Hallo liebes Forum,
ich habe mal eine Frage zu einem fiktiven Vorfall.
Eine Person hat an einer Fachschule den Techniker gemacht und sofort nach der erfolgreichen und überdurchschnittlich guten Beendigung keinen Job gefunden. Deshalb musste die Person Hartz 4 beantragen.
Die Person bekommt nun ein Jobangebot eines Unternehmens. Als „Zielstellung“ für das Einstiegsgehalt beschränkt sich die Person auf das niedrigste tarifliche Einstiegsgehalt, welches für diese Art Techniker üblich ist.
Das Unternehmen sieht jetzt natürlich seine Chance, da der Hartz-4-Techniker finanziell unter Druck steht und bietet der Person nur ein Gehalt, welches einem Facharbeiter in diesem Unternehmen entspricht.
Der Techniker ist deshalb natürlich alles andere als erfreut und lehnt das Angebot ab.
Eine Mitarbeiterin der ARGE bekommt Wind von der Sache und will dem arbeitslosen Techniker nun das Hartz-4 kürzen, da dieser nicht alles mögliche getan hat um diesen Job zu bekommen.
Frage: Ist dies rechtens, dass auf Grund von Meinungsverschiedenheiten über das Gehalt nun dem Techniker das Hartz-4 gekürzt wird?
MfG
Hallo Bert,
Gegenfrage. Warum hat der Techniker nicht erst den unterbezahlten Job angenommen um sich aus einer festen Anstellung dann auf einen besseren Job zu bewerben? Das ist immer die bessere Alternative!
Gruß
Samira
Hallo,
Frage: bezieht dieser jemand gerne Hartz4 oder kennt er sich nicht mit der aktuellen wirtschaftlichen Situation aus?
Die Arge hat recht, wenn sie diesem jemand Hartz4 kürzt, wenn man solch eine Chance, an Arbeit zu kommen nicht annimmt.
Ansonsten kann ich mich meinem Vorredner nur anschließen: der Techniker sollte froh sein, einen Job bekomme zu haben und sich entweder von da aus gleich weiter bewerben (kommt eh bei potentiellen neuen Arbeitgebern besser, wenn man sich von einem Job aus bewirbt) oder nach einer gewissen Zeit Gehaltsverhandlungen führen.
Grüße
Jessica
Weil es nicht gerade zu einem gesunden Betriebsklima beiträgt, wenn man weiss, dass man ausgenutzt wird. Das Unternehmen nutzt die „Notlage“ der Person schonungslos aus.
Ach bitte, das ist echt ne schlechte Ausrede.
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Zum Glück ist ja alles nur fiktiv.
Hallo
als ALG 2 -Bezieher unterliegt der Fiktive den Regelungen und Vorschriften des Sozialgesetzbuches und hat jede zumutbare Arbeit anzunehmen, die seine Hilfebedürftigkeit verringert oder beseitigt.
Siehe SGB II, §§ 2 ,3… und vor allem §10 „Zumutbarkeit“:
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbii/10.html
Insofern ist das keine „moralische“ Frage,ob man evtl. als Billig-Kraft
ausgenutzt wird…sondern gesetzlich geregelt, dass man ggf. auch unterbezahlte Jobs anzunehmen hat.
Gruß