Hartz 4 Unter 25 bei den Eltern wohnend

Ich weiß es ist blöd und ich schäme mich auch dafür aber so langsam wirds wirklich eng.
Also ich 23 Wohne bei meinen Eltern, habe eine erfolgreich bestandene Ausbildung gemacht und seit dem noch keinen Job wieder. Habe jetzt bis zum 15.07 Arbeitslosengeld I bezogen. Bin nun freiwillig Krankenversichert 168€ im Monat. Und Scheinbar soll ich keine Unterstützung bekommen, nichts da mein Vater zu viel verdienen Würde, und wir ein Eigenheim haben.Kann das wirklich sein gibt’s nicht sowas wie einen Regelsatz? Kann mir nichtmal mehr die Bewerbungen leisten…
Danke schonmal

Ich sag mal unter Vorbehalt:

Da du mit deinen Eltern unter einem Dach wohnst, bildet ihr wohl eine Bedarfsgemeinschaft. Da ein Teil dieser Gemeinschaft aber wohl gut verdient (Vater) wird das berücksichtigt. Somit werden dir wohl leider keine Leistungen nach SGB II zustehen. Ich sehe da eigentlich nur zwei Möglichkeiten:

  1. Arbeiten gehen (sozialversicherungspflichtig)
  2. Die Bedarfsgemeinschaft verlassen (eigene Bude) und eben ALG II beantragen

Aber nochmal, nur unter Vorbehalt.

Hallo

Hast du einen schriftlichen Antrag auf Alg II gestellt, oder hast du nur eine mündliche Auskunft bekommen? Stelle den Antrag, und wenn er mit Begründung und Angabe der Paragraphen abgelehnt werden sollte, dann stelle hier nochmal eine entsprechende Frage.

Meines Wissens müsstest du was kriegen, solange du nicht angibst, mit deinen Eltern eine Wirtschtsgemeinschft zu bilden, was ja auch nicht der Fall ist.

Was du unter 25 nicht kriegst sind die Kosten für eine eigene Wohnung.

Für wie dämlich hältst du Arbeitslose? Da sich die UP ja bewirbt (nur sich momentan die Kosten dafür nicht leisten kann), wird sie wohl wie alle anderen auch wissen, dass Arbeiten eine möglichkeit ist, um sich das Leben zu finanzieren. Nur fallen eben Arebitsstellen nicht unbedingt vom Himmel.

Da die UP unter 25 ist, geht das nicht eben einfach so. Obwohl Eltern eigentlich nur bis zum Abschluss einer Ausbildung für ihre Kinder unterhaltspflichtig sind, werden diese auch danach der Bedarfsgemeinschaft zugerechnet, wenn sie noch unter 25 sind. Wer als U25 ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Jobcenters auszieht, erhält von Jobcenter keine Kostenübernahme für die Miete und für den Lebensunterhalt nur, wenn bereits zuvor Alg2 bezogen wurde. Und genehmigt wird ein Auszug vom Jobcenter nur dann, wenn schwerwiegende Gründe wie z.B. Gewalt seitens der Eltern ihn notwenidg machen. Der Wunsch, mit einem Partner zusammenzuziehen (was in dem Alter nicht so ganz abwegig ist), wäre beispielsweise kein ausreichender Grund.

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Du du unter 25 bist, wirst du gemäß der Arbeitslosengeld-2-Regelungen automatisch der Bedarfsgemeinschaft deiner Eltern zugerechnet. Du kannst deshalb nicht nur für dich Alg 2 beantagen, sondern es muss die ganze Bedarfsgemeinschaft tun. Da ein selbst bewohntes Eigenheim in nicht zu üppiger Größe keinen Grund darstellt, um Alg 2 zu verweigern, kann es durchaus sein, dass ihr als Familie ergänzend Alg 2 erhalten könnt, wenn das Einkommen deiner Eltern unter eine bestimmten Grenze liegt.

Falls deine Eltern das nicht wollen bzw. ihr Einkommen offenkundig zu hoch ist, musst du mit deinen Eltern eine Regelung finden, damit diese dich finanziell unetrstützen.

Am besten suchst du eine Arbeitslosen-Beratungsstelle bei dir vor Ort auf.

:paw_prints:

Hi Simsy,

aber fällt damit nicht in den meisten Städten hier in D der Punkt

gleich mit unter den Tisch?

