Hallo
ich beziehe Hartz 4(schon mehrere Jahre) und soll nun einen Zusatzbeitragsrückzahlung an meine KV zahlen!!!
Ist das gerechtfertigt???
Obwohl ich das Geld nicht habe!!!
Hallo
ich beziehe Hartz 4(schon mehrere Jahre) und soll nun einen Zusatzbeitragsrückzahlung an meine KV zahlen!!!
Ist das gerechtfertigt???
Obwohl ich das Geld nicht habe!!!
Hallo Sandy,
was bitte sollst Du genau zurückzahlen? Zusatzbeitragsrückzahlung sagt mir leider nix.
lg Tanja
Hallo!
…Das Sozialgericht hatte die City BKK in einem am Montag veröffentlichten Urteil vom 22.06.2011 zur Erstattung bereits gezahlter Zusatzbeiträge verurteilt, weil sie ihrer Informationspflicht zum Sonderkündigungsrecht nicht in ausreichender Weise nachgekommen sei. Die Kasse habe in den Anschreiben, in denen die Mitglieder zur Zahlung der Zusatzbeiträge aufgefordert wurden, lediglich im rückseitigen „Kleingedruckten“ auf die Möglichkeit zur Sonderkündigung hingewiesen. Dies sei unzureichend, die darauf basierende Forderung des Zusatzbeitrags mithin nichtig…
Wenn Du Geld von Deiner Krankenkasse zurück bekommen hast, welches vorher vom Amt für Dich bezahlt wurde(Für die KK), musst Du es zurückzahlen.
Hast Du es nachweislich aus Deiner eigenen Tasche bezahlt, brauchst Du es nicht zurück geben.
Tschüß
Hallo, den Zuschuss musst du bei der ARGE beantragen. Normal sollte das die ARGE übernehmen.
Hallo,
schau mal hier rein.
Außerdem solltest du mit deinem SB und mit deiner Krankenkasse sprechen.
http://www.google.de/#output=search&sclient=psy-ab&q…
Gruß
Davon habe ich noch nie was gehört, frage doch mal im Jobcenter nach was das soll
Hallo
bist du (vom Jobcenter und/oder der Krankenkasse) denn „damals“ nicht darüber informiert worden, dass (und ab wann) ein Zusatzbeitrag von dir erhoben wird ? Und: Von welchem Zeitraum / welchen Beträgen sprechen wir hier ?
(2010:smile: http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/ha…
Seit 2011: http://www.1a.net/versicherung/gesetzliche-krankenve…
LG
Hallo
nein ich habe weder Geld bekommen noch wurde ich über einen Zusatzbeitrag informiert!!! Die Versicherung (DAK) will einfach die angeblich offenen Beiträge der Jahre 2010-2012 haben!!! Woher diese beträge stammen weis ich nicht!!! Der Betrag lautet 175€…
Das weis ich leider auch nicht, es sind offene Beträge von den Jahren 2010-12!!! Dort steht, das es offene Zusatzbeiträge sind!!!
nein wurde ich nicht!!!
Zeitraum: 2010-12 / Gesamtbetrag: 175€
Nun, dann muss man Dir erst einmal lückenlos nachweisen, warum Du etwas zurück zahlen sollst, was Du nicht erhalten hast.
Tut mir leid - diese Thematik kann ich nicht vernünftig erläutern.
Schau’ mal hier rein:
http://www.krankenkassen.de/zusatzbeitrag/fragen/
„Die Mitglieder werden von ihrer Krankenkasse mindestens 1 Monat bevor die erste Zahlung fällig ist über die Einführung des Zusatzbeitrags informiert. Während dieses Zeitraums gilt das Sonderkündigungsrecht.“
Falls es tatsächlich so war, solltest du (nachweislich ! schriftlich) der Krankenkasse mitteilen, dass du ihrerseits weder zum damaligen Zeitpunkt (bevor die 1.Zahlung fällig war) noch seitdem über ihre Einführung eines Zusatzbeitrags hingewiesen wurdest .
Ich würde davon ausgehen, dass die Krankenkasse ggf. in der Pflicht steht nachzuweisen, dass dir ein diesbezügliches Informationsschreiben tatsächlich zugestellt wurde.
Falls es weiterhin Probleme gibt, kannst du dich dann am besten bei einem Anwalt beraten lassen (mit Beratungshilfeschein vom Amtsgericht; mit dem Schein kostet dich die Beratung einen Eigenanteil von max. 10 Euro).
LG
Hallo,
soweit ich weiss, werden doch die Krankenkassenbeiträge von der Arge bezahlt. Allerdings nur, während du im Bezug bist.
Hattest du mal eine Sperre, oder gibt es Differenzen in den Meldezeiten??
Da solltest mal genau bei KK und Arge nachfragen…
Das weis ich leider auch nicht, es sind offene Beträge von den
Jahren 2010-12!!! Dort steht, das es offene Zusatzbeiträge
sind!!!
hallo, da kann ich leider nicht weiter helfen.
lg elfie759
Leider kenne ich mich da nicht aus.Sorry!