In einer Bedarfsgemeinschaft bezieht einer Hartz 4 und einer eine niedrige Altersrente.
Der Hartz 4 Bezieher wird Krank und bekommt die Pflegestufe 1.Der Rentner muß von seiner Rente 5,95Euro " Unterhalt " an den Hartz 4 Bezieher zahlen
Wenn nun der Rentner die Pflege übernimmt werden dann die 235 Euro als Einkommen bei dem Rentner angerechnet oder bleibt das Geld " frei "?
Das Geld bleibt „frei“. Es wird nicht als Einkommen gewertet, zumindest wars bei mir so.
Ergo: Er bekommt nicht weniger Geld bzw Rente, nur weil er jmd. pflegt, denn die Krankenkassen freuen sich, wenn ein Angehöriger oder Mitbewohner die Pflege übernimmt, denn Pflegedienste kosten die Krankenkasse weit über 1500€.
Ich hoffe ich konnte helfen.
Gruß
Ich danke dir für deine schnelle Antwort,worum es mir aber geht ist das beide in einer Bedarfsgemeinschaft Leben,also ob das Pflegegeld bei den Hartz 4 Leistungen angerechnet wird da das Gesamteinkommen ja um 235 Euro steigt.
LG
Hinnak91
Das Arbeitsamt sieht von den 235€ ab, es ist also ein kleiner „Nebenverdienst“. Aber er wird nicht angerechnet, weder in der Rente noch bei den Hartz IV Leistungen.
Hier nochmal zum selbst nachlesen http://www.familienratgeber.dfv-nrw.de/index.php?id=…
Bei der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Recht der Sozialhilfe (SGB XII) bleibt das Pflegegeld unberücksichtigt.
Hallo
da das Gesamteinkommen ja um 235 Euro steigt.
Wie schon richtig angesprochen wurde: Nicht alles, was an Geldern zufließt, gilt auch als Einkommen, das auf die ALG2-Leistung angerechnet werden würde.
-> Siehe „privilegiertes Einkommen“ http://hartz.info/index.php?topic=17.0
und auch (Inhaltsverzeichnis ab Seite 16):
http://www.harald-thome.de/media/files/sgb-ii-hinwei…
LG