Hartz 4 Maßnahme 450.-€ Job

Hallo,
meine Lebensgefährtin wurde vom Jobcenter zu einer „Maßnahme“ (50+) verdonnert. Habe sie Basis 450€-Job eingestellt und ausdrücklich die Rentenbeitragsbefreiung ausgeschlossen. Somit ist der Job "sozialversicherungspflichtig und soll die Maßnahme verhindern. Wer kennt die Rechtsgrundlage ?

ich verstehe deine Frage nicht genau. Beschreib mal genau deine Frage.
Sie hat einen 450€ job?

Hallo
sorry ich kenne die Rechtsgrundlage nicht. Weiter viel Glück.

Hallo Harald. Das weiß ich leider nicht.
Viel Glück wünscht
Silvia

Also Deine Informationen sind ein bisschen dürftig um eine angemessene Antwort zu erarbeiten.

Da kann ich leider nicht helfen …aber sie muss die massnahme dennoch machen

Hallo,

keine Ahnung, sorry

Gruß

Tach,

ohne ins SGB zu gehen, ist primär die Frage, wie sich die die Maßnahme begründet. Ad hoc sehe ich keinen Grund, kenne aber nicht ihren Bescheid.
Selbst wenn sie Aufstockerin ist, ist die Maßnahme kein Grund.
Sie können ggf. in SGB2/3 nachsehen.
Ansonsten unterschreibt sie den Arbeitsvertrag u. meldet sich ab u./o. Aufstockung.

Verstehe ich nicht ganz. Bekomme auch ALG 2 und arbeite auf Basis von 450,- €, darf davon aber nur 100,- € behalten, der Rest wird angerechnet.
Bin auch im 50+ , wenn das Jobcenter mich aber in eine Maßnahme steckt oder mich vermittelt muss ich darauf eingehen da ansonsten die Bezüge gestrichen werden. Ein 450,- € - Job ist kein Vollzeitjob in dem Sinne.

Hallo

bei ALG2-Bezug ist man dazu verpflichtet, alles Zumutbare zu tun, um seine Hilfebedürftigkeit zu verringern bzw. zu beenden. Da sie derzeit offenbar ALG2 bezieht, deckt sie mit ihrem (anrechenbaren) Einkommen z.Zt. augenscheinlich noch nicht ihren Bedarf , d.h. ihren Regelsatz und ihre (kopfanteiligen) Unterkunftskosten und ggf. ihre Mehrbedarfe. Somit muss sie grundsätzlich auch zumutbare Maßnahmen antreten oder (andere/weitere) Jobs annehmen, die ihre Hilfebedürftigekti (weiter) verringern.

Wenn die Teilnahme an der Maßnahme dazu führen sollte, dass sie deshalb eine bestehende Lohntätigkeit aufgeben muss, wäre das nicht Sinn der Sache und zumindest widerspruchswürdig. Das Jobcenter müsste ggf. nachvollziehbar darlegen , warum und auf welcher Rechtsgrundlage „Maßnahmeteilnahme statt Verringerung der Hilfebedürftigkeit durch Lohneinkommen“ gefordert wird. Eine Maßnahme ist grundsätzlich nur dann zumutbar, wenn sie zeitlich mit der hilfebedarfsverringernden Lohntätigkeit vereinbar ist.

Davon abgesehen:

Wurde die Teilnahme an dieser Maßnahme durch eine bestehende, von der Bezieherin unterschriebene Eingliederungsvereinbarung/EinV geregelt ?
Oder wurde ihr (vor Ablauf ihrer „aktuellen“ EinV) eine neue EinV vorgelegt, die diese Maßnahme vereinbart - und hat sie diese neue EinV unterschrieben ?
Oder wurde ihr die Teilnahme an dieser Maßnahme per „Verwaltungsakt“ zugewiesen ?

Soweit ich informiert bin (= unter Vorbehalt) ist die Teilnahme am „Projekt 50 plus“ freiwillig -> http://www.perspektive50plus.de/fileadmin/user_uploa…

http://www.handdrauf50plus.de/fileadmin/i/Perspektiv…

FALLS die Teilnahme freiwillig ist (dazu am besten mal im Netz nach dem aktuellen „Stand der Dinge“ schauen) , müsste die Dame ggf. gegen die Eingliederungsvereinbarung bzw. gegen den Verwaltungsakt vorgehen, mit der/mit dem diese Maßnahmeteilnahem geregelt wurde -> http://hartz.info/index.php?topic=52746.0

LG

Hallo Lara,
ich weis nicht, wie ich dir für deine grandiose Antwort danken soll. Besser bisher als jeder Rechtsverdreher. Super.supersuper.
Das letzte Bausteinchen, das noch fehlt, ist die Frage, ob die auf dem Flyer des Bundesministeriums genannte „Perspektive 50+“ identisch ist, mit der auf der „Einladung“ des Jobcenters genannte „Perspektive 50+“. Nicht dass sich das JC nur auf Namensgleichheit berufen kann, es aber 2 versch. Maßnahmen sind.
Wie könnte man das zwingend herausfinden ?
Wenn du mir sagst, wo ich das sternchen eingeben kann, mache ich das auch gleich.
Gruss Harry
Wir sind aus Neustadt/Wstr.