Hallo,
wenn man nur 1 Monat im Jahr gearbeitet hat und 11 Monate Hartz 4 bekommt, kann man gezwungen werden die Lohnsteuererklär. abzugeben?
Hallo,
wenn man nur 1 Monat im Jahr gearbeitet hat und 11 Monate Hartz 4 bekommt, kann man gezwungen werden die Lohnsteuererklär. abzugeben?
Eine Lohnsteuererklärung muss man nur abgeben, wenn man selbstständig tätig war (also zumindest Gewerbe gemeldet hatte) oder Einkünfte aus Vermögen, Vermietung und Verpachtung hat (also Zinsen aus 1,5 Mio.E, bei ALG-2 wohl nicht zutreffend, Mieteinnahmen aus der Vermietung einer Immobile, Pachteinnahmen).
Wenn man bisher „nur“ Arbeitnehmer war und zusätzlich kein Gewerbe angemeldet hat, muss man keine Steuererklärung abgeben.
Hallo!
Ne, Steuererklärung nicht, aber ganz bestimmt Antrag auf Lohnsteuerjahresausgleich.
Nur 1 Monat gearbeitet, dann wird wohl zu viel Lohnsteuer abgezogen worden sein, die man nun zurückbekommen könnte.
und das wird vom Jobcenter angeregt/verlangt.
MfG
duck313
Der Lohnsteuerjahresausgleich gibt es für Arbeitnehmer nicht mehr, auch hier nennt sich dies nun Einkommensteuererklärung, aber
in§ 42b EStG ist der Lohnsteuerjahresausgleich geregelt. Regelmäßig muss ein Arbeitgeber ab einer bestimmten Zahl von Arbeitnehmern in seiner Arbeitsstätte einen Lohnsteuerjahresausgleich durchführen
und wenn man von Fin. Amt eine Erinnerung kommt dass man Lohnsteuererklärung nicht abgegeben hat? Wie soll man dann reagieren? Vielleicht dann doch eine machen, damit die sich beruhigen? Oder lieber widersprechen?
Veranlagung zur ESt bei ALG II - Bezug
Hallo dimonz,
wegen der Begriffe: Es kann sich hier nur um eine Einkommensteuererklärung handeln. Die übrigen Begriffe, die in diesem Thread herumgeistern, sind teiweise ungefähr zwanzig Jahre alt und teilweise erfunden.
Wegen der Verpflichtung zur Veranlagung: Nein, es gibt hier - anders als bei Bezug von ALG I - keine Verpflichtung zur Veranlagung zur Einkommensteuer.
Wegen der Sinnhaftigkeit: Wenn Lohnsteuer einbehalten worden ist, ist es ziemlich blödsinnig, hier auf eine Erstattung zu verzichten.
Wegen des technischen Vorgehens: Auf den Erinnerungen an die Abgabe einer ESt-Erklärung ist immer auch eine Antwort formularartig vorgedruckt, auf der man bloß ergänzen muss, warum man nicht zur Abgabe verpflichtet ist. Dann tütet man das Blatt ein und schickt es dem Finanzamt.
Schöne Grüße
MM