habe schulden bei fammilienkasse, weil meine frau, meine deutsche tochter als sie 3 jahre alt war ins ausland entfürte. ich mus von geburt an kindergeld usw zurückzahlen, weil ich nur vermuten kann das meine frau von geburt an geplant hat deutschlend zu verlassen , und wahrscheinlich im ausland auch kindergeld erhalten hat. es ist angeblich betrug obwohl ich damit nicht zu tun habe, mus ich dafür haften. damals wurde mir nicht geholfen mit rechtswegen mein kind vom ausland zurückzuhollen, und wurden mir sogar sehr hohe schulden aufgetragen. es bestand warscheinlich grose amtliche interesse mein kind im ausland zu lassen und mich als schuldner zu presentieren.
deswegen darf jetzt der jobcenter meine hartz 4 unterstützung 374 euro 10 % kürzen? jetzt bin ich 58 jahre alt und wahrscheinlich mit 90 jahren werde ich schuldenfrei.
UND WAS IST NUN IHRE FRAGE ?
So wie es aussieht, kann das jobcenter 3 Jahre aufrechnen.
Bitte unbedingt eine Beratungsstelle aufsuchen, die die Unterlagen prüft. Eventuell auch eine Schuldnerberatung aufsuchen, um die Forderungen aus der Welt zu schaffen.
Ich kann da leider nicht weiterhelfen!
Viele Grüße,
S.K.
deswegen darf jetzt der jobcenter meine hartz 4
unterstützung 374 euro 10 % lebenslang kürzen?
UND WAS IST NUN IHRE FRAGE ?
Das weiß ich nicht, aber wenn man ein Kind hat ist man sein ganzes Leben dafür verantwortlich, auf jeden Fall moralisch. Was der gesetzgeber dsazu sagt, kann ich leider nicht beantworten- sorry
deswegen darf jetzt der jobcenter meine hartz 4
unterstützung 374 euro 10 % lebenslang kürzen?
UND WAS IST NUN IHRE FRAGE ?
Hallo Herr Azolika,
sofern Sie dem Amt glaubhaft versichern können, von der Planung Ihrer Frau nichts gewusst zu haben und Ihr Kind zurück holen wollten, besteht die Glaubwürdigkeitsvermutung insofern Sie in gutem Glauben die Leistungen der Familienkasse erhalten haben und davon ausgehen durften, diese nicht später erstatten zu müssen. Es handelte sich um tatsächlichen Einkommenszufluss ohne Rückzahlungsverpflichtung - vergleichen Sie mit: Urteil vom 18.01.2011 Sozialgericht Detmold (Aktenzeichen S 18 AS 201/09)auf der Web-Site http://www.experten-branchenbuch.de/ratgeber/aktuell….
Ich hoffe, das hilft Ihnen weiter.
Ich empfehle, zunächst die Beratung der Familienkasse in Anspruch zu nehmen und zu erfahren, wie diese dem o.g. Urteil gegenüber stehen. Im zweiten Schritt sollten Sie sich an einen Rechtsanwalt wenden. Jedenfalls haben Sie gute Chancen auf Grund der bisherigen Rechtssprechung die Rückforderung abwenden zu können.
Freundliche Grüsse
Rolf Battaglia
Moin Moin,
auch hier vtl. der Hinweis die Familienfürsorge mit ins Boot zu nehmen. Die haben in solchen Sachen mehr Erfahrung. Bei uns in der Gemeinde gibt es im Rathaus extra eine Anlaufstelle für ähnliche Fälle.
Gruß
na ja meine urgrosvater hate 8 , meiner opa 4 , meine eltern 3 und ich habe 1 kind, und nur ich kann nicht dafür aufkommen, nicht moralisch und nicht finanziel , so sind die zeiten…
leider diese geschichte liegt vor 5 jahre zurück, und damals leider habe ich dagegen nichts unternommen, ich wurde mit mehrere anschuldigungen von staatsanvalt und verschiedene rückzahlungs forderungen bombardiert, und ich wuste gar nichts was geschiet , habe bis heute nur vermutungen. wen man zigtausende euro rückforderungen begleichen mus , resigniert man schnell, jetzt merke ich erst das ich lebenslang zahlen mus , weil ich keine anvalt genommen habe danke für ihre antwort, ich denke es ist nichts zu endern.
Hast du dir einen Anwalt genommen?
Denke ein Anwalt kann da am besten weiter helfen.
