Hartz 4 und Freizügigkeitsbescheinigung

Hallo,
habe heute vom Hartz 4 Amt einen Brief bekommen, wo drinne steht das meine Frau eine Freizügigkeitsbescheinigung bis zum ende des Monats nachreichen soll, sonst werden die Leistungen aufgehoben.
Die Sache ist doch das die Freizügigkeit für die EU Bürger in diesem Jahr aufgehoben ist.
Einen Leistungsbescheid haben wir beide schriftlich bereits bis zu 6 Monate bekommen.
Ist das rechtens was die da verlangen, wenn diese Bescheinigung nicht mehr ausgestellt wird bzw. nicht nötig ist auf dem Arbeitsmarkt.
Diese bekommt man wenn man als EU Bürger in Deutschland eine Beschäftigung hat und ich bis jetzt für meine Ehefrau finanziell gesorgt habe.
Wie soll Sie denn eine bekommen wenn Sie nicht arbeitet und deutsch lernen will um eine passende Arbeitsstelle zu bekommen.
Bitte um konkrete Info am besten mit Paragraphen, denn die Behörden wollen ja am besten alles kürzen und sparen und schauen nicht auf die finanzielle Notlage.

Hallo!
Es ist rechtens wenn die Behörde Unterlagen einfordert.
Bitte legen Sie der Behörde die geforderten alten Unterlagen vor, mit dem Hinweis:
Die Bescheinigung wurde durch das Gesetz zur Änderung des Freizügigkeitsgesetzes/EU und weiterer aufenthaltsrechtlicher Vorschriften mit Wirkung vom 29. Januar 2013 ersatzlos abgeschafft.
In der Anfrage am mich haben Sie schon den weiteren Teil der Beantwortung selbst geschrieben.
Tschüß

Hallo Lukas, es tut mir leid, dass ich dir nichtm it Paragrafen etc. weiter helfen kann. Vielleicht doch einfach einen Anwalt einschalten? Good luck!

Hallo,

kurze Antwort?
Keine Ahnung.

Gruß

Hallo, da kann ich leider nicht weiter helfen, am besten Sie befragen sich bei einem Anwalt, da gibt es spezielle die im Sozialwesen weiter helfen.
Tipp im Internet googeln unter gegen Hartz 4 da können Sie vieles nachlesen auch gerichtliche Urteile usw.
LG elfie759

Da kenne ich mich leider nicht aus

Hallo

man kann sich mit dem Anforderungsschreiben des Jobcenters an die Ausländerbehörde der zuständigen Kommune wenden und dort diese Bescheinigung beantragen.

Wenn das Ausländeramt diese Bescheinigung nicht (mehr) ausstellt, weil sie mittlerweile unnötig bzw. abgeschafft ist, dann kann man sich das dort bestimmt mit ein paar Zeilen schriftlich bestätigen lassen und diese Bestätigung dann (nachweislich !) beim Jobcenter einreichen.

Falls diese Bescheinigung nachwievor notwendig ist, aber etwas Bearbeitungsdauer in Anspruch nimmt, am besten vom Ausländeramt bestätigen lassen, dass man sie beantragt hat - und dann diese Bestätigung ebenfalls nachweislich dem Jobcenter vorlegen.

Das dürfte letztlich der schnellste und stressfreieste Weg sein - und wesentlich weniger Schreibkram und unnötiges Theater mit sich bringen, als wenn man mit dem Jobcenter darüber herumdiskutiert. -

Allgemeine Infos:

http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/pdf/SGB-II-…

http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/pdf/Fobi_So…

LG