Rein aus der Neugierde: Womit wird (rechtlich) begründet, dass eine 18-25jährige hierfür keine Unterstützung für eine eigene Wohnung bekommt? Was wäre, wenn sie mit den Eltern partout nicht kann oder dieses zu mindestens vorgibt?

Gruß
VB

Hallo

Ja, das fällt unter den Tisch.

Übrigens fällt ansonsten mein Beitrag unter den Tisch, weil Kinder unter 25 grundsätzlich zur Bedarfsgemeinschaft gehören, d. h. ich habe was Falsches geschrieben.

Einen Antrag könnte die UP aber trotzdem stellen, denn dann könnte sie den Eltern anhand der Berechnung zeigen, welchen Bedarf sie offiziell hat.

Das wird im Einzelfall wohl damit begründet, dass es dieses Gesetz gibt. Und dieses wiederum begründet sich damit, dass es die Unterhaltspflicht bei Verwandten in gerader Linie ja gibt. Sie gilt ja eigentlich auch bei über-25-jährigen, und überhaupt immer, egal wie alt Kinder, Enkel, Großeltern usw. sind. Nur wird sie in den meisten Fällen bei Alg II nicht berücksichtigt.

Wenn das Zusammenleben nicht zumutbar ist, dann würde sie wohl eine Wohnung bezahlt bekommen. Sie müsste es aber wohl irgendwie nachweisen.

Es gibt auch andere Fälle, in denen eine eigene Wohnung für U25 finanziert würde, z. B. wenn sie ein Kind hat, oder wenn sie verheiratet ist, oder wenn sie schon vorher nicht mehr bei den Eltern gewohnt hat oder so.

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Hallo

Vielleicht könntest du solange irgendein Freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr machen, dann wärst du wenigstens krankenversichert und würdest ein Taschengeld kriegen. Außerdem macht sich das im Lebenslauf bestimmt wesentlich besser als Arbeitslosigkeit. Und für die Rente bringt das wahrscheinlich auch was.
http://www.bundes-freiwilligendienst.de/fsj-freiwilliges-soziales-jahr/sozial-kranken-versicherung/

Arbeitssuchend solltest du dich in jedem Fall melden, aber das hast du ja wahrscheinlich schon getan.
Und den Antrag auf Alg II würde ich unbedingt machen. - Das selbstbewohnte Eigenheim dürfte eigentlich keine Rolle spielen bei Alg II, nur die Kosten für Unterkunft werden dann anders berechnet.

Falls deine Eltern dir einen festen Betrag an Unterhalt zahlen würden (ca. 400,- Euro), hättest du ja Einkommen und könntest Wohngeld beantragen. Dafür müsstest du natürlich einen Mietvertrag mit deinen Eltern abschließen. - Ob das viel bringt, weiß ich nicht.

Aber das mit dem FSJ solltest du dir ernsthaft überlegen, zumal deine Chancen auf eine Einstellung immer geringer werden, wenn du einfach nur arbeitslos bist.

Oder gäbe es noch eine Ausbildung, die deine bisherige Ausbildung weiterführt? Also, nicht was völlig Neues, sondern praktisch der gleiche Beruf, nur höher qualifiziert? Dann könntest du immerhin noch familienversichert sein, und das würde deine Berufschancen evtl. auch verbessern.

Viele Grüße

Hallo,

zum Alg2 nur eine Frage: Hast du einen schriftlichen Antrag gestellt? Wenn ja, wie lautet der Ablehnungsbescheid? In deiner Situation muss es doch in erster Linie darum gehen, eine Beschäftigung zu finden. Alg2 ist doch keine Lösung bis zur Verrentung.
Mich beschäftigt vielmehr die Frage warum fandest du bisher keine Beschäftigung? Du hattest, vermutlich, ein Jahr Algbezug und ein Jahr Zeit für die Arbeitsuche und die Möglichkeiten dazu von der AA unterstützt zu werden. Du hast eine abgechlossenen Ausbildung und bist noch jung.
An was lag deine Erfolglosigkeit? Was ergaben Gespräche mit Arbeitsvermittlern der AA? Was sagen Familie und Freunde dazu? Welchen Berufsabschluß hast du? In welcher Region suchtest du bisher?

