Hartz 4 nach elterngeld als lehrerin?

Hallo,

habe mal kurz einige Fragen, vielleicht kann mir jemand weiterhelfen?..wäre toll :wink:)
Bin Lehrerin, 32, habe immer(8 Dienstjahre) voll gearbeitet und knapp über 3000,-Euro Netto monatl. verdient. Haben im Dezember Nachwuchs bekommen und ich beziehe seitdem die 1800,- Euro Elterngeld für 12 Monate. Diese enden jedoch zum 25.12.2010.
Ich möchte unseren Sohn nicht schon mit 1 Jahr weggeben um weiterarbeiten zu können, sondern dachte daran 3 Jahre zuhause zu bleiben, weil mir das sehr wichtig ist.
Danach werde ich wieder voll einsteigen und in das Berufsleben zurückkehren.
Wir haben allerdings keine Rücklagen oder Ersparnisse, die es uns ermöglichen 2 weitere Jahre damit voll zu finanzieren und alle laufenden Kosten abzudecken.
Mein Mann studiert noch und hat „nur“ einen Minijob. Ab 25.12.2010 haben wir also exakt 400,- Euro von meinem Mann plus 184,- Euro Kindergeld zum Leben.
Da wir von 584,- Euro zu dritt nicht leben können nun meine Fragen:
1.) Kann ich in unserem Fall als verbeamtete Lehrerin auf Lebenszeit Hartz 4 beantragen?? oder verliere ich dadurch- durch das Stellen des Antrags- die Verbeamtung? Würde dann natürlich keinen Antrag stellen!
2.) Sollten wir lieber nur Wohngeld beantragen?- deckt das dann die komplette Miete ab? Sind extra in eine kleine 670,- Euro+ NK Wohnung umgezogen. Könnten dann versuchen von den 584,- Euro zu leben (Lebensmittel, Versicherungen etc.)…
3.) Gibt es ein anderes Amt, was das 2.+3. Lebensjahr eine Geldsumme zur Verfügung stellt, wie jetzt die 1800,- Euro?? Falls ja, welches Amt macht das?
oder
4.) Ist das alles Luxus (2.+3. Jahr zuhause bleiben) und man muss wieder arbeiten gehen oder einen Kredit aufnehmen um die laufenden Unkosten zu decken??

Wenn jemand mir weiterhelfen könnte wäre ich sehr dankbar- Vielen Dank schonmal im vorraus für die Zuschriften.

Guten Tag,
kann ich leider nicht beantworten.
Bitte nutzen Sie die nächstliegende unabhängige Beratungsstelle von Diakonie oder Caritas…

Alles Gute!
strandperle02

Vielen Dank trotzdem für den Tipp mit Diakonie und Caritas und einen schönen Abend noch :wink:

hallo erstmal
also wohngeld solltet ihr auf jeden fall abdecken der wird für das kind auf jeden fall bewillig der habt ihr schon einen drittel der miete.
auch harz 4 ist kein problem die verbeamtung hebt sich nicht auf da es einmal erziehlt wurde.
leider ist es heute so das 3 erziehungsjahre luxus sind denn meist wird man nach 2 jahren wieder los geschickt aber das kann man dann mit der zustehenden behörde Arbeitsamt absprechen. zwei jahre sind immer ok bin selbst im mutterjahr und muss sogar das 2.jahr nehmen laut amt.
wie gesagt erstmal harz 4 beantragen und dann wohngeld da bekommt ihr unterstützung denn stehen dir als frau 345 euro zu + mietanteil und deinem mann auch dann das kindergeld und wohngeld und dann wird nochmal errechnet ob das kind einen restanspruch hat. im internet könnt ihr das über einen harz 4 rechner vorab durchrechnen denn seit ihr auf der sicheren seite

Ich kann dir da nicht weiter helfen