Wie lange bekommst du Hartz IV,du mußt doch gar kein Unterhalt für das Kind zahlen.Bei Hartz zahlt doch das Jugendamt.
Oder hast du Kindergeld vom Staat kassiert,ohne das,dein Kind bei dir lebt?
Das geht natürlich nicht und der Staat will sein Geld zurück.
Gehe mal zum Schuldenberater,den gibt es auch kostenlos.
Versuch in privatinsolvenz zu gehen.Wenn du Hartz bekommst,hast du doch sowieso kein Einkommen.
Alles Gute
Hallo, ja es ist leider so; die dürfen das, auch wenn es nicht gerecht ist. Kann Dich gut verstehen ! Aber wie immer: Vor Gericht bekommst Du keine Gerechtigkeit sondern nur ein Urteil !!! Traurig aber war.
Trotzdem mach´s beste daraus; das Leben muß weiter gehen. Ich weiß von was ich rede; stand auch nach 2 „gescheiterten“ Ehen am Abgrund. Aber wichtig ist: Glaube an DICH und Deine eigenen Kräfte - das nur ist wichtig !!! Herzl.Grüße VOLKER
volker danke für deine antwort, ich habe mich schon eingerichtet das ich monatlich 40 euro wenige habe. seit einem jahr beantragei ich uterstützung wegen besondere Bedarfe, weil ich mein kind beuchen möchte, die beamtin , obwohl sie weis das ich bahnfahrkarte möchte schreibt, " bringen sie bitte tankbelege mit" meine antwort , " ich habe kein geld voraus für bezin, und habe keine auto", was für ein zinismus, meine anvaltin verlangt immer wieder neue beratungshifeschein , was der amtsgericht immer wieder verweigert,
und so geht es immer weiter, ich merke das hier nur alles darum geht, das ich mich von meine tochter entfremde, was eingentlich schon geschehen ist, ich weis das ich meine tochter schon laengst verloren habe…der gesetzgeber ist stolz auf die humane gesetze, die beamtin ist stolz weil sie sparsam gewesen ist und es austrichsen konnte, beratungstellen tun nichts trotzdem erhalten ihre monatsgehelter, für anvaelte ist das geschefft auch nich besonders lukrativ und so geht es weiter …hast du recht das leben geht auch weiter
Es tut mir leid, aber ich kann dir absolut nicht helfen, da ich mit hartz 4 und den deutschen gesetzen absolut nichts zu tun habe und mich auch nicht auskenne.
Ic hoffe jedoch, dass du jemanden findest, der dir hiebei helfen kann.
hallo azolika,
unterhaltsschulden werden immer sehr streng eingetrieben, aber ob eine 10% kürzung rechtens ist, kann ich leider nicht mit sicherheit sagen. aber wende dich doch (mit allen deinen unterlagen) an eine kostenlose schuldnerberatung, gibt es in deiner stadt bestimmt auch vom skf, awo, caritas etc. kannst du googeln unter „schuldenberatung“ und dem namen deiner stadt.
zwar ist es ein nerviges gerenne und unterlagen zusammentragen, aber vielleicht hilft es dir. auf einen termin muss man teilweise auch länger warten, aber diese zeit kann man schon nutzen, um alle später benötigten unterlagen zu ordnen: alle bescheide über deine zahlungspflicht, deine einkommensnachweise usw., am besten nach datum, dann kann man bei dem termin schon schnell auf den punkt kommen und dein sachbearbeiter hat sofort einen guten einblick.
Hallo Azolika,
Zunächst muss ich leider sagen, dassich kein Experte in solchen Angelegenheiten bin. Ich kann nur beratend aus eigenem Wissen oder Fühlen.
Ich vermute daher erst mal, die dürfen diese Forderung stellen, wenn sie berechtigt ist. Ob sie das ist, kann ich nicht mit Sicherheit sagen. Generell ist ein im EU-Ausländer lebendes Kind KG berechtigt, vorrausgesetzt ein Elterteil hat seinen ständigen Wohnsitz in Deutschland und ist einkommenssteuerpflichtig beschäftigt. Wie das bei Arbeitslosen oder Rentnern aussieht, weisse ich nicht.
