Ich 39 Alleinerziehende Mutter zweier Kinder 11j u 16j beziehe alg2. Nun wird meine Tochter im Aug 2014 ihre Ausbildung beginnen.
Nun die frage : wieviel ihrer Vergütung wird angerechnet werden? Und brutto oder netto Lohn! Den Freibetrag haben wir bis auf 80 Euro ausgeschöpft da mir ein teil ihres kindesunterhaltes als Gehalt angerechnet wird.
Generell gilt, dass bei ALG 2 Bezug bis auf wenige Ausnahmen sämtliche Einkünfte angerechnet werden. Die Berechnung erfolgt: 100 Euronen generell frei, vom überschießenden Betrag 20% abziehen. Rest ist anrechnungspflichtiges Einkommen.
Bsp.: 400 netto ./. 100 = 300, davon 20% (=60), Anrechnung 240. Allerdings gibt es bei sv-pflichtiger Tätigkeit (wozu m.E. auch eine Azubivergütung gehört, zahlt ja Rente, KV, ALV, PV, etc.) noch weitere Absetzungsbeträge für bestimmte Versicherungen, Fahrtkosten etc.
Entweder mal grob in ALG 2 Rechner im web eingeben oder beim JC den Leistungssachbearbeiter konkret fragen. Er/Sie ist zur Auskunft verpflichtet. Anrechnung geht stets vom Netto.
oh weh.okay…das kann dann ja nur bedeuten, wenn ich bis dahin keine arbeit gefunden habe,dass ich meiner tochter ihr Geld abnehmen muss.
denn wie erwähnt ist der Freibetrag bei uns schon ausgeschöpft dur den unterhalt des vaters.
das heisst also im Klartext
wenn sie 400 netto verdient(Freibetrag schon ausgeschöpft) minus 20%
320euro sind dann anzurechnen.700euro bekommen wir drei demnach also dann noch 380euro.
hab ich das so richtig verstanden?
- Warum willst Du Deiner Tochter das Geld abnehmen? Ihre Azubivergütung wird m.E. ausschließlich auf ihren Bedarf angerechnet (nach Abzug der erwähnten Freibeträge)
- Anrechnung heißt nicht, dass Du/Ihr UNTER die „Grundsicherung“ (das ist nämlich H4, lt. BVerfG) abgesenkt werdet.
Es bedeutet nur dass Du/Ihr nicht ALG2 bekommt + durch Verdienst weit darüber hinaus. - Lies den letzten Bescheid, oder deine Kto.auszüge. Was Ihr jetzt habt habt ihr dann auch. Deine Tochter die Freibeträge evt. mehr.