Hartz 4: PKW Freibetrag und Kredit

Hallo Ihr,

bei Hartz 4-Empfängern darf der Wert eines PKWs ja nur 5000 € betragen.
Ist das Auto mehr wert wird dieser Betrag zum anrechenbaren Vermögen hinzu gezählt.

Was ist wenn der PKW über 10000 € wert ist und über einen privaten Kredit finanziert wurde?

LG
b.

PKW / Auto

Bei der Ermittlung des zu berücksichtigenden Vermögens ebenfalls unbeachtet bleibt ein angemessenes Kraftfahrzeug für jeden in der Bedarfsgemeinschaft lebenden, erwerbsfähigen Hilfebedürftigen.

Eine aktuelle berufs- oder ausbildungsbezogene Notwendigkeit zum Besitz eines PKW ist nicht erforderlich. Die Angemessenheit des jeweiligen Kraftfahrzeuges ist anhand seines Verkehrswertes zu bestimmen. Zurzeit wird ein PKW, für den ein privater Verkäufer einen hypothetischen Erlös von nicht mehr als 7.500 Euro nach Abzug von möglicherweise bestehenden Kreditverpflichtungen erzielen kann, als noch angemessen angesehen.

Aus: http://www.sozialleistungen.info/con/hartz-iv-4-alg-…

Schönen Gruß

Hallo

Was ist wenn der PKW über 10000 € wert ist und über einen privaten Kredit finanziert wurde?

Das heißt, dass der PKW dem Hartz-4-Empfänger bisher nur zum Teil gehört, und der Rest dem Kreditgeber?

Bzw. wenn er den PKW jetzt für sagen wir mal 11000 verkaufen würde, könnte er die 11000 gar nicht behalten, sondern müsste einen großen Teil davon dem Kreditgeber geben?

  • Ich weiß nicht, was dann ist, ich wollte nur die Frage etwas deutlicher rausarbeiten.

Viele Grüße

Hallo,

bei Hartz 4-Empfängern darf der Wert eines PKWs ja nur 5000 €
betragen.

inzwischen 7500 € abzüglich aller Verbindlichkeiten.

Ist das Auto mehr wert wird dieser Betrag zum anrechenbaren
Vermögen hinzu gezählt.

Ja, alles was über dem Vermögensfreibetrag liegt.

Was ist wenn der PKW über 10000 € wert ist und über einen
privaten Kredit finanziert wurde?

Die Verbindlichkeiten aus dem Kredit werden rausgerechnet.

Hier: 12.12 und 12.24
http://www.arbeitsagentur.de/bund/generator/goto?id=…

Die Prüfung der Angemessenheit hat unter Berücksichtigung der
Umstände des Einzelfalls (Größe der Bedarfsgemeinschaft, Anzahl
der Kfz im Haushalt, Zeitpunkt des Erwerbs) zu erfolgen.
Ist ein Verkaufserlös abzüglich ggf. noch bestehender Kreditver
bindlichkeiten von maximal 7.500 EUR (vgl. BSG vom 7.9.2007 - B
14/7 b AS 66/06 R) erreichbar, ist eine Beurteilung, ob ein Kfz ange-
messen ist, entbehrlich. Nicht plausible Angaben im Antrag sind insbesondere mit den im Internet angebotenen Wertermittlungspro-
grammen zu überprüfen.

TM

Vielen Dank für die Antworten.
Ihr habt mir sehr geholfen.

Beste Grüße

b.