Wenn Sie beiderseitiges Sorgerecht haben, und die Mutter nicht das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat, hält sich das Kind zumindest aus Ihrer Sicht illegal im Ausländer auf, da die Mutter es entführt hat. Haben Sie Strafanzeige wegen Kindesentführung gestellt, und der Familienkasse mitgeteilt, dass das Kind nicht mehr Ihrer Aufsicht unterliegt, bzw. die Mutter samt Kind verschwunden sind, können die Ihnen gar nichts einfordern. Haben Sie jedoch weder Anzeige noch Änderungsmeldung gemacht, besteht die Forderung zu Recht, da Sie Ihrer Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen sind, und somit zu unrecht Sozialleistungen bezogen haben.
GehenWir davon aus, dass Sie korrekt alles gemeldet haben, nehmen Sie die Anzeige und Änderungsantrag und legen das der Familienkasse vor. Hilft das nicht, suchen Sie schleunigst den nächsten Schuldnerberater auf (kostenlos bei Stadtverwaltung oder caritativen Einrichtungen), und klären sie dort alles weitere ab. Dort kann man Ihnen auch sagen, ob ggf. eine Privatinsolvenz möglich ist.
Haben nicht Sie, sondern Ihre Frau die Leistungen bezogen, legen Sie dort sofort Widerspruch ein, und lassen Sie sich die Empfangerangaben geben (Kontoinhaber, Bankverbindung, …). Wenn Sie die Scheidung eingereicht haben, nehmen Sie diese Unterlagen mit dorthin.
Haben Sie nichts getan und schön kassiert, haben Sie ein Problem. Dann müssen Sie mit dieser Situation leben.
Mit freundlichen Grüßen,
Stefan Scharmach
hallo stefan, ich habe bei amt damals meine frau und mein kind abgemeldet, ich wahr psychisch nicht in der lage meine kind zurückzuhollen, mit dem behörden habe ich erst nach 3-4 monaten spaeter erger gehabt, aber so massive briefterror, das ich aufgehört habe mich zu wehren, ich wahr am ende weil ich mene tochter verloren habe. so ging es 1 jahr lang , dann versuchte ich mit meine frau zu reden und bin ich ins ausland gefahren, als ich ein monat spaeter wider gekommen bin, meine hartz 4 wurde nicht überwiesen , meine miete wurde nicht überwiesen, meine krankevrsicherung abgemeldet, meine sparkassenkonto nach 30 jahre , obwohl ich keine schulden gehabt habe gekündigt…usw. der behörde sah das mit mir eine leichte spiel hat, und ihre hauptziel gewesen mich finanziel zu vernichten, und mich zu bewegen das ich meine famillie ins ausland folge, der sozialdinst hatte niemals ein termin für mich, ich denke alle behörden haben zusammengearbeitet…somit nach ausland gefahren und versuchte meine ehe zu retten, als ich eingesehen habe das es nicht möglich ist , bin ich wieder nach d. zurücgekehrt, mit hilfe meine freunde neue wonung gesucht weil meine alte wohnung wurde zwangsgereumt. meine deutsche personal ausweis ist abgelaufen und der behörde 6 woche lang wollte keine neue austellen, mit nachdruck mit zeugen wurde dann es gemacht, zwei stunde spaeter ist schon die polizei zu meine wohnung gekommen und wolten für 120 tage einsperren, ein bekante hatte sofort das geld bezahlt, …weil ich mich nicht gewehrt habe alle anschuldigungen sind rechtskraeftig geworden…jetzt ist alles vorbei…leider bin ich zukerkrank und fehlen mir die 40 euro monatlich von meine hartz unterstützung lebenslang…na ja hartzler sterben wesentlich früher es ist schon einkalkuliert …das hartz 4 geld ist zu wenig aber nebenbei ist man fürstlich abgesichert, eigentlich kann ich zufrieden sein, leider sehr sparsam und ohne mein kind zu sehen…oder sogar teilweise erziechen zu können…d. ist eine super soziale staat, leider viele menschen sind trozdem unglücklich… .meine exfrau hat 2 uni diplome, gute job, und erzieht unsere kind exzelent…ich muss wohl mit diese situation leben mfg.
Hallo!
Es tut mir leid, aber in diesem Bereich kenne ich mich gar nicht aus, ich kann Ihnen da leider nicht weiter helfen.
Aber Sie könnten zu dem für Sie zuständigen Amtsgericht gehen und dort einen Beratungshilfeschein beantragen. Mit dem können Sie dann zu einem Anwalt gehen und sich beraten lassen, ohne dass Sie es bezahlen müssen.
Mit freundlichen Grüßen.