Hartz 4 und Ebay

Hallo, ich weiß, die Frage tauchte schon mehrfach auf. Meine Frage bezieht sich aber auf etwas anderes:
Darf ein Hartz 4 Empfänger für jemanden, der keinen Internetanschluß hat, Sachen über Ebay verkaufen? Die Verkaufserlöse müßten auf das Konto des Hartz 4 Empfängers gehen, da der Bekannte kein Onlinebanking hat. Später wird dann der komplette Erlös natürlich an den Bekannten überwiesen werden, so daß für den Hartz 4 Empfänger kein Gewinn entsteht.

Hallo,

das wäre zumindest nicht sehr geschickt.
hat denn der, für den er diese ebaysachen einstellt, auch kein konto? wenn es so ist, was hindert ihn daran, eins einzurichten? er würde damit dem hartz IVer viel umstände und unnötige beteuerungen beim amt ersparen (falls man ihm überhaupt glaubt).

gruß
ann

Die
Verkaufserlöse müßten auf das Konto des Hartz 4 Empfängers
gehen, da der Bekannte kein Onlinebanking hat.

Das verstehe ich nicht - wieso muss ich Online-Banking machen, wenn ich Geld erhalte??

„Muß“ natürlich nicht, ist aber wesentlich praktischer, als loszulaufen und in der Bank die Auszüge zu ziehen. Vor allem, wenn man zu Fuß gehen muß/Fahrrad und die Bank mehrere Kilometer weit weg ist.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi Libelle,

dein Beispiel ist noch nicht zu Ende gedacht:

Wer in Ebay Sachen verhökert, muss Ebay die Einstellungs- und Verkaufs-Gebühren bezahlen.
Diese sind dann sogar Ausgaben auf dem Konto, die der Helfer von den eingegangenen Verkaufserlösen erst abziehen müsste, bevor er den Rest dem eigentlichen Verkäufer der Sachen auszahlt!

Und meines Wissens wird bei AA und FA immer nur gefragt, was auf dem Konto eingeht = Einnahmen.
Ausgaben die im Zusammenhamg mit diesen Einnahmen stehen sind AA und FA erst mal wurscht, ausser es handelt sich um ein Gewerbe, dann müsste aber eine E/Ü-Rechnung erstellt werden…

Wie will dein Beispielmensch ohne Internet und Online-Banking eigentlich den Versand der verkauften Artikel bewerkstelligen?
Und wer zahlt das?

Fragt
BT

Darf ein Hartz 4 Empfänger für jemanden, der keinen
Internetanschluß hat, Sachen über Ebay verkaufen? Die
Verkaufserlöse müßten auf das Konto des Hartz 4 Empfängers
gehen, da der Bekannte kein Onlinebanking hat. Später wird
dann der komplette Erlös natürlich an den Bekannten überwiesen
werden, so daß für den Hartz 4 Empfänger kein Gewinn entsteht.

Grundsätzlich spricht nichts dagegen, obwohl es wahrlich Probleme geben könnte, sofern einmal die Kontoauszüge vorgelegt werden müssen. Dann sollte genau darauf geachtet werden, dass allein durch die, ebay betreffenden, Soll und Haben Buchungen ein völliger Ausgleich entsteht.

Ferner wäre es besser, das ebay-Konto auf den Bekannten laufen zu lassen und eben nicht das ebay-Konto des Leistungsempfängers zu nutzen. Warum?

Es erfolgt eine eindeutige Trennung, für den Fall, dass der Leistungsempfänger einmal in Beweis treten muss, dass er es für den Bekannten tat. (Der Bekannte übergibt dem Leistungsbeziher einfach seine ebay-Zugangsdaten, ist halt sein Risiko).

Ferner geht es auch um die Haftung, da sonst der Leistungsbezieher gegenüber dem ebay-Käufer der Vertragspartner ist und das, obwohl er nur fremde Sachen verkauft. Auch wenn die gesetzl. Gewährleistung auf Waren ausgeschlossen ist, gibt es dennoch andere Haftungsmerkmale z.B. im Bezug auf auf die Abwicklung, Übergabe, Einhaltung der ebay-AGB.

Ansonsten muss der Leistungsempfänger nur aufpassen, das der Umfang der Tätigkeit (und eine solche ist es letztendlich) ihn nicht daran hindert für das Arb.amt weiterhin zeitlich arbeitsbereit zu sein!!
Und böse „Nachbarn“ gibt es überall.

Halo

Darf ein Hartz 4 Empfänger für jemanden, der keinen
Internetanschluß hat, Sachen über Ebay verkaufen? Die
Verkaufserlöse müßten auf das Konto des Hartz 4 Empfängers
gehen, da der Bekannte kein Onlinebanking hat. Später wird
dann der komplette Erlös natürlich an den Bekannten überwiesen
werden, so daß für den Hartz 4 Empfänger kein Gewinn entsteht.

Eigentlich müsste der Hartz 4 Empfänger nur genau darüber Buch führen, und am besten vorher bescheid sagen.

Und er muss gucken, dass die Überweisungen an den Bekannten immer im gleichen Monat überwiesen werden wie die Erlöse eingehen, weil die ARGE monatlich abrechnet.

Seine eigenen alten Klamotten darf man ja bei Ebay verkaufen, ist das bekannt? Das ist so wie Flohmarkt. Das gilt nicht als Einkommen, sondern als Umwandlung vorhandenen Vermögens (man verwandelt seine alten gebrauchten Klamotten in neue um, indem man sie verkauft und davon was neues kauft, so in der Richtung; das ist deshalb so, weil der Einkaufspreis den Verkaufspreis hier ja in aller Regel um ein vielfaches übersteigt.)

Viele Grüße
Simsy

Hallo

Wer in Ebay Sachen verhökert, muss Ebay die Einstellungs- und
Verkaufs-Gebühren bezahlen.
Diese sind dann sogar Ausgaben auf dem Konto, die der Helfer
von den eingegangenen Verkaufserlösen erst abziehen müsste,
bevor er den Rest dem eigentlichen Verkäufer der Sachen
auszahlt!

Und meines Wissens wird bei AA und FA immer nur gefragt,
was auf dem Konto
eingeht = Einnahmen.
Ausgaben die im Zusammenhamg mit diesen Einnahmen stehen sind
AA und FA erst mal wurscht, ausser es handelt sich um ein
Gewerbe, dann müsste aber eine E/Ü-Rechnung erstellt werden…

Entweder denken die, das wäre ein Gewerbe, und dann kriegt man wohl ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung oder sowas.

Oder die denken, das ist Privat, und dann zählt das gar nicht. Das ist dann so wie ein Flohmarktverkauf. Das darf man machen. Dass die Ebay-Gebühren nicht zählen, das kann ja auch sowieso nicht sein. Ich will jetzt nicht abstreiten, dass das hier und da so gehandhabt wird, aber wenn, dann ist das nicht in Ordnung.

Wenn man es für einen Bekannten macht, muss man sich unbedingt von dem quittieren lassen, dass man dem das Geld gegeben hat (jedes Mal, mit Abrechnung, also Einnahmen - Ebaygebühren und -provisionen; die Sache muss stimmen, sonst könnte das verdächtig oder verwirrend wirken; verwirrend ist fast noch schlimmer, weil es dann passieren kann, dass man jahrelang auf seinen Bescheid warten muss, bis die sich wieder entwirrt haben).

Ich würde denken, dass das ganz wichtig ist, damit die nicht denken, der ALG II Empfänger würde das gewerblich auf eigene Rechnung machen, denn er verkauft ja nicht seine eigenen Sachen.

Viele Grüße
Simsy