Hartz 4: Selbstständiger mit Kind (Azubi, 24)

Mal angenommen man bekommt als Selbstständiger keine Aufträge mehr, so dass man Hartz 4 beantragen muss. Dann überprüft das Arbeitsamt doch, ob in der Bedarfsgemeinschaft lebende Kinder auch ein Einkommen haben. Wenn jetzt ein Kind (24 Jahre) ca. 500 € netto bekommt, wird das ja angerechnet.
Wenn das „Kind“ jetzt allerdings auszieht und sich mit dem Partner eine Wohnung nimmt und sich auch ummeldet, ist es doch eigentlich aus dem Schneider, oder?
Dann müsste doch ein neuer Antrag gestellt werden?
Danke für eure Hilfe!

Hallo…

ich bin etwas verwirrt…was wird denn angerechnet??? Wenn das Kind unter 25 Jahre ist und für sich selber sorgen kann, fällt es aus der Rechnung ganz heraus. Das zuviel verdiente Geld des Kindes darf den Eltern nicht angerechnet werden…

Wenn der Selbstständige einen Antrag auf ALGII stellt, ist das Kind Mitglied der BG. ES kann natürlich jederzeit ausziehen (wenn es nach dem Auszug keinerlei Leistungen beantragt werden, ist keine Genehmigung notwendig).
Dann ist das Kind kein Mitglied der BG mehr und das Einkommen wird nicht weiter mit angerechnet.

Nach dem Auszug muss natürlich geprüft werden ob die Wohnung noch angemessen ist, da ja eine Person weniger dort lebt.

Es muss kein neuer Antrag gestellt werden, sondern der ARGE nur die Veränderung (Auszug des Kindes) mitgeteilt werden.

Hallo

Dann überprüft das Arbeitsamt doch, ob in der Bedarfsgemeinschaft lebende Kinder auch ein Einkommen haben.

Denk mal ja.

Wenn jetzt ein Kind (24 Jahre) ca. 500 € netto bekommt, wird das ja angerechnet.

Wenn das Kind damit (+ evtl. Wohngeld + evtl. Kindergeld) seinen Bedarf decken kann, gehört es eigentlich nicht zur Bedarfsgemeinschaft, d. h. das würde nicht angerechnet. Ganz genau weiß ich allerdings nicht, wie das mit erwachsenen Kindern ist. Abgesehen davon wird das Kind die 500,- auch für sich selber benötigen, es muss ja auch einen Anteil der Miete zahlen.

Wenn das „Kind“ jetzt allerdings auszieht und sich mit dem Partner eine Wohnung nimmt und sich auch ummeldet, ist es doch eigentlich aus dem Schneider, oder?

Das auf jeden Fall. Auf jeden Fall ist das weniger Stress für das Kind, die Arge kann nämlich sehr viel Stress verbreiten.

Nur: Möglicherweise ist dann die Wohnung zu groß und der Selbständige soll dann umziehen. Kann es der Selbständige nicht mal erst mit Wohngeld versuchen? Selbständig und Hartz 4 passt sowieso nicht wirklich gut zusammen.

Viele Grüße

Danke erst einmal für die schnellen Antworten :wink:.
@ Simsy: Leider interessiert es das Amt nicht, ob der Azubi mit dem Geld auskommt. Es werden ja nicht einmal Fahrtkosten beachtet.
Die Einkünfte des Azubis werden erst aus dem Gesamtbedarf der Familie rausgerechnet, wenn der Azubi über 25 ist.
Und mit dem Hartz 4 war glaube ich auch falsch. meinte andere Zuschüsse *upsi* ^^.
@ Maiky: Das mit der Wohnung ist kein Problem, da das Zimmer von 2 Geschwistern geteilt wird.
@ Ohli: Leider werden aber Einkünfte der Kinder, die unter 25 sind angerechnet.
@ all: Dann muss der Azubi sich wohl schleunigst ummelden und umziehen, wenn das echt geht. Aber muss ja. Schließlich ist es ja nur nachvollziehbar, dass man mit 24 mal ausziehen möchte.
Ich danke euch allen noch einmal!!!
Ganz liebe Grüße

Hallo

@ Simsy: Leider interessiert es das Amt nicht, ob der Azubi mit dem Geld auskommt. Es werden ja nicht einmal Fahrtkosten beachtet.
Die Einkünfte des Azubis werden erst aus dem Gesamtbedarf der Familie rausgerechnet, wenn der Azubi über 25 ist.
Und mit dem Hartz 4 war glaube ich auch falsch. meinte andere Zuschüsse *upsi* ^^.

Ach so, es ist nicht von Hartz 4 die Rede? Von was denn?
Bei Hartz 4 wird das Kind rausgerechnet, wenn es mit seinem Einkommen auskommt, und zwar eher bis 25 als ab 25. Und wenn einer 500,- kriegt und außerdem Wohngeld beantragt und kriegt, und dann noch sein Kindergeld, dann kommt er damit aus.

@ Ohli: Leider werden aber Einkünfte der Kinder, die unter 25 sind angerechnet.

Von wem?

@ all: Schließlich ist es ja nur nachvollziehbar, dass man mit 24 mal ausziehen möchte.

Das ist allerdings wahr.

Viele Grüße

Das darf nicht !!! Das Einkommen der Kinder unter 25 Jahren darf NICHT angerechnet werden — ist nunmal so !!!