Liebe/-r Experte/-in,
ich habe einen Bekannten, der aus dem ALG2 in eine Beschäftigung wechseln konnte, er hat von der ARGE Übergangsgeld für den Monat ohne Einkommen erhalten und diese fordert das Übergangsgeld nun zurück, und will zusätzlich noch seine neuen Lohnnachweise einsehen.
Und nun meine Frage:
Muß das Übergangsgeld zurückgezahlt werden?
Hat die ARGE das Recht, die neuen Lohnnachweise einzusehen? Immerhin ist der Bekannte ja nun wieder in einem Arbeitsverhältnis und somit nicht mehr als arbeitslos und bedürftig bei der ARGE gemeldet, und somit sollte sein Datensatz ja auch gelöscht werden?
vielen Dank
Robert