Hartz 4 und Unterhalt

Liebe/-r Experte/-in,
ich habe eine etwas komplizierte Geschichte und Frage.
Ich lebe von meiner Frau seit 2 Jahren getrennt. Sie arbeitet als Erzieherin, ich lebe krankheitsbedingt z.Zt. von Hartz-4 (Grundsicherung). Da meine getrennt lebende Ehefrau nur halbtags arbeitet (1000,–EUR netto), bekomme ich meine 359,–EUR monatlich. Ab Juni soll meine Frau allerdings 15 Std. wöchtl. mehr arbeiten,d.h. sie würde dann wohl ca. 1400,–EUR netto verdienen.
Meine Frage: Wie würde sich Ihr Gehalt auf mein Sozialgeld auswirken? Würde ich dann weniger bekommen, oder müsste meine Frau mich dann finanziell unterstützen?
Freue mich auf eine Antwort.

Viele Grüsse
Ralf

Hallo,

Auf deine ALG2-Leistung darf nur Einkommen angerechnet werden, das dir tatsächlich zufließt (und erst in dem Monat, in dem es dir zufließt). Unterhaltsansprüche sind vorrangig vor dem Bezug von ALG2 und müssen ggf. geltend gemacht werden. Ob und in welcher Höhe deine Frau dir gegenüber unterhaltspflichtig ist, kann dir am Besten ein Fachanwalt sagen. Als ALG2- Bezieher kannst du dir beim zuständigen Amtsgericht einen Beratungshilfeschein holen; damit kostet dich die anwaltliche Beratung und ggf. Vertretung max. 10 € Eigenbeitrag.

LG

Hallo Ralf,

sollte deine Frau so viel verdienen, dass sie dir Unterhalt zahlen kann, wird deine Grundsicherung unter Umständen anteilig aufgrund des Unterhalts gekürzt.

Gruß