Hartz 4 und Unterkunftkosten

Hallo,

da ich in den nächsten Tagen aus meiner Wohnung raus muss, habe ich vor, vorübergehend in eine Pension oder ähnliches (Montagezimmer) zu wohnen bis ich eine Wohnung gefunden habe.
Übernimmt die Arge am neuen Ort gewisse Unterkunftskosten und wenn in welcher Höhe?

Gruss

Hallo!

leider schreiben Sie nicht, warum Sie in den nächsten Tagen die Wohnung verlassen müssen.

Vom heimischen Rechner kann ich Ihre Situation nicht beurteilen. Darum empfehle Ihnen dringend, VOR Anmietung mit dem zuständigen Sachbearbeiter zu sprechen, damit Sie im schlimmsten Falle nicht auf den Kosten sitzen bleiben.

Beachten Sie bitte, den als angemessen gesehenen Wohnbedarf. Wie hoch der ist (hängt von der Region ab, ob höher oder niedriger), können Sie vom Jobcenter erfragen. Mehr werden Sie nicht bekommen. Günstiger wäre ein WG-Zimmer. Oder fragen Sie beim Sozialamt Ihres Wohnortes. Manchmal erhalten die Leute dort von Bürgern Informationen über Zimmer oder Wohnungen mit niedriger Miete.
Alles Gute!

Guten Tag,
Danke für Ihre Anfrage. Ja, bestimmte Unterkunftskosten werden übernommen. Sie sind gestaffelt nach der Anzahl der Personen. Allerdings ist die Höhe der zu übernehmenden Unterkunftskosten nicht nur von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, sondern kann auch von Kommune zu Kommune unterschiedlich ausfallen. Da ich Ihrer Anfrage nicht entnehmen kann, um welchen Ort es bei Ihnen geht, lässt sich Ihre Anfrage nicht konkreter beantworten.
Bitte beachten Sie, mein Statement auf Ihre Anfrage soll lediglich Ihnen ermöglichen, eine erste rechtliche Einschätzung zu erhalten und kann eine ausführliche Rechtsberatung nicht ersetzen. Auch kann bei Abweichungen im Sachverhalt sich eine von meinem Statement abweichende andere rechtliche Beurteilung ergeben.
Herzliche Grüße
Ihr
Manfred Busch

Hallo,

das Amt kann in Notlagen (dies scheint hier der Fall zu sein) eine besondere Unterstützung (z.B. zinsloses Darlehen nach § 15 SGB XII) gewähren.

Bzgl. des Umzugs ist dem Amt die Notwendigkeit zu erklären und es werden dann (bei entsprechender Genehmigung vom Amt) auch Umzugskosten (falls Sie gesund sind, betrifft dies in der Regel die Fahrzeugkosten, Helfer sollten aus dem Freundes- bzw. Bekanntenkreis kommen, welche keine „Vergütung“ aber eine „Versorgung“ erhalten können) gewährt.

Die Ämter entscheiden hier oftmals sehr unterschiedlich. Ich empfehle einen entsprechenden schriftlichen Antrag zu stellen und möglichst klar zu benennen, um was Sie bitten (z.B. Transporter zur Miete in Höhe von x-Euro, geschätzte Kosten Kraftstoff, geschätzte Verpflegungskosten für die Helfer, es gibt keine einheitliche Regelung, 10 Euro pro Tag/Helfer sind aber nach meiner Erfahrung realistisch).

Falls Sie in eine andere Stadt umziehen wollen, ist übrigens das alte Amt für die Umzugskosten zuständig, während Wohnungsbeschaffungskosten und Mietkaution vom neuen Amt übernommen werden.

Mit freundlichen Grüßen

hl

Hallo,

diese Frage ist zu speziell, um sie allgemein beantworten zu können. Es gibt ARGEN die haben Obdachlosenunterkünfte und zahlen daher gar keine Kosten für Pensionen oder ähnliches. Ich empfehle Ihnen daher die direkte Klärung mit Ihrer ARGE- nicht dass Sie am Ende auf den Kosten für die „Anmietung“ sitzen.

Gruß
flottebiene

Hallo,

dass ist sicherlicher möglich, aber von Stadt zu Stadt unterschiedlich. Daher müssten Sie auch tatsächlich bei dem Jobcenter mal nachfragen oder auf der entsprechende Internetseite schauen, in welche Stadt sie ziehen möchten.

MfG