Hartz 4 Kürzung durch Jobcenter

An wen kann ich mich wenden, wenn das Jobcenter mir das Existenzminimum kürzt, bzw. die Strompauschale nicht übernimmt?

In diesem Falle an einen Anwalt. Dir werden die Kosten dafür übernommen. Aber schnell machen - keine Zeit verlieren! Goog luck!

An wen kann ich mich wenden, wenn das Jobcenter mir das
Existenzminimum kürzt, bzw. die Strompauschale nicht
übernimmt?

das jobcenter kürzt nich ohne ein grund und wenn du den grund nich hier angibst ist es nich so gut…und Strom muss das jobcenter nich übernehmen …wenn du nämlich vom stromkonzern geld wieder kommst darfst du es behalten…aber an das sozialamt kannst du dich wenden aber nimm alle unterlagen mit…oder sprichst mit einen vorgesetzten beim jobcenter…lg

An wen kann ich mich wenden, wenn das Jobcenter mir das
Existenzminimum kürzt, bzw. die Strompauschale nicht
übernimmt?

An wen kann ich mich wenden, wenn das Jobcenter mir das
Existenzminimum kürzt, bzw. die Strompauschale nicht
übernimmt?

Hallo,

Strom gehört nicht zum ALG2. nur Nebenkosten, Heizung und Miete

Das sind wirklich SEHR wenige Informationen. Wie soll man darauf antworten, ohne blind im Nebel herumzustochern ? :wink:

An wen kann ich mich wenden, wenn das Jobcenter mir das Existenzminimum kürzt

…soll was genau heißen ? Dir ist die bisher bewilligte Leistung gekürzt worden ? Weshalb ? Eine Sanktion ? Wegen… ? Darüber müsste ein Bescheid vorliegen und es muss zuvor eine Anhörung gegeben haben.
Da hier keine näheren Infos gegeben sind, ganz allgemein zu Sanktionen: http://hartz.info/index.php?topic=20.0

Ist eine UNZULÄSSIGE Sanktion erfolgt, bleibt der übliche Rechtsweg… nachweislicher Widerspruch; ggf. Antrag beim Sozialgericht auf Erlass einer Einstweiligen Anordnung; Klage. Als ALG2-Bezieher/in kann man auch beim zuständigen Amtsgericht einen Beratungshilfeschein beantragen und damit einen Anwalt (Fachanwalt Sozialrecht) aufsuchen; mit dem Schein kostet der Eigenbeitrag für die Beratung max. 10 Euro. Für ein evtl. Klageverfahren wird über den Anwalt Prozesskostenhilfe beantragt.

bzw. die Strompauschale nicht übernimmt?

Für den Haushaltsstrom ist ein Bedarfsanteil im Regelsatz enthalten und muss daraus bezahlt werden ; was an Stromverbrauch darüber hinausgeht, muss man selber aufbringen bzw. ggf. aus anderen Regelsatzposten einsparen und abzweigen. Dass die Regelsatzanteile für Haushaltsstrom mit den aktuellen tatsächlichen Strompreisen wenig gemeinsam haben und die meisten ALG2-Bezieher damit nicht auskommen, ist leider nichts Neues.
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/im…

Strom zum HEIZEN gehört zu den Kosten der Unterkunft und muss vom Jobcenter übernommen werden, sofern nicht nachweislich unwirtschaftlich viel verbraucht wird. Hier einige Urteile des Bundessozialgerichts, unter anderem zu den Heizkosten: http://hartz.info/index.php?topic=1879.0 Ansonsten der übliche Rechtsweg, siehe oben.

LG

Danke.

Danke

Danke…

Danke…

Hallo, da kann ich leider auch nicht weiter helfen.
LG elfie759

An wen kann ich mich wenden, wenn das Jobcenter mir das
Existenzminimum kürzt, bzw. die Strompauschale nicht
übernimmt?

Das Existenzminimum bzw. die Grundsicherung können sie Dir nur kürzen wenn Du gegen Auflagen verstossen hast. Dagegen kannst Du dann nichts machen weil sie im Recht sind. Stromkosten werden grundsätzlich nicht vom Jobcenter übernommen. Es wird nur ein Miet- und Heizkostenzuschuss gezahlt.

An wen kann ich mich wenden, wenn das Jobcenter mir das
Existenzminimum kürzt, bzw. die Strompauschale nicht
übernimmt?