Hallo,
mich würde mal interessieren wie die Rechtslage aussieht wenn eine Person, die dieses Jahr noch 23 wird, in einem kleinen Ort wohnt, wo die Arbeitschancen ziemlich schlecht stehen, von ihrem Elternhaus in eine größere Stadt ziehen möchte, aussieht.
Soweit ich weiß müsste die Person ja bis 25 bei ihren Eltern wohnen. Wie ist es denn wenn die Person eine Arbeit in einer größeren Stadt findet, sich aber die Bezinkosten nicht wirklich lohnen und somit ein Umzug in Frage kommen würde? Macht das Arbeitsamt da Geldmässig mit ? Bzgl. Mitfinanzierung der Wohnung ?
Wie ist es, wenn eine Person angeben würde, dass sie sich mit ihren Eltern verstritten hat, und auf Grund dessen nicht bei ihren Eltern wohnen kann/möchte ? Sie deshalb ausziehen muss/möchte?
Für Tipp danke ich ich im Voraus.
Vanessa
Hallo,
Wie ist es denn wenn die Person eine Arbeit in einer
größeren Stadt findet, sich aber die Bezinkosten nicht
wirklich lohnen und somit ein Umzug in Frage kommen würde?
dann wäre Hartz4 ja nicht mehr von nöten…
Macht das Arbeitsamt da Geldmässig mit ? Bzgl. Mitfinanzierung
der Wohnung ?
Wie sagt man so schön, die Arbeitsaentur kann da sicher rheinische Lösungen finden (es gibt also sicher bei gutem Willen Lösungen für solche Probleme) - dazu müsste man aber im Fall der Fälle direkt mit der AA reden…
Auf der anderen Seite gibt es in größeren Städten möblierte Zimmer, in denen man wohnen kann, bis man sich was Eigenes leistet.
Wie ist es, wenn eine Person angeben würde, dass sie sich mit
ihren Eltern verstritten hat, und auf Grund dessen nicht bei
ihren Eltern wohnen kann/möchte ? Sie deshalb ausziehen
muss/möchte?
Kaum, denn genau das hat der Gesetzgeber ja vermeiden wollen mit der 25er Regelung…
Gruß,
Micha
Macht das Arbeitsamt da Geldmässig mit ? Bzgl. Mitfinanzierung
der Wohnung ?
Wie sagt man so schön, die Arbeitsaentur kann da sicher
rheinische Lösungen finden (es gibt also sicher bei gutem
Willen Lösungen für solche Probleme) - dazu müsste man aber im
Fall der Fälle direkt mit der AA reden…
Es gibt Mobilitätsbeihilfen vom Amt, also der Umzug kann finanziert werden und auch 1. Darlehen, zur Überbrückung, bis Lohn gezahlt wird. Wichtig, immer erst beantragen, bevor Tatsachen geschaffen werden.
Wie ist es, wenn eine Person angeben würde, dass sie sich mit
ihren Eltern verstritten hat, und auf Grund dessen nicht bei
ihren Eltern wohnen kann/möchte ? Sie deshalb ausziehen
muss/möchte?
Kaum, denn genau das hat der Gesetzgeber ja vermeiden wollen
mit der 25er Regelung…
Richtig, wenn jedoch nachweisbar, die Familie sozial zerüttelt ist und ein Zusammenleben nicht mehr zumutbar ist, geht es doch. Dürfte nur schwer werden.
Die sauberste und beste Lösung ist eine Arbeit in dieser Stadt zu finden, ach herje, gelten diese Beihilfen auch bei ALG II (???). Auf jeden Fall nachfragen mit Merkblatt in der Hand (gibt es). Kann mir nicht vorstellen, dass sich ein Bearbeiter so quer stellt, wenn Jemand Arbeit findet und nun Starthilfe braucht.