Hartz 4 und Elterngeld Nachzahlung

Hallo, 

wir haben eine Nachzahlung von Elterngeld bekommen für die Zeit als wir noch kein Harz 4 bekommen haben (Zuschlag für den Zwilling) Wir dachten weil das ist die nachzahlung von früher müsen wir das nicht angeben. Der JobCenter hat es nun Erfahren. Jetzt wissen wir dass es ein „Zuflussprinzip“ ist, und wir mussten es mitteilen, da es angerechnet werden sollte.
Frage: Was passiert jetzt? Eine Sperre? Rückzahlung? Busgeld?

Hi,
ich würde lediglich mit einer Rückforderung und Aufrechnung mit 10% oder 30% der Regelleistung rechnen.

Gruß
Ingo