Hartz 4 oder Wohngeld?

Guten Abend,

Am 31.12.2013 läuft der bewilligungszeitraum meines Hartz 4 ab & jetzt ist die frage muss ich es weiter bewilligen lassen oder kann ich stattdessen Wohngeld beantragen?! 

Ich habe zur Zeit nur einen Minijob und bin auf eins dieser beiden Dinge LEIDER angewiesen.

Hallo,
Wohngeld gibt es nur, wenn man NICHT Hartz4-berechtigt ist. Ansonsten ist ja im Prinzip das Wohngeld im Hartz4-Satz als „Wohnkosten“! mit drin…

Beatrix

Hallo, da kann ich mich meiner Vorrednerin nur anschliessen. LG und viel Erfolg. Leider geht hier kein Copy paste, sonst hätte ich dir Informationsmaterial geschickt.

geht doch
Hallo, da kann ich mich meiner Vorrednerin nur anschliessen. LG und viel Erfolg. Leider geht hier kein Copy paste, sonst hätte ich dir Informationsmaterial geschickt.

G

Hallo

Wohngeld gibt es nur, wenn man NICHT Hartz4-berechtigt ist.

Das stimmt nicht. Man ist nicht verpflichtet, Hartz4 zu beantragen. Man muss nur glaubhaft machen, dass man mit dem vorhandenen Einkommen + Wohlgeld leben kann. Das vorhandene Einkommen (+ Wohngeld - Wohnkosten) muss dabei nicht mal die Höhe des Hartz4-Satzes erreichen, so ca. 80 % reichen aus.

Viele Grüße

Hallo
Ja, geht. Gestern ging es trotz mehreren Versuchen nicht. Wahrscheinlich lag es an der virtuallisierten Maschine. Danke

Hallo,

ob Wohngeld oder HartzIV hängt von der Höhe des Einkommens ab. Wenn sich daran nichts geändert hat, dann haben Sie weiterhin Anspruch auf HartzIV. Stellen Sie auf jeden Fall einen Antrag beim Jobcenter. Es gibt die Weiterbewilligungsanträge und normalerweise bekommen Sie diese auch zugeschickt. Fragen Sie danach. Falls für Sie Wohngeld in Frage kommt, wird das Jobcenter Sie darauf hinweisen.

LG
erza

Hallo,

Wohngeld gibt es nur, wenn man NICHT Hartz4-berechtigt ist.

Das stimmt nicht. Man ist nicht verpflichtet, Hartz4 zu beantragen. Man muss nur glaubhaft machen, dass man mit dem vorhandenen Einkommen + Wohlgeld leben kann. Das vorhandene Einkommen (+ Wohngeld - Wohnkosten) muss dabei nicht mal die Höhe des Hartz4-Satzes erreichen, so ca. 80 % reichen aus.

So isses. Nachlesen kann man ersteres im § 7 Abs. 1 Nr. WoGG. Demnach sind Empfänger von Alg-II vom Wohngeldbezug ausgeschlossen. Anders ist es etwa bei Bafög, da reicht bereits die Berechtigung (zudem auch nur die dem Grunde nach) zum Nichtbestehen des Anspruchs auf Wohngeld. http://www.gesetze-im-internet.de/wogg/__20.html
Zum zweiten Aspekt mit den 80% vom Sozialhilfesatz, wäre noch anzufügen, dass dies vor allem ein Ansatzpunkt bei der Plausibilitätsprüfung ist. In der Verwaltungsvorschrift heißt es dazu: Die Angaben können glaubhaft sein, wenn die hiernach zur Verfügung stehenden Einnahmen zuzüglich eines zu leistenden Wohngeldes 80 Prozent des Bedarfs nach dem SGB XII erreichen.
Und weiter: Zweifel an Glaubhaftigkeit und Vollständigkeit der Angaben können auch gegeben sein, wenn Aufwendungen des allgemeinen Lebensunterhalts zuzüglich etwaiger Mehrbedarfe, Aufwendungen für Wohnraum einschließlich der Heizkosten und sonstige Aufwendungen tatsächlich vorliegen bzw. diese den Umständen nach anzunehmen sind und Einnahmen in entsprechender Höhe nicht nachgewiesen werden. (Finde gerade nur ein PDF mit dieser Vorschrift, also muss man sich bis 15.01 vorscrollen http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/pd…)
Es werden dabei also oft auch die tatsächlichen Ausgaben geprüft. Es reichen also beispielsweise nicht 80% des Regelsatzes plus angemessener KdU, wenn die tatsächlichen Wohnkosten höher sind. Dann muss man 80% vom Regelsatz plus tatsächliche KdU an Einkommen nachweisen. Es wird dabei je nach Wohngeldstelle Unterschiede in der Handhabung geben.
Andererseits geht es nicht nur um Einkommen im Sinne des Wohngeldgesetzes plus Wohngeld, sondern man kann auch mit Vermögensverbrauch die Plausibilitätsgrenze erreichen.

Grüße

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Hallo
wie schon gesagt wurde käme es auf das vorhandene anrechenbare Einkommen an. Bei „nur“ Minijob bliebe z.B. auch die Frage nach der Krankenversicherung, die ja auch bezahlt werden will.

Formular Weiterbewilligungsantrag -> http://www.arbeitsagentur.de/nn_26642/Navigation/zen… (nachweislich einreichen.)

LG