Gruß
Otto

Bin Fachkraft für Abwassertechnik und es gäbe nur die Möglichkeit einen Meister zu machen nur da bin ich bei ca 15.000 €. Wohne im Emsland und da wird der Beruf wohl ausgebildet aber es gibt so gut wie keine freien Stellen im Bereich um 150km und wenn freie Stelle dann hab ich immer sofort eine Bewerbung hingeschickt. Meine Beraterin meinte eine so ambitionierte junge Frau hätte sie schon lange nicht mehr gehabt.
Habe bereits eine Maßnahme mit gemacht wo nochmals über meine Bewerbungen gesehen wurden.

war in unserer Gemeinde die meinten da mein VATER über 1500 € verdient + Eigenheim keine Chance

Wenn das so ist, angesichts der Tatsache, dass du noch sehr jung ist, viel zu jung,um für den Rest deines Lebens von ALG2 zu leben, würde ich an deiner Stelle den Suchradius erweitern und einen Umzug in Betracht ziehen. Möglicherweise beteiligt sich sogar die Arbeitsagentur daran, aber sicher bin ich mir nicht. Nur aus finanziellen Gründen solltest du nicht bei deinen Eltern wohnen bleiben, wenn du dort in der Nähe keine Arbeit findest.

Ich bin auch mit 18 fast 200 km weggezogen, wegen der Schule (meine Mutter wohnte im selben Ort wie meine Schwester, meine Schwester war wegen der Kinderbetreuung auf meine Mutter angewiesen, und die Schule gab’s aber nur in ca. 185 km Entfernung) und war von einem Tag auf den anderen quasi auf mich allein gestellt, ich versichere dir, es geht, zumal du 5 Jahre älter bist als ich damals. :wink:

Gruß
Christa

Stell einen Antrag, und die sollen es gründlich ausrechnen.
Mit solchen Auskünften sollen die Leute davon abgehalten werden, Anträge zu stellen. Das spart der Stadt Arbeit und Geld.

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Zumal ich wegen meiner Ausbildung auch 150 km weiter im Block Unterricht war und dann teilweise auch 8 Wochen oder mal 12 Wochen weg war aber da d liegt das Problem ich hab ganz ganz schlimmes Heimweh so schlimm dass ich nicht mehr schlafen konnte meine Noten schlecht wurden etc

Irgendwann musst du dich allerdings abnabeln. :slight_smile: Es muss auch nicht für immer sein, aber aus einer Anstellung heraus lässt sich leichter eine andere Arbeit finden. Erstmal suchst du „irgendwo“ etwas, damit du auch Berufserfahrung sammeln kannst, und dann kannst du immer noch in der alten Heimat etwas suchen.

Emsland, so was ähnliches habe ich erwartet. Du hast folgende Möglichkeiten:
1.Dein Heimweh endlich abschütteln und selbständig werden. Wie, frag hier im Psychologiebrett. Weiter am Rockzipfel von Mutti zu hängen ist völlig ungeeignet.
Suche im https://jobboerse.arbeitsagentur.de/vamJB/stellenangeboteFinden.html?execution=e1s4 ohne regionale Einschränkung. Dann siehst du, dass es anderswo eine Reihe von Stellen gibt. Meist findet man auch eine e-Mailadresse für eine digitale Bewerbung.
2. Nochmals einen anderen Beruf lernen. Dabei es diesmal aber besser machen, nämlich vor einer Entscheidung sich über den regionalen Arbeitsmarkt erkundigen. Wie, auch über den o.a. Link.
3. Über Beschäftigungsalternativen nachdenken, aber nicht allzulange, guck hier https://berufenet.arbeitsagentur.de/berufenet/faces/index?path=null/kurzbeschreibung&dkz=14755&such=Fachkraft+-+Abwassertechnik, dannPerspektiven
4. So hart es klingt: Weiterhin in deiner Situation verharren. Folge: du versaust dir deine Karriere noch mehr. Schon ein Jahr in deinem Alter zu Hause rumsitzen ist kann dir negativ angelastet werden. Ohne Berufserfahrung verlierst du nach und nach deine Qualifikation. Schon bald gilts du als Ungelernte/Hilfsarbeiterin. Dann nützt dir Mobilität. auch nichts mehr. Selbst, wenn du Kundin beim JC werden solltest, wirst du dort jede zumutbare Tätigkeit annehmen müssen. D.h. auch als Helferin beim Bauern.
Eine Weiterbildung zur Meisterin ist ohne Berufspraxis nicht möglich. Würde auch an deiner Situation nichts verbessern.

Gruß
Otto

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das muss man sich aber auch leisten können - vom dort erhaltenen lohn kann man beim besten willen nicht leben.

Ja, aber der ist doch besser als gar nichts. Und der eingesparte KV-Beitrag ist ja auch nicht zu verachten.