Hallo liebe Leute!
Ich komme bei recherchieren einfach nicht weiter und bitte um eure Hilfe.
Sachlage:
Ich bin Hartz 4 Bezieherin und habe mich mit einer Steuernummer nun mit einer Reinigungsfirma Teilselbstständig gemacht. Jeden Monat muss ich dem Jobcenter die gestellte Rechnung einreichen, was eigentlich schon ein unding ist, aber was solls und die ziehen natürlich bis auf den Freibetrag alles ein. Soweit so gut! Jetzt möchte ich natürlich mehr Aufträge an Land ziehen. Kann in diesem Fall andere Leute für mich Arbeiten lassen. Meine Frage: welche Formalitäten muss gegenüber dem Jobcenter erüllen? darf ich das überhaupt? und wo bekomme ich mehr Infos her.
Ich danke euch im Voraus. Liebe Grüße Steffi
Sorry, kann ich nicht beantworten. In allen größeren Orten gibt es Hartz-IV-Beratungsstellen, sonst die Gewerkschaft vor Ort.
Alles gute!
strandperle02
Wenn du dich auf dieser Basis richtig selbständig machen willst, musst du dich bei der IHK melden. Du musst einen business-Plan einreichen. Wenn der als aussichtsreich betrachtet wird, kannst du sogar Zuschüsse beantragen. Selbstverständlich kannst du dann nur Leute auf der Basis
von aushaltsnahe Dienstleistungen können die Kunden dir ja bestätigen. Dann gilt immer noch, dass du bei der ARGE ergänzende Grundsicherung beantragen kannst.
Du musst natürlich nicht nur deine Rechnungen vorlegen, sondern kannst sämtliche Kosten, die dir entstehen dagegen rechnen lassen.
Hi Steffi, bin kein Spezialist, aber hartz4-erfahren. Solange du Hartz4-Leistungen beziehen musst, kommst du um entsprechende Belegung deiner Einkünfte nicht rum! Hast du auch alle Fördermittel ausgeschöpft, die es gibt? Die Möglichkeiten ändern sich ständig, daher immer die Arge-Leute „nerven“, deren JOB ist es, Dir in eine gute Selbstständigkeit zu helfen. Scheu dich nicht, die richtigen Leute bei deiner ARGE zu suchen. Ich hab ganz gute Erfahrungen gemacht, wenn man selbst aktiv wird.
Konkret helfen kann ich nicht, weils ständig Änderungen gibt, aber hab Mut und Selbstvertrauen und lass dich beraten. Wünsche Dir von Herzen ganz viel Kraft, Erfolg, Mut und die richtigen Infos.
Es gibt auch von den Handwerkskammern Seminare für Selbstständigkeit!! Liebe Grüße Elke
Hallo, Steffi 50!
- Jeder Hartz IV Empfänger darf einer selbständigen Nebentätigkeit nachgehen!
- Bei der monatlichen Abrechnung nicht den Aufwand vergessen!!! Nur, was unter dem Strich: Ertrag minus Aufwand (z.B. 50 Ct pro Kilometer mit dem PKW usw) übrigbleibt, darf auf die Grundsicherung angerechnet werden. TIPPP: Vereinbare mit dem JobCenter eine „Jahresschätzung“ deiner Gewinne und reiche dann den Einkommensteuerbescheid ein. Dann brauchst du die Abrechnung praktisch nurn einmal (also bei der Schätzung) machen und musst dann evtl. auch erst nach dem Einkommensteuerbescheid nachzahlen…
Jeder Selbstständige kann natürlich grundsätzlich auch Mitarbeiter einstellen- jedoch würde dies ja einen entsprechend hohen Gewinn voraussetzen, der dann dein Harzt IV sicher „auf Null“ schrumpfen lässt…
Alles klar? Gruß, Klaus
Hallo ,
>was solls und die ziehen natürlich bis auf den
> Freibetrag alles ein.
Das ist nicht zulässig ! Alle Kosten die du mit der Selbsständigkeit hast (Telefon, Auto, Material…) kannste vom Gewinn abziehen. Von dem was dann noch über bleibt, kann dir die ARGE Geld abziehen, nicht vom gesamten Gewinn !
> Kann in diesem Fall andere Leute für mich
> Arbeiten lassen.
Theoretisch ja. Musst nur damit soviel Verdienen das für Dich auch etwas überbleibt und die ARGE was abziehen kann *grins*
> Meine Frage: welche Formalitäten muss
> gegenüber dem Jobcenter erüllen?
Keine, was du mit wem machst geht die ARGE nichs an… Die Kosten kannste vom Gewinn abziehen. Am Besten die anderen Mitarbeiter arbeiten auf Selbstständiger Basis und schreiben dir ne normale Rechnung…( wenn es auch HartzIV Empfänger sind müssen die nur ein Nebengewerbe anmelden… und fertig) Sonst brauchste einen Steuerberater für die Lohnkosten und alles weitere…
Die kannste alles vom Gesamtgewinn abziehen.
