickte ihn überall weg ohne hilfe.
Nun meine frage
Was steht einem u 25 jährigen zu? Regelleistung?miete? Meines wissens nach in kölm 390 regelleistung plus angemessene miete.ist dies zu treffend? Es ist mir schleierhaft das in einem so genannten sozialstaat die molli gemacht wird.ebenso wohnungserstausstattung…was ist damit? Ich bin überfragt
Im vorraus vielen dank
Hallo martina,
…Es geht um einen 18 jährigen jungen…/…Was steht einem u 25 jährigen zu ?..
*Ja, was denn nun ?*
Im übrigen sollte der Betroffene wegen der Rechtslage einen Fachanwalt für Sozialrecht aufsuchen.
MfG USKO
@martinawittko,
servus, steigen wir gleich mal ein.
Wo wohnt dieser Freund, alleine oder bei der Mutter.
Die Arge kann verlangen dass der Sohn bis er 25 ist bei einem Elternteil wohnt.
Damit wird das Einkommen des Elternteils, sein Kindergeld und der Unterhalt alles zusammen gerechnet. Deshalb gehe ich davon aus, dass alle Einkommen zusammen gerechnet höher liegen als der Hartz IV Satz inkl. Miete.
Der Junge dürfte abgewiesen worden sein, weil er mit seiner Mutter zusammen wohnt und deshalb Sie den Antrag für Hartz IV stellen kann.
Das Amt prüft dann ob er über dem Satz liegt und zahlt den Rest drauf.
Hier ein paar nützliche Links dazu.
http://www.sozialleistungen.info/
http://www.harald-thome.de/oertliche-richtlinien.html
http://www.kbwn.de/html/hartz_iv.html
http://www.hartz.info/?gclid=CP6pq4SG5rgCFcKz3godp2YAXQ
http://www.sozialhilfe24.de/sozialhilfe-forum/
mfg falkoo
Hi!
Er lebt nicht mehr bei seinen eltern
Am gestrigen tag ist er aus seinem zimmer geflogen da 400 euro zum leben nicht ausreichten.
Er erhält nur 400 die sein vater ihm zahlt den betrag hält der vater! Für angemessen! Das amt schickte ihn weg mit den worten solle er mit seinem vater regeln! Was ein quatsch er ist 18 jahre alt und hatt doch keine macht gegen seinen vater. Meines wissens nach muss die behœrde seinen antrag auf nehmen und der vater muss seinenverdienst offenlegen und erst dann wenn vater alles zahlen kann springt die behörde ein.aber solange hatt er doch schon mal anspruch auf leistungen.er ist 18 und mittellos glg
Das kommt ganz drauf an. Wann ist er in eine eigene Wohnung gezogen welche finanziellen Vorraussetzungen haben da vorgelegen warum wohnt er nicht bei den Eltern!? Das sind alles Fragen die beim Anspruch auf ALG II berücksichtigt werden! Gerade auch bei U25!
Das müsste ich schon noch wissen bevor ich die Frage beantworten kann! Liebe Grüße
@martinawittko,
Bei der Stadt einen Beratungsschein für den Anwalt holen, der kostet 10€.
Es gilt auch sofort einen Eilantrag zu stellen bei der Arge.
Er wohnt nicht bei den Eltern und damit ist das Amt zuständig.
Nachtrag.
Er wird kein Hartz IV bekommen, sondern nur den Betrag für das Zimmer oder für die Wohnung.
Der Hartz IV Satz wird gedeckt durch den Unterhalt.
Ich danke euch allen dann ziehenwir nun mal in die schlacht
Ja genau darum gings mir.das die versorgung gewährleistet ist und die miete. Und es muss ja auch durch das amt zunächst einmal geprüft werden was der vater verdient was er zahlen muss. Denn nur fuer den rest springt ja das amt ein.das ist der punkt er wollte genau das regeln doch man schickte ihn weg…
Hallo,
ich kenn da einen ähnlichen Fall, und zwar bei einem damals 16-Jährigen. Der Trick war, die Vormundschaft an den Staat zu übertragen. Dann war die Olle ausm Schneider, zuvor mußte sie nämlich für die von ihrem lieben Jungen verursachten Schäden aufkommen.
Wenn also Vater und Sohn einvernehmlich erklären, daß ein gemeinsames Zusammenwohnen den beiden nicht mehr zugemutet werden kann, dürfte Hartz-IV nix mehr im Wege stehen.
Ich würde ans Sozialgericht schreiben und um eine sogenannte Einzerlfallentscheidung bitten.
Oder ihr wendet euch an Helena Fürst:
LG
Martin
Hallo,
bei uner 25-jährigen besteht eine Unterhaltspflicht der Unterhaltspflichtigen (Vater und Mutter).
