Hartz 4 sind Nachtzuschläge anzurechnen oder nicht

ich hätte gern gewusst ob Nachtzuschläge auf ALG 2 anzurechnen sind oder nicht.Die Zuschläge sind doch Zweckgebunden oder nicht.

ich hätte gern gewusst ob Nachtzuschläge auf ALG 2 anzurechnen
sind oder nicht.Die Zuschläge sind doch Zweckgebunden oder
nicht.

Hallo Angela,

Nachtzuschläge gelten als Einkommen und diese sind auf ALG 2 anzurechnen.
Nachzulesen § 11, SGB II.

Gruß

Claus

ich hätte gern gewusst ob Nachtzuschläge auf ALG 2 anzurechnen
sind oder nicht.Die Zuschläge sind doch Zweckgebunden oder
nicht.

Hallo, Angela! Nachtzuschläge sind zwar steuerfrei, aber: Erwerbseinkommen!!! Mit anderen Worten: anzurechnen. Tut mir leid, dass ich keine bessere Nachricht für Dich habe.
Herzliche Grüße, Klaus

Hi, versteh die Frage nicht. Wieso Nachtzuschläge? Hast Du einen Job nachts und ergänzendes hartz4? Ciao Elke

ich hätte gern gewusst ob Nachtzuschläge auf ALG 2 anzurechnen
sind oder nicht.Die Zuschläge sind doch Zweckgebunden oder
nicht.

Hallo Angie,

wenn ich dich richtig verstanden habe, gehst du einer versicherungspflichtigen Tätigkeit nach, die so mies bezahlt wird, daß du aufstockendes Alg2 beziehst. Bei Steuerklasse I wäre die Höchstgrenze 950 Dinger.

Auf Hartz IV wird alles angerechnet, ausgenommen der monatliche Freibetrag von EUR 100. Im Fernsehen war letztens ne Mutter mit ihren Töchtern. Die Kleinen haben geklagt, sie würden gerne mal verreisen. Nun hat eine gute Seele von Mensch der Familie 500 Dinger geschenkt, was natürlich medienwirksam über die Wellen des deutschen Äthers ausgestrahlt wurde. Auch der Betreuer vom Aamt scheint den Bericht gesehen zu haben, denn der hat stante Pede den Betrag von der näxten Zahlung abgezogen. Nach langem Hin und Her hat die Olle das Geld schließlich wiederbekommen. Schon fast überflüssig zu erwähnen, daß die Yellow Press erst wieder mobilisiert werden mußte, bevor sich das Aamt bewegt hat.

Ich kann mir also kaum vorstellen, daß die Nachtzuschläge eine Ausnahme sind, wobei sich mir nicht erschließt, was du mit zweckgebunden meinst. Wenn mir mein Vater Geld für etwas überweist, das nicht vom Regelsatz abgedeckt ist, müßte er der Überweisung etwa hinzufügen: Für einen Führerschein. Denn selbst eine Waschmaschine ist im Regelsatz drin. Du brauchst zwar rund 30 Jahre, um das Geld zusammenzukriegen, aber die Gefahr, daß das Geld eingezogen würde, ist theoretisch da.

Ich hoffe, deine Frage einigermaßen beantwortet zu haben - leider nicht zu deiner Zufriedenheit.

LG

Martin

ich hätte gern gewusst ob Nachtzuschläge auf ALG 2

anzurechnen

sind oder nicht.Die Zuschläge sind doch Zweckgebunden

oder

nicht.

Hallo Angela,

ja ! So wie Einkommen jeglicher Art ist auch ein
Nachtzuschlag anzurechen.
Solltest Du aber Werbungskosten für die Nachtschicht
ansetzen können (Fahrt- und Reisekosten,
Verpflegungsmehraufwand u.s.w.) kannst Du diese
abziehen.
Gruß
Franjo

Danke für die Information.
LG Angela

ich hätte gern gewusst ob Nachtzuschläge auf ALG 2 anzurechnen
sind oder nicht.Die Zuschläge sind doch Zweckgebunden oder
nicht.

Hallo Angela,
damit habe ich keine Erfahrung und kann dir daher leider nichts raten, sorry.

Alles Gute,
Katharina

Hallo Klaus,
vielen Dank für die Information.LG Angela

Hallo Claus,
danke für die Info.

Da auch die Nachtzuschläge ganz „normales“ Einkommen sind, dürfen sie dem Einkommen zugerechnet werden.
Mein Tipp, auch wenn es schwerfällt: keine Nachtarbeit. Es bringt unter dem Strich nichts oder sich mit dem Arbeitgeber beraten. Vielleicht gibt es eine andere Lösung.

das spielt keine rolle, es ist ein einkommen, so oder so.

Hallo, Angela,

in der Leistungsgewährung zum ALG II kenne ich mich nicht 100 % aus. Mein Spezialgebiet ist die Unterhaltsheranziehung zum ALG II. Zu deiner Frage hätte ich spontan geantwortet, ja der Zuschlag ist als Einkommen anzurechnen. Ich habe aber mal etwas gegoogelt. Es gibt neueste Rechtsprechung vor dem Landessozialgericht NW, wonach derartige Zuschläge als zweckbestimmte Leistung nicht anzurechnen sind. lies hier:

http://www.tacheles-sozialhilfe.de/forum/thread.asp?..

mfg von Angelika

Hallo Angelika,
danke für die Info
MfG Angela

Da auch die Nachtzuschläge ganz „normales“ Einkommen sind,
dürfen sie dem Einkommen zugerechnet werden.
Mein Tipp, auch wenn es schwerfällt: keine Nachtarbeit. Es
bringt unter dem Strich nichts oder sich mit dem Arbeitgeber
beraten. Vielleicht gibt es eine andere Lösung.

Hallo Ritchie,
ohne Nachtschicht geht es leider nicht,aber vielleicht gibt es hierzu doch mal eine faire Lösung.Die Hoffnung stirbt zuletzt-
LG

ich hätte gern gewusst ob Nachtzuschläge auf ALG 2 anzurechnen
sind oder nicht.Die Zuschläge sind doch Zweckgebunden oder
nicht.

Hallo Angela,
ich bin der Meinung, dass das Einkünfte sind und damit auch anrechenbar sind.
Gruß Christa

Hallo Christa,
vielen Dank für die Information.
LG Angela

ich hätte gern gewusst ob Nachtzuschläge auf ALG 2 anzurechnen
sind oder nicht.Die Zuschläge sind doch Zweckgebunden oder
nicht.

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Hallo,

Nacht- und Feiertagszuschläge werden genauso gewertet wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld. Dies bedeutet, es wird gem. § 11 SGB II(Einkommen) unter Berücksichtigung der gesetzlichen Freigrenzen, auf das Arbeitslosengeld II angerechnet.

Hallo
recht vielen Dank für die Information und noch ein schönes Osterfest
LG Angela

ich hätte gern gewusst ob Nachtzuschläge auf ALG 2 anzurechnen
sind oder nicht.Die Zuschläge sind doch Zweckgebunden oder
nicht.

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immer wieder gerne. wünsche auch frohe ostern.