Liebe/-r Experte/-in,
ich würde gern wissen wie das läuft wenn ich hartz 4 beziehe und eine rechnung für einmalige arbeiten ausstellen würde?!auf der rechnung ist aufgeführt dass es umsatzsteuerfrei ist!was muss ich dem arbeitsamt,was dem finanzamt schicken?danke schonmal
Hallo Tine4385,
das kommt auf die Rechnung an.
Rechnungen stellen ja nur Personenaus, die ein eigenes Geschäft, Firma oder ähnliches haben.
Als Harz IV Empfänger kann ich mir nicht vorstellen, das Du einen Auftrag als Selbstständige erteilt hast und dafür eine entsprechende Rechnung ausgestelt hast.
karli3