Hartz 4 und Anrechnung von Überstundenauszahlung

Liebe/-r Experte/-in,
Was ist denn,wenn man zum Monatsende bezahlt wird und erst aus der Lohnabrechnung ersichtlich wird ,das man Überstunden ausbezahlt bekommt…dies dann sofort wie immer bei der Arge einreichtdann hat die Arge das Geld für diesen Monat doch schon längst überwiesen…!

Hallo!
Dann wird die ARGE das zu viel gezahlte Geld bei der nächsten Überweisung wieder abziehen. D. h. für Dich, nicht alles Geld ausgeben, denn den darauf folgenden Monat bekommst Du von der ARGE weniger.
Tschüß

Schön wärs,habe einen Brief erhalten über mehr als 600 Euro Rückzahlung,weil sie anscheinend genau das nicht gemacht haben…
ich hätte mehr darauf achten sollen…
keinen Plan wie das jetzt weiter geht!

Autsch!
Lege bitte sofort schriftlichen Widerspruch gegen die Rückzahlung ein. Die Begründung muß lauten:
Die ARGE hätte Ihrer Sorgsamspflicht nachkommen müssen und nicht über Monate ungeprüft auszahlen und es Dir einfach zu überlassen, zu prüfen.Du als Ahnungsloser, hast Dich auf die Berechnungen vom Amt verlassen, da Du keine Ahnung von diesen Sachverhalten (Gesetzlichen Bestimmungen)hast. Deshalb gibt es diese „Studierten“.
Du musst grundsätzlich erst einmal einen Aufhebung- und Rückforderungsbescheid vom Amt bekommen. In einer Bedarfsgemeinschaft müssen alle Mitglieder einen solchen erhalten.
Bitte genau prüfen.
Jahresfrist (innerhalb eines 1 Jahres)und Anhörung sind wichtig.(Nur mit Zeugen)
Allerdings ist eine Rückzahlung nur dann möglich, wenn der Betroffene die Überzahlung von Leistungen durch vorsätzlich oder grob fahrlässig unrichtige oder unvollständige Angaben selbst verursacht hat. Ansonsten Widerspruch einlegen und dann Klagen. Fristen einhalten!
Tschüß

dann erfolgt die neuberechnug und dir rückzahlungsforderung der arge