Hartz 4 Übergangsgeld zurückzahlen?

Liebe/-r Experte/-in,

ich habe einen Bekannten, der aus dem ALG2 in eine Beschäftigung wechseln konnte, er hat von der ARGE Übergangsgeld für den Monat ohne Einkommen erhalten und diese fordert das Übergangsgeld nun zurück, und will zusätzlich noch seine neuen Lohnnachweise einsehen.

Und nun meine Frage:

Muß das Übergangsgeld zurückgezahlt werden?
Hat die ARGE das Recht, die neuen Lohnnachweise einzusehen? Immerhin ist der Bekannte ja nun wieder in einem Arbeitsverhältnis und somit nicht mehr als arbeitslos und bedürftig bei der ARGE gemeldet, und somit sollte sein Datensatz ja auch gelöscht werden?

vielen Dank

Robert

Hallo, Dein Bekannter muß das Übergangsgeld nicht zurück zahlen, denn es ist als „Übergangsgeld“ klar deklariert worden. (Ansonsten in den Widerspruch gehen und ev. klagen)
Nach Arbeitsbeginn hat die ARGE nichts mehr mit Ihm zu tun, wenn er von Dieser nichts mehr fordert. Bitte teilt das der ARGE höflich aber bestimmend mit. Sollte jedoch der Arbeitsplatz nicht besonders sicher sein, dann sollte er um des guten Friedens und der eventuell neuen Antragstellung etwas vorsichtiger sein, obwohl er nichts zu befürchten hat.

Viele Grüße