Hallo
beispiel: frau x erhält hartz 4. frau x verklagt eine andere behörde - z. b. das jugendamt - wegen amtswillkür osä.
daraufhin wird frau x gerichtlich schadenersatz in höhe von sagen wir mal 5000,- euro zugesprochen.
wie verhält es sich denn jetzt mit diesen 5000,- euro?
Die Frage ist meiner Meinung nach, wofür diese 5000,- Euro denn einen Schadenersatz darstellen. Der Frau X müsste ja ein Schaden in Höhe von 5000,- entstanden sein, sonst würde sie ja doch wohl keinen Schadenersatz erhalten.
Wenn ihr ein Vermögensschaden in Höhe von 5000,- entstanden ist, dann müssten diese 5000,- Schadenersatz einen Ersatz für diese 5000,- Vermögen darstellen, und somit als Vermögen gelten.
Wenn ein psychischer Schaden entstanden ist, dann müssten diese 5000,- wohl für psychologische Behandlungen o.ä. aufgewendet werden, es wäre also ein zweckgebundener Betrag.
Wenn Frau x’s Auto angefahren wird, erhält sie ja auch Schadenersatz von der gegnerischen Versicherung. Davon darf sie ihr Auto ausbeulen lassen und muss es nicht für den Lebensunterhalt einsetzen.
Das sind meine Gedanken dazu. Bis auf das letzte Beispiel mit der Autoversicherung denke ich mir das aber nur logisch, wie sowas de facto entschieden wird, weiß ich nicht. In der letzten Zeit scheint es da (grundsätzlich bei Hartz4, nicht speziell sowas) ganz merkwürdige und unverständliche Gesetzesänderungen gegeben zu haben, insofern wäre ich mir nicht sicher.
und würde frau x evtl. mehr behalten dürfen, wenn sie einen teil der 5000.- euro auf das konto ihrer im haushalt lebenden, minderjährigen tochter einzahlen würde?
Das dürfte rein logisch gesehen eigentlich nichts ausmachen, auf wessen Konto sich diese Gelder befinden, insbesondere weil sie ja (vermutlich) über sämtliche im Haushalt befindlichen Konten bestimmen kann.
Es kann aber einen Unterschied ausmachen, ob dieser Schadenersatz ihr oder ihrer Tochter zugesprochen wird. Wenn es ums Jugendamt geht, dann ist ja möglicherweise der Tochter ein Schaden entstanden, der damit ausgeglichen werden soll. Die Tochter hingegen wird wohl kaum eine Schonvermögensgrenze über 3100,- haben. Hm, dann käme es wohl wirklich darauf an, inwieweit dieser Schadenersatz zweckgebunden ist oder von den Juristen als zweckgebunden angesehen wird. - Da würde ich im Jurabrett mal anfragen, inwieweit eine Schadenersatzzahlung eine zweckgebundene Zahlung ist.
Schmerzensgeld muss jedenfalls nicht eingesetzt werden, soviel ich weiß.
Viele Grüße