Ein Freund von mir ist leider gerade in Hartz4 reingerutscht und wohnt der Zeit nach Maßstäben der ARGE in einer zu großen Wohnung. Was ist wenn es vor Ort keine angemessene Wohnung gibt? Was kann ihm zugemutet werden wie weit er von seinem derzeitigen Wohnort wegziehen muss?
Sie können ihn nicht zwingen aus seinem jetzigen Wohnort wegzuziehen wenn es dort keinen angemessenen Wohnraum gibt und er es auch begründen kann.
Er muss nur den zu vielen Wohnraum selbst bezahlen, wird also nicht den vollen Mietzuschuss und auch nicht den vollen Heizkostenzuschuss erhalten.
Das heißt, zu viel genutzte Quadratmeter muss er selbst zahlen.
Hallo
Normalerweise gibt ihm das JC 1/2 Jahr Zeit, sich eine angemessene Wohnung zu besorgen. In Ausnahmefällen kann diese Frist verlängert werden. Er muss dann Nachweise vorlegen, dass er tatsächlich keine Wohnung findet. Wann, bei wem, alles über die besichtigten Wohnungen usw.
viel Erfolg
Andreas
Hallo
wenn das Jobcenter schriftlich zur Senkung der Unterkunftskosten innerhalb (in der Regel:smile: sechs Monaten auffordert, dann müssen sie auf vorherigen Antrag auch die notwendigen umzugsbedingten Kosten übernehmen. Und wenn nachweislich keine Wohnung zu finden ist , die den örtlichen Angemessenheitskriterien entspricht, dann können in diesem Zusammenhang (vorab) auch die notwendigen Kosten für einen Makler beantragt werden. Dazu (und allgemein alles Wesentliche zum Umzug) siehe hier: http://hartz.info/index.php?topic=24.0
Das Jobcenter muss nach dem „Wirtschaftlichkeitsprinzip“ handeln. Durch seine Aufforderung zur Kostensenkung entstehen dem Jobcenter Kosten - nämlich eben die notwendigen umzugsbedingten Kosten. Wenn die entstehenden Umzugskosten in keinem wirtschaftlichen Verhältnis zur Kosteneinsparung stehen, die dem Jobcenter durch den Umzug in eine angemessene Wohnung entsteht, dann wäre die Aufforderung zur Kostensenkung „unwirtschaftlich“ - und in der Regel wäre dann davon abzusehen, eine Kostensenkung zu fordern.
Und die Kosten, die durch den Umzug entsehen und die man beantragen kann, sind von der Höhe her nicht zu unterschätzen - da kann Etliches zusammenkommen. Vor allem, wenn die derzeitige Wohnung nur geringfügig unangemessen ist, sollte man sich vom Jobcenter deshalb ruhig mal ihre Wirtschaftlichkeitsberechnung zeigen lassen: http://essen.verdi.de/erwerbslose/meine_erfahrungen_…
LG
es gibt auf den Ort bezogene Vorschriften, die Sie im Internet lesen. http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harald/newsletter/, dort gibt es zahlreiche Infos zum Thema.
Hallo Kermit
Man kann ihm nicht vorschreiben, wo er wohnen soll/darf/kann. Er muss den Differenzbetrag bei der Miete dann selber aufbringen. Wenn das machbar ist, würde ich es mir sogar überlegen. Bedenkt doch mal, was ein Umzug kostet! Nur, wenn die Arge ihn zum Umzug verdonnert, müssen die den Umzug zahlen! Und der Hinweis, dass er in einer zu großen Wohnung wohnt, ist keine Aufforderung zum Umzug! Also Vorsicht! Vor allem auch Blödsinn, wenn er jetzt zentraler wohnt. Und er wird doch weiter nach Arbeit suchen? Also! Viel Glück!