Und dann muss geklärt werden, warum der Bedürftige bedürftig ist. Ist es ihm nicht zuzumuten bei den Eltern zu wohnen?. Wenn der junge Mann seine Hilfebedürftigkeit selber verschuldet, sprich nicht das Angebot der Eltern wahrnimmt bei ihnen zu wohnen, hat er auch keine Ansprüche auf Leistungen nach dem SGB II.
Hier wären schon genauere Angaben notwendig, um einen Rat zu geben.
mfg.
hallo,
meines Erachtens, dürfte ein Jugendlicher sowiso nicht vorm 25 Lj. oder 27 weiß jetzt nicht genau von zu Hause ohne triftige Gründe ausziehen. Wenn denn ja, falls Gründe vorliegen, das er darf, bekommt er den normalen Regelsatz. Das Unterhaltsgeld würde als Einkommen gerechnet werden und somit davon wieder abgezogen. Miete nur für die m² die ihm denn zustehen würden und Nebenkosten nur so viel wie angemessen ist. Angemessenheit stellt das JC fest, wogegen man angehen kann, weil dieses Amt dir genau mitteilen muss was angemessen ist. Viel Glück.
Hallo - also so kann ich das nicht einfach beantworten,da einige Details fehlen. Wo oder bei wem wohnt er ? Was ist mit der Mutter? Fakt ist, dass unter 25 Jährige an erster Stelle Hilfe von den Eltern annhemen müssen,also die Eltern da voll verantwortlich sind. Das heisst, der junge Mann muss,wenn er keine Arbeit hat, bei der Mutter wohnen oder eben die Mutter und der Vater ihn eine eigene Wohnung finanzieren. Wenn die das aus finanziellen Gründen nicht können (was das Amt auf jeden Fall prüft!), dann bekommt der junge Mann nur eine eigene wohnung von amt finanziert, wenn er z.B. weit weg vom Elternhaus eine Ausbildung machen. Also - der Vater beteiligt sich ja schon mit 400 Euro am Lebensunterhalt seines Sohnes. Und bei der Mutter kommt es eben drauf an, was die für Einkommen hat. Wenn der junge Mann noch bei seiner Mutter wohnt, dann kommt es wieder drauf an, was diese für Einkommen hat. Bekommt sie auch hartz IV, dan bilden beide eine Bedarfsgemeinschaft und er würde Leistungen bekommen. egelsatz ist einheitlich 385€. Mietkosten würde er dann nicht bekommen,weil er ja bei der Mutter wohnt. aber wie ich schon erwähnte, müssen all diese vielen Faktoren erstmal abgeklärt werden. Lg.
Hallo!
zunächst mal ist der Vater, (oder wer das Sorgerecht hat) für den Unterhalt des Sohnes zuständig. Und zwar muss er ihn bei sich wohenn lassen! somit entfällt folglich die Miete solange bis der Bube 25 Jahre ist oder aber eine Ausbildung abgeschlossen hat. Erst danach ist das Amt zuständig!
Wenn er dem Sohn also ein kleines Zimmer zur Verfügung stellt und der sohn dort aber nicht wohnen will, dann ist das PEch! Er muss!
Es sei denn er findet eine Stelle die ihm eine offizielle Stellungnahme schreibt, dass er dort beim Vater auf keinen Fall wohnen kann, weil dadurch seine persönliche Entwicklung nachhaltig negativ gestört werden würde.
Sotewas kann nur ein Psychologe, PSychiater oder ein in einer entsprechenden Beratungsstelle für Jugendliche arbeitender Dipl.-Sozialarbeiter schreiben: Nur in diesem Fall darf das Jobcenter gem. $ 22 SGB II anerkennen, dass der Junge eine eigene Wohnung benötigt:
Teilt der Vater mit, dass der Sohn bei ihm wohnen kann, dann steht dem Sohn kein Mietanteil, sondern nur der Regelsatz für volljährige Kinder und der liegt derzeit bei 306 Euro. Wenn der Vater also 400 zahlt, besteht in der Tat kein Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung, ALG II oder wie der Volksmund sagt HartzIV:
Also wenn dem Freund nicht zugenmutet werden kann beim Vater zu wohnen, dann schnell zu einer Jugendberatungsstelle und entsprechende Stellungnahme eingeholt und damit zum Jugendjobcenter vorgesprochen. In diesem Falle müssen sie dann eine eigene Wohnung und den Regelsatz von 382 Euro zahlen. Je nach Stadt in der ier gemeldet ist bekommt er also nochmal den Mietanteil zu den 382 Euro dazu. Das düften so zwischen 280 und 400 Euro sein, je nach Region. In Köln eher mehr. Anspruch auf eine Erstausstattung für diese Wohnung hat er nur, wenn er glaubhaft nachweisen kann, dass es ihm nicht möglicht ist seine Jugendmöbel. also Bett und Schreibtisch etc. aus der alten Wohnung mitzunehmen.
Andere Frage: wenn er 400 Euro bekommt, warum geht er nicht am WE jobben und verdient sich noch 200 dazu ? So haben wir es doch früher auch gemacht!