Das mache ich mit meinem Bruder genau so. Gab bisher keine Probleme.
> wo bekomme ich mehr Infos her.
Das sollte dir die Arge alles sagen können, aber die kennen sich damit selber nicht aus. Ich hab mir alles aus dem Internet gesucht…
Wenn du Hilfe brauchst, melden…
Gruß
Andreas
Hallo,
was genau meinst du mit „Teilselbständigkeit“?
Wenn du dich im ALG II selbständig machst, kannst du Einstiegsgeld als zusätzliche Leistung beantragen, einen Rechtsanspruch gibt es darauf jedoch nicht.
Wenn du Mitarbeiter einstellen willst, wirft dies natürlich die Frage auf, warum du dann noch ALG II benötigst.
Ich kann dir leider nicht wirklich weiter helfen, weil m.E. die Existenzgründung UND Einstellen von Mitarbeitern dem Bezug von ALG II widerspricht.
Hallo Steffi,
wie schon gesagt, kann ich dir leider nicht helfen.
mfg von Angelika
Hallo Steffi,
nach meinen wissen reichen Deine Formalitäten aus. Du solltest der ARGE nicht soviel erzählen, sondern nur das notwendigste.
Die ARGE will nur wissen ob Du bedürftig bist oder nicht. Da ich solch einen Fall wie Deiner ist, noch nicht hatte, möchte ich erst recherchieren. Ich melde mich soll schnell wie möglich.
Gruß
Claus
Sorry, da kann ich nicht helfen
christa
Hallo,
mehr Aufträge ist natürlich gut und auf jeden Fall geht das, nur alles muss dem Jobcenter gemeldet werden. Die Angestellten müssen gegebenenfalls dem Finanzamt gemeldet werden. Genauere Auskunft und auch Auskunft über eventuelle Förderung (so dass Hartz IV vielleicht direkt wegfällt) gibt die IHK und das Arbeitsamt. Das Finanzamt ist ein guter Anlaufpunkt bei Steuerfragen. Die IHK hat auch Broschüren für Leute die die Selbstständigkeit starten und dort stehen viele wertvolle Tipps drin.
Dann wünsche ich viel Glück und Erfolg.
Viele Grüße
Tanja
Hallo Steffi,
erste Anlaufstelle ist meines Wissens die IHK.
Wenn dein Auftragsvolumen steigt, dann wirst du warscheinlich aus Hartz 4 rausfallen. Schon mal über einen Gründerzuschuß nachgedacht? Die nächste Anlaufstelle ist nämlich nicht die ARGE sondern die Arbeitsagentur. Die können dich beraten was du beachten mußt und was es für Zuschüsse gibt. Ich hoffe du bist kaufmännisch ausgebildet, um Kalkulationen usw. machen zu können. Leute für sich arbeiten lassen ist nicht so einfach.
MfG
Daniela
Guten Tag.
Arge geht es ja nur um ihr Einkommen und ihren Arbeitsumfang, ob und wieviele Leute für Sie arbeiten ist denen grundsätzlich egal. Wenn Sie mehr Aufträge bekommen, muß dadurch ggf. ja auch weniger Arbeitslosengeld 2 gezahlt werden und wäre somit im Interesse der Arge.
Sie müssen die Leute einfach nur anmelden zur Sozialversicherung, am besten reden Sie mit Ihrem Steuerberater.
Sehr geehrte Steffi,
das Jobcenter kann Ihnen egal sein. Die melden sich, wenn Sie etwas wollen. Aber Sie müssen die Arbeitnehmer bei Krankenkasse, Steuer etc. anmelden. Dafür sollten Sie die IHK sowie Ihren Steuerberater konsultieren.
MfG
Hofmann
Formalitäten, außer der Einreichung von vielleicht den Arbeitsverträgen mit den Mitarbeitern, die du beschäftigen willst, sind mit nicht bekannt. Vielleicht bekommst du Informationen bei deiner zuständigen IHK oder du fragst mal bei der Agentur für Arbeit in Bezug auf ICH-AGs nach. Die wurden ja auch immer bezuschusst.
***
Hallo,
suchen Sie sich einen Steuerberater, der Sie bei Ihrem Vorhaben unterstüzt.
Der Steuerberater kann Ihnen bei derartigen Behördengängen genau sagen, was Sie wo beantragen und hintragen müssen.
Mit freundlichen Grüssen
Hallo Steffi50,
ich empfehle ein Gespräch mit der Handwerkskammer. Dort sind Spezialisten, die Exsistensgründern weiterhelfen.
Gruß
Franjo