Hartz 4 und Erbrecht

Hallo,
kennt jemand eine Info Seite zum Thema Hartz 4 und Erbschaft ?
z.B. …wie würde eine Erbschaft angerechnet,wieviel darf behalten werden, wie hoch ist der Freibetrag etc. ?
Viele Grüße
robbel

Hallo,
Vermögen ist Vermögen, sofern das Schonvermögen überschritten wird, muß es zuerst aufgebraucht werden. Wie man dazu kommt, ist der Arge egal (s. auch die berüchtigte Anrechnung von Geschenken anläßlich von Feiern durch Verwandte an Kinder von ALG2-Empfängern).
ALG2 ist ja auch keine Versicherungsleistung sondern wird vom Staat finanziert.

Cu Rene