Hallo,
meinem Sohn wurde das Hartz 4 gekürzt, weil ich keine Kindergeld beatntrag habe. Mir wurde gesagt das ich keine Kindergeld beantragen kann da ich noch Kindergeld zurückzahlen muss. Jetzt heisst es ich kann Kindergeld beantragen. Weil jetzt aber schon 4 Monate vergangen sind wurde meinen Sohn das Hartz 4 gekürzt. Ist das rechtens?
Jap, eine Klärung zum Fall wäre ein Persönliches Gespräch bei ihren ALG2 Berater nötig.
Hallo,
dieses Vorgehen ist auf keinen Fall rechtens und ich bin der festen Ueberzeugung das jeder Jobcenter/Arge-Mitarbeiter irgendwie versucht seine eigenen Regeln durchzusetzen.
Sorry, ich habe diese Erfahrungen gemacht, auch wenn es sicherlich Sachbearbeiter gibt, die ihre Arbeit korrekt machen.
Du solltest unbedingt schnellstens zur Leistungsabteilung gehen und denen erklaeren das dir gesagt wurde, du koenntest kein Kindergeld beantragen und ausserdem bist du dazu nicht verpflichtet.Hier koennen jetzt die Meinungen auseinander treten, aber mir wurde nie gesagt das ich Kindergeld beantragen muss und dabei habe ich auch immer den komplettten Regelsatz erhalten.Zudem weiss ich aus eigener Erfahrung und Erfahrungen von Bekannten das das KIndergeld im Grunde nur angerechnet werden kann, wenn dein Sohn dieses erhaelt und nicht wenn du es empfaengst.
Ich moechte keine falschen Aussagen machen,aber ich spreche von meinen Erfahrungen.
Sollte dein Sohn nun Kindergeld erhalten koennen, beantragt es und geht mit Zeuge zum Amt und lasst euch das restliche Geld auszahlen.
Ich habe schon unrechtmaessige Sanktionen bekommen und diese wurden manchmal erst zurueck gezogen, nachdem ich beim Sozialgericht eine Klage eingereicht habe.Dann sind sie naemlich verpflichtet das Geld weiter fliessen zu lassen und geben auf einmal zu einen Fehler gemacht zu haben.Lass dich nicht unterbuttern, zeige denen alle Formulare die du zu dem Thema hast und poche darauf das dir gesagt wurde du koenntest kein Kindergeld
beantragen.Wenn alles nichts hilft ,gehe zum Sozialgericht und stell einen Antrag auf einstweilige Anordnung.
Jap, eine Klärung zum Fall wäre ein Persönliches Gespräch bei
ihren ALG2 Berater nötig.
Ich selber erhalte keine Leistungen vom Amt nur mein Sohn da er eigenen Wohnraum hat.werde dann wohl das Gespräch suchen müssen
Danke für die schnelle Reaktion. Gut das mein Sohn morgen einen Termin beim Amt hat, wo ich dann gleich mitgehen werde. Mir war auch nicht bewusst das ich verpflichtet bin Kindergeld zu beantragen, weil er ja auch gar nicht mehr in meinem Haushalt lebt. Na mal sehen was die sagen
Genau, ihr Sohn sollte das Gespräch suchen und das sagen was sie mir gesagt haben dass das mit den Kindergeld wegen einer Rückzahlung nicht funktioniert. In der Regel gibt es dann einen gemeinsamen Kompromiss.
mir wurde es auch nie gesagt oder das Geld deswegen gekuerzt.Ich meine jeder Ausbildungssuchende unter 27 hat ja Anspruch,muesste daher ja dann jedem auf den das zutrifft gesagt werden.
Passiert aber anscheind nicht und mir wurde gesagt das das Geld auch dann auf das Konto des Kindes gehen muss, damit es angerechnet werden kann.Kann jetzt eine falsche Aussage sein, aber meiner Erfahrungen nach ist es so und es ist auch noch nie danach gefragt wurden, obwohl ich Ausbildungs-bzw. Studienplatz suchend bin.
Vielleicht gibt es hier auch noch einen Fachmann der eventuell entsprechende Paragraphen nennen kann.Soweit ich weiss gibt es auch viele Streitfaelle, wobei es darum geht ob das Kindergeld ueberhaupt vom Regelsatz abgezogen werden darf.Da es ja bei mir auch nie verlangt wurde, gehe ich wirklich davon aus das das was mit Glueck und Laune eines Sachbearbeiters zu tun hat.
Wenn deinen Sohn Kindergeld zu steht denn musst du auch Kindergeld beantragen das ist rechtens.
Und gegen die Kürzung wenn du zu wenig Geld bekommst vom Amt schalte einen Rechtsanwalt ein , aber Kindergeld musst du trotzdem einreichen.
Gruss
Hei - also ich verstehe nicht, warum du a keinen Antrag stellen kannst, wenn du noch Kindergeld zurück zahlen musst. Das sind 2 voneinander unabhängige Kassen! Du musst einen Antrag stellen, wenn du Anspruch hast. Ich vestehe nun nicht, warum deinem Sohn das Hartz4 gekürzt wurde? DU musst doch den Antrag stellen - also das nennt Man Sippenhaft und darf nicht sein! SOFORT Wiederspruch einlegen. Und dein Sohn soll das ebenfalls tun und seinen Hartz4-Satz verlangen!
Viel Glück!
Hallo,
so weit bekannt bist du verpflichtet alles zu tun um die Zahlung von H4 zu ermöglichen. D.h. auch Anträge zu stellen die die Zahlung von H4 verringern, also Kindergeldantrag gehört dazu. Wenn es geht besorge dir etwas schriftliches zu deiner Aussage. Ich denke das du sonst schlechte Karten hast.
Gruß
Hallo …
leider kann ich dahingehend nicht weiterhelfen, sorry.
vielleicht hilft der weg zum rechtsanwalt…
Hallo,
Kindergeldkasse anrufen und dort informieren.
Lg.
geh zum anwalt der kann das besser und genauer
aber einspruch zur wahrung von fristen nicht vergessen
da kann ich leider nicht weiterhelfen
lg