Gruß Gwen
Hallo,
- wohnt der junge Mann in einer eigenen Whg. oder bei der Mutter oder wo und 2. was macht Er, Schule, arbeiten ? Wer erhält das Kindergeld ? dieses Geld steht ihm auch zu wenn Er nicht mehr zuhause lebt. Er soll bei dem Amt Köln für Gesundheit
und Familie einen schriftlichen Antrag auf das Kindergeld stellen. 184,00 € Antrag findest Du ( http://www.arbeitsagentur.de/nn_26666/zentraler-Cont…) Anträge für Hartz VI findest Du hier ( http://www.arbeitsagentur.de/nn_26642/Navigation/zen… ) und noch ne Menge mehr das Euch helfen könnte. Der Unterhalt errechnet sich aus dem Gehalt des Vaters u. der (Mutter ?) . Je höher das Gehalt der Eltern je mehr Unterhalt. ich würde euch raten beim Jugendamt oder einem Streetworker mit letzteren hatte ich immer gute Erfahrungen als Hilfe aufzusuchen müssten im Telefonbuch stehen. Er hat auch Anspruch auf einen Anwalt (Prozesskostenhilfe) 10,00€ Wenn Er zur Schule geht kann Er eventuell ein Anrecht auf Schüler Bafög (muss nicht zurück gezahlt werden.) haben. Siehe dort nach wo die anderen Anträge zu finden sind.
Falls noch fragen sind ? melde Dich
by medealuna
Ich arbeite weder als Anwalt, Notar o.bezahlte Beraterin.
Dies sind meine eigenen Erkenntnisse , Erfahrungen sowie angelesenes Wissen das
ich hier weitergebe.
Hallo, Martina!
Ich schreib Dir aus Berlin, die Sätze sind etwas anders als in Köln. Aber ich muß etwas vorher fragen.
- Wo wohnt der Junge jetzt (bei der Mutter?) 2. Wovon lebt er jetzt?
Etwas vorab.: Eigentlich muß ein Kind bis zum Alter von 25 Jahren bei den Eltern leben und die auch für den Unterhalt aufkommen. Wenn die Eltern zu wenig Einkommen haben, müssen die Eltern Hartz IV beantragen. Aber diese Regelung scheint bei dem Jungen wohl nicht vorhanden zu sein, oder? Gruß, Wed
Hallo martinawittko,
grundsätzlich steht jedem Menschen in Deutschland Sozialhilfe bzw. Hartz4 zu, wenn er sich nicht selbst helfen kann.
Unterschiedlich sind lediglich die jeweiligen Sätze und teilweise auch die Bestimmungen. So darf z.B. ein u25er nicht ohne Weiteres eine eigene Wohnung beziehen, ohne seine Ansprüche zu verlieren.
Wie jetzt in diesem speziellen Fall zu verfahren ist, läßt sich so nicht beurteilen. Allerdings dürfen die Behörden ihn nicht einfach wegschicken. Sie müssen zumindest mit echten Ratschlägen helfen, die dazu führen, dass eine Notlage beendet werden kann.
Im Falle des Freundes Deines Sohnes würde ich noch einmal zum Jobcenter gehen und einen offiziellen Antrag auf ergänzendes Hartz 4 stellen. Wird dieser Antrag abgelehnt muss diese Ablehnung schriftlich in Form eines Bescheides ergehen. Gegen diesen Bescheid kann man dann Widerspruch einlegen. Wichtig ist nur, dass man sich nicht abwimmeln lässt und alle Entscheidungen schriftlich verlangt und sie dann überprüft.
Wenn man nicht alleine zum Jobcenter gehen will, kann man sich eine Begleitung organisieren. Am Besten geht dies über das örtliche Arbeitslosenzentrum oder anderen Einrichtungen (z.B. SKM). Hier findet man auch persönlich immer einen guten Rat.
Ansonsten gibt es Hilfen auch im Netz (tacheles, erwerbslosenforum oder Hartz 4 oder oder), denn nur wer ausreichend informiert ist, weiß was er beanspruchen kann.
LG
Franz57
Hallo,
die Leistungsgewährung nach dem SGB II ist nicht mein Spezialgebiet. Aber ich denke, solange er keine eigene Wohnung hat, geht das Jobcenter davon aus, dass er mit 400 EUR Einkommen nicht bedürftig ist. Bei jungen Volljährigen unter 25 geht das Jobcenter zunächst davon aus, dass der junge Mensch bei einem Elternteil lebt. Das ist die Regel. Wenn dies nicht möglich ist, muss sich der junge Mensch an das Jugendamt wenden. Dort wird ihm ggf. eine Bescheinigung für das Jobcenter ausgestellt, aus welchen Gründen ein Zusammenleben nicht möglich ist. Erst danach kann er vom Jobcenter Hilfe bekommen.
l.G.