Hartz 4 unter 25 jährige köln

Hallo guten morgen!
Ich hoffe sehr das mir hier einer helfen kann. Es geht um einen 18 jährigen welcher nicht mehr zuhause wohnt
Er wurde in köln von amt zu amt geschickt und letztentlich jedesmal weg!!! Es ist ein freund meines sohnes und ich möchte ihm helfen das ist für mich ein unding ein so junger mensch erhält keine staatliche hilfe…er erhält von seinem vater unterhalt in höhe von 400 euro monatlich für wohnen und essen!!

Nun meine frage was steht diesem jungen zu? Hartz 4 regelsatz? Miete?wo muss ich mich hinwenden?
Im vorraus vielen dank

Die Behörde verweist ihn immer wieder auf den Klageweg. Das ist aber nicht in Ordnung. Man muss ihm den Regelsatz plus die Kosten der Unterkunft zahlen. Dann kann das Amt den Unterhaltsanspruch auf sich überleiten. Dafür gibt es den Ausdruck „vertreibende Hilfe“. Er braucht nur einmal Rückhalt. Es muss nur mal jemand als Zeuge zu so einem Gespräch mit gehen, dann klappt das auch.

Viel Glück

Vielen dank:smile: weisst du ob er beim gericht prozesskosten hilfe bekommen würde? Denn es eilt ja alles.sein zimmer hatt er bereits gestern verloren

Hallo, der junge Mann sollte einen Hartz IV Antrag stellen. Miete wird übernommen aber nur bis 40qm. Die 400 € die er von seinem Vater erhält werden angerechnet.

Er kann beim Amtsgericht einen Beratungsschein holen. Aber hier wäre ja das Sozialgericht gefordert. Dabei besteht kein Anwaltszwang. Auch das Sozialamt selbst muss alles unternehmen um Obdachlosigkeit zu beseitigen.

Lassen Sie sich nicht für dumm verkaufen.
Sie müssen auch bei Ablehnungen jedweder Art einen Bescheid erhalten gg. den Sie ggf. fristwahrend vorgehen. Bei Behördenvorsprachen lassen Sie sich eine Protokollnotiz geben, ist der SB unwillig, gehen Sie zur Leitung. Bestehen Sie grundsätzlich auf schriftliches, Sie selbst unterschreiben nichts, bedingen sich eine Frist aus und unterschreiben erst nach ausführlicher Prüfung. Er muss immer Zeugen mitnehmen, gerne mehrere, hinterher ein Protokoll schreiben, Unterschrift.
Gg. Bescheide legen Sie Widerspruch ein, wird er abgelehnt, erheben Sie Klage beim SG, ggf. beantragen Sie eine aufschiebende Wirkung Ihres Widerspruches bis zur gerichtllichen Entscheidung, d. h. Sie erhalten vorläufig das Erwünschte.

Hallo,

leider darf ich keine Rechtsberatung machen. Ich riskiere damit eine Abmahnung. sorry.

Hoffe, dass ein anderer helfen kann.

Meine erste Frage die sich mir stellt, wie kommt es das er allein wohnt? Das geht eigentlich in diesem Alter nur, wenn er eigenes Einkommen hat. Er bekommt 400€ Unterhalt vom Vater. Damit ist laut Hartz4 sein Regelsatz gedeckt. Was ist mit der Mutter? Sie ist genauso unterhaltsverpflichtet. Hat er einen Anspruch darauf sich das Kindergeld, was ja immer noch gezahlt wird, an sich zahlen zu lassen? Macht er eine Ausbildung? Egal Schule oder studieren oder Lehre hat er eventuell Anspruch auf BAB(Berufsausbildungsbeihilfe). Oder kann er vielleicht Wohngeld bekommen?
Ich hoffe ich konnte ein paar Anregungen geben. Über ein Feedback würde ich mich freuen.
MfG

also mal sehen:
generell werden die 400 euro auf sein hartz 4 anspruch mir angerechnet
einen anspruch auf eigenen wohnraum hat er nicht bis er 25 ist …leider …es sei denn er kann nachweisen das das verhältnis zu seinen eltern so zerüttet ist das es ihm nicht zuzumuten ist bei diesen zu wohnen ansonsten heißt es hotel mama bis 25 leider ist das gesetz so und wenn das verhältnis zeüteete ist hätte er auch noch ansorpcu auf das kinderled und damit dann ein einkommen von 584.00 welches jedes amt ansetzen würe sieht aus meinem wissen eher mau aus mit helfen
hoffe hilfrecih gewesen zu sein

Hallo,
bis er 25 ist, muss er bei seinen Eltern wohnen. Die Eltern müssen auch für ihn aufkommen.

Normalerweise müssen seine Eltern für ihn aufkommen bis zum 25. Lebensjahr. Dann geht es darum, warum ist er von zu Hause weg ? Es kommen sehr viele Faktoren zusammen.Macht er denn eine Lehre ? Wenn er die macht steht ihm Ausbildungsbeihilfe zu, die muss beantragt werden auf dem Jobcenter, aber der Unterhalt muss angegeben werden. Hat er eine eigene Wohnung ? Sollte das Jobcenter nichts machen dann wendet Euch doch mal ans Sozialamt.
Hoffe das ich etwas helfen konnte.

hallo ,
bei uns in Berlin ist es so, wenn Jugendliche nicht mehr bei Ihren Eltern wohnen, bekommen sie vom Jobcenter Unterstützung. Ich weis nicht wie es bei euch heißt, bestimmt ARGE.
Wenn der Jugendliche eine Genehmigung hatte das er von seinen Eltern ausziehen durfte., durfte es aber keine Probleme geben.
Es hat doch bestimmt auch Gründe vorgelegen, das er ausgezogen ist, wie z.B. Konflikte mit den Eltern usw.
Und derjenige der ihm geholfen hat, eine Wohnung zu bekommen,müßte dann auch wissen wo er sich hinwenden muß, um staatliche Unterstützung zu erhalten.Wenn er unter 25 Jahre ist, dann wäre eigentlich das Jugendamt zuständig. hat er da mal nach gefragt.
Wenn er schon eine Wohnung hat, könnte er auch mit Meldebescheinigung bei der Polizei einen Wohngeldantrag beim Wohngeldamt stellen. (Bitte vorher informieren was man dann alles noch mitbringen muß) einfach da nach fragen.
er soll sich nicht weg schicken lassen.Am besten ein Erwachsener geht mal mit, vielleicht ist der Junge Mann doch ein wenig unbeholfen.
Viel Glück wünsche ich euch.
Gruß qualle 2008

Hallo,

normal wäre der Vater bis zu seinem 25. ten Lebensjahr zuständig. Unter bestimmten Voraussetzungen (Familienprobleme usw.) kann aber auch das JC zuständig sein.
Entweder höhere Instanz beim JC anfragenoder Rechtsanwalt.

Gruß

Kann man so nicht sagen, am besten den Jungen mal zum Amt mitbegleiten und hören, was die dort sagen. Geht er zur Schule, verdient er in einer Ausbildung? Wenn Ablehnung, muss es einen GRUND geben! Evtl. wäre eine WG eine Hilfe?
Mehr kann ich dazu leider nicht sagen.

Hallo,
grundsätzlich sagt der Gesetzgeber, dass ein unter 25jähriger keine eigene Wohnung anmieten darf und einen SGB II-Antrag nur zusammen mit den Eltern stellen kann. Neben Unterhalt kann er ggf. so er noch Anspruch darauf hat, das Kindergeld auf sich umleiten lassen. Dafür braucht er aber die Zustimmung des derzeitigen Kindergeldberechtigten (Vater oder Mutter). Ich sehe daher wenig Chancen. Er könnte sich ggf. noch bei der Caritas oder dem Jugendamt beraten lassen.

Ich hoffe, ich konnte weiterhelfen.

Gruß
flottebiene

Hallo. Da kann ich leider nichts zu sagen. Aber der junge Mann hat Glück dass du dich kümmerst. So viel ich weiß müssen die Eltern für ihn aufkommen bis er 27 ist. Aber das ist nur Alltagswissen ohne Garantie auf Richtigkeit. Vor allem gibt es immer wieder Ausnahmen. Viel Glück für den jungen Mann…LG Silvia

Das kann ich nicht so genau beantworten …es wurde ihm doch sicher gesagt was ihm zusteht oder nicht und was er machen muss…er sill dann nochmal mit seinem vater zum amt gehen und das klaeren antrag stellen sehen was raus kommt…

Arbeitslos melden, damit er krankenversichert ist! Und dann Wohngeld. Vom Vater bekommt er mit den 400 Euro mehr, als der Regelsatz ist!