Hartz 4 und Kfz-Kredit

Jemand möchte einen Wagen kaufen und leiht das Geld beim Verwandten unter 0% aus. Dieses Geld muss in Raten  200 Euro/Monat zurückbezahlt. In einigen Monaten  wird er oder sie Hartz 4 Empfänger. Weil das Auto mehr als 10000 Euro kostet, muss es theoretisch verkauft werden. Aber in dem Fall muss die ganze Summe dem Verwandten sofort zurückbezahlt werden, weil es so in der Vereinbarung steht. 

Frage: wird Sozialmat diese Persone trotzdem dazu zwingen, das Auto zu verkaufen, sogar wenn dieses Geld ihm/ihr  nicht gehören wird? Ausserdem darf Hartz4 Empfänger etwas Geld haben und wenn diese Grenze nach der Kreditrückzahlung nicht überschritten wird, muss das Auto trotzdem verkauft werden? Danke.

Hallo

Jemand möchte einen Wagen kaufen und leiht das Geld beim Verwandten unter 0% aus. Dieses Geld muss in Raten  200 Euro/Monat zurückbezahlt. In einigen Monaten  wird er oder sie Hartz 4 Empfänger. Weil das Auto mehr als 10000 Euro kostet, muss es theoretisch verkauft werden. Aber in dem Fall muss die ganze Summe dem Verwandten sofort zurückbezahlt werden, weil es so in der Vereinbarung steht. 

Frage: wird Sozialmat diese Persone trotzdem dazu zwingen, das Auto zu verkaufen, sogar wenn dieses Geld ihm/ihr  nicht gehören wird?

Erstmal eine Frage: Der Verwandte wird den Jemand nicht dazu zwingen, das Auto zu verkaufen? Ist das Auto bereits abgezahlt? Oder will der Verwandte warten, bis Jemand wieder zu Geld kommt? Oder kann Jemand trotz Hartz 4 die Raten weiterbezahlen?

Wenn das Auto noch gar nicht abbezahlt wurde, dann gehört es der Person doch noch gar nicht. Ich finde jedenfalls, dass die Tatsache, dass die Person dazu verpflichtet ist, den gesamten Betrag an den Darlehensgeber zurückzuzahlen, wenn das Auto vor Abzahlung verkauft wird, darauf schließen lässt, dass so lange kein Eigentum an dem Auto besteht.

Das Jobcenter (nicht Sozialamt, das ist nicht zuständig bei Hartz 4) wird wahrscheinlich trotzdem versuchen, die Person zum Verkauf zu zwingen. Eventuell muss sie klagen, das kann schon sein.

Der Jobcenter darf einen Hartz-4-Empfänger jedenfalls nicht dazu zwingen, bestehende Verträge zu brechen oder irgendwie kriminell zu werden und seine Verwandten zu bestehlen oder irgendeine Zeche zu prellen.

Ausserdem darf Hartz4 Empfänger etwas Geld haben und wenn diese Grenze nach der Kreditrückzahlung nicht überschritten wird, muss das Auto trotzdem verkauft werden?

Von was für einem Geld ist jetzt die Rede?

Wenn das Auto völlständig der Person gehört, dann wird sie das Auto verkaufen müssen, denn ein so wertvolles Auto gehört nicht zum Schonvermögen. - Aber wenn es die ganze Zeit schon gefahren wird, ist es bis dahin vielleicht keine 10000 Euro mehr wert. - Welchen Wert ein eigenes Auto besitzen darf, weiß ich nicht. Ich hab so 5 bis 7000 im Kopf.

Viele Grüße

Hi,

wenn eine Sicherungsabtretung besteht, sollte es keine Probleme geben, ansonsten müsste das Auto verwertet werden, wenn das Vermögen 7500 € + 150 € pro Lebensjahr überschritten wäre.

Gruß
Ingo