Hartz 4, übergangsleistung wegen unfall

Guten Tag,

ich hatte einen unfall und bin seit april krank geschrieben.
nun bekomme ich übergangsgeld von der unfallversicherung des sportvereins.
kann mir die arge das geld komplett weg nehmen ?
ich werde noch ein paar monate krank sein deswegen.

würde mich sehr freuen über eine schnelle antwort.
die arge speisst einen ja gerne mal schnell ab und kürzt gerne -oft nicht rechtens-.

mfg
pia

bin nur für IT als Fachmann eingetragen

bin nur für IT als Fachmann eingetragen

ups…was falsch gelaufen.

sorry !

Hallo pia,
wegnehmen kann die ARGE/ JC das Übergangsgeld nicht.
Sie wird aber das Übergangsgeld auf die Leistungen nach SGB II anrechnen.

Wann ist der Unfall eingetreten (genaues Datum) ?
Erfolgte bereits eine Bewilligung der Leistungen nach dem SGBII, die in diesen Zeitraum fällt ?
(z.b Unfall am 03.05.2009, Bewilligumngsbescheid vom 01.02.2009 für den Zeitraum 01.03.2009 bis 30.08.2009)
HAndelt es sich um einen Freizeitunfall (kein Arbeitsunfall) ?

Gruß
Manfred

hallo manfred,

ich bekomme schon lange hartz4.

es war ein sportunfall-rennrad-. freizeit.
22 april 09 war der unfall.
das übergangsgeld wurde mir gerade überwiesen 1200 euro für 2 monate.
der arge hatte ich schon gesagt, dass es wohl übergangsgeld gibt von der versicherung.
(ist eine gastversicherung in dem rennradverein. bin da als gast mit gefahren)

nun wollte ich mich vorher mal schlau machen, da die bei der arge oft keine ahnung haben und es immer vom vorteil ist vorher info zu haben.

danke für die schnelle antwort !

lg pia

Hallo Pia,

ich wüßte nicht das ich auf dem Gebiet als Experte eingetragen bin!
Guten Tag,

ich hatte einen unfall und bin seit april krank geschrieben.
nun bekomme ich übergangsgeld von der unfallversicherung des
sportvereins.
kann mir die arge das geld komplett weg nehmen ?
ich werde noch ein paar monate krank sein deswegen.

würde mich sehr freuen über eine schnelle antwort.
die arge speisst einen ja gerne mal schnell ab und kürzt gerne
-oft nicht rechtens-.

mfg
pia

sorry,

da ist wohl ein fehler eingetreten.

lg pia

Guten Abend

und danke für die Anfrage.

Sie sind verpflichtet jeder Form von Einkommen, da zählt nun auch mal Krankengeld dazu der Behörde anzuzeigen. Sollten Sie selbständig sein, so genügte es diese Einnahmen in den Saldenlisten auszuweisen. Denn bedingt durch eine Selbständigkeit entstehen Ihnen ja weiter Kosten, welche mit Ihren Einnahmen verrechnet werden müssen.

Erst ab einen reinen Gewinn von 100 € erfolgt eine Anrechnung.

Sind Sie jedoch nicht selbständig, dann sind Sie verpflichtet die Einnahmen sofort bei Zahlungseingang zu melden. Sie erhalten dann für jeden Monat einen separaten Bescheid. Diesen Bescheid müssen Sie dann ganz genau prüfen und notfalls Widerspruch einlegen.

Wir hoffen wir konnten helfen.

Mit freundlichen Grüssen

Existenz – Coach