Hartz 4 & Untermiete

Hi. Ich möchte eine Wohnung (2 Zimmer) für 480 € warm mieten und an meine Mutter (Hartz 4 Empfänger) für 378€ warm vermieten. Wird das Amt Probleme machen? Danke.

Hi. Ich möchte eine Wohnung (2 Zimmer) für 480 € warm

mieten

und an meine Mutter (Hartz 4 Empfänger) für 378€ warm
vermieten. Wird das Amt Probleme machen? Danke.

ich verstehe die frage so, dass du den rest dazuzahlen
möchtest.ich würde das auf jeden fall mit dem amt
abklären, sonst könnten die wirklich schwierigkeiten
machen.

Hi. Ich möchte eine Wohnung (2 Zimmer) für 480 € warm mieten
und an meine Mutter (Hartz 4 Empfänger) für 378€ warm
vermieten. Wird das Amt Probleme machen? Danke.

Hi, leider habe ich keine Ahnung, sorry. Viel Glück

Hi. Zu deiner Frage. Wenn der Hauptvermieter dem ganzen zustimmt und ein ordentlicher Untermietvertrag geschlossen wird gibt es keinerlei Probleme mit dem Amt.
Ich hoffe ich konnte helfen.

Hi. Ich möchte eine Wohnung (2 Zimmer) für 480 € warm mieten
und an meine Mutter (Hartz 4 Empfänger) für 378€ warm
vermieten. Wird das Amt Probleme machen? Danke.

Hi,
danke erstmal für die Antwort, gibt es denn keinen anderen Weg? Bin mir nicht sicher, ob die Hausverwaltung dem zustimmt.

Hi, jeder Umzug muß schriftlich beantragt und gehnehmigt werden, also Mietvertrag fertig machen gehnehmigen lassen, Wohnung mieten. Schwieriger wirds wahrscheinlich mit der Nebenkostenabrechnung. Gruß.C.

Hi, jeder Umzug muß schriftlich beantragt und gehnehmigt
werden, also Mietvertrag fertig machen gehnehmigen

lassen,

Wohnung mieten. Schwieriger wirds wahrscheinlich mit der
Nebenkostenabrechnung. Gruß.C.

Du siehst also kein Problem mit der Untermiete?
Nebenkosten kann ich ja pauschal nehmen, geht nur drum,
dass sie das gfenehmigt bekommt, den Rest zahle ich dann.

Die Miethöhe ist durchaus im Rahmen der Bewilligung.

Verwandte ersten Grades sind einander zum Unterhalt verpflichtet, soweit sie dazu in der Lage sind.
Deshalb ist noch einiges unklar und auch zum Umzug ist noch etwas zu sagen:

Wird Deine Mutter gerade jetzt erst zum Hartz4-Fall oder ist sie es schon länger?
Leistest Du ihr Unterhalt, wenn nicht, aus welchem Grund?
Wenn sie bereits jetzt Wohnkosten vom Amt bekommt, wird ihr vor einem Umzug ein entsprechender Antrag abverlangt. Das JobCenter behält sich also die Genehmigung des Umzugs vor.Der Antrag sollte deshalb triftige Gründe (wie z.B. Nähe zum Sohn oder ähnliches) beinhalten.
Ich persönlich halte dieses Vorgehen der vorangehenden Umzugsgenehmigung für verfassungