Hallo,
neulich hab ich mit meinem Ex Freund neu den Unterhalt für unser Kind verhandelt.
( Ne ich verstoß jetzt nicht gegen FAQ 1129)
Dabei ist uns was aufefallen.
Laut Düsseldorfer Tabelle sollte/muss/darf er für das Kind ca. 300 Euro zahlen.
Der Harzt 4 Satz für Kinder ist aber viel geringer. Ich weiß nicht, aber ich schätze mal so 200 Euro?
Wenn der Staat davon ausgeht, dass für ein Kind von beiden Elternteilen ca. 300 Euro erbracht werden müssen um ein Kind zu erziehen, warum bekommt man dann vom Staat „nur“ 200?
Also meine Frage ist:
Warum ist der Unterhalt, den der Vater zahlen muss, deutlich höher als der Harzt 4 Satz? Zahlen die Väter zu viel, der Staat zu wenig, oder kann man das gar nicht vergleichen?
Vielen Dank und schönes We,
Gruß Lulea
Hallo,
Dabei ist uns was aufefallen.
Laut Düsseldorfer Tabelle sollte/muss/darf er für das Kind ca.
300 Euro zahlen.
Der Harzt 4 Satz für Kinder ist aber viel geringer. Ich weiß
nicht, aber ich schätze mal so 200 Euro?
Na dann mal genau informieren.
Wenn der Staat davon ausgeht, dass für ein Kind von beiden
Elternteilen ca. 300 Euro erbracht werden müssen um ein Kind
zu erziehen, warum bekommt man dann vom Staat „nur“ 200?
Also meine Frage ist:
Warum ist der Unterhalt, den der Vater zahlen muss, deutlich
höher als der Harzt 4 Satz? Zahlen die Väter zu viel, der
Staat zu wenig, oder kann man das gar nicht vergleichen?
Letzteres. Nur weil man vom anderen Elternteil getrennt lebt oder geschieden wurde, ist nirgendwo festgelegt, dass das Kind deswegen auf Sozialhilfeniveau abstürzen soll. Der Sozialhilfesatz ist eben das Mindeste, was der Staat jedem Anspruchsberechtigten zugesteht, falls sein Unterhalt nicht von anderern Verpflichteten aufgebracht werden kann. In diesem Staat ist des doch sogar so gewesen, dass selbst der geschiedene Ehepartner (oft die Frau) ein lebenslangen Unterhalt in angemessener Höhe beanspruchen darf/durfte. Und angemessen hieß dabei u.a. auch, dass sich dieser am Einkommen des anderen ausrichtete. Wie das neue Unterhaltsrecht nun am Ende ausgelegt wird, hängt wohl auch stark vom Richter ab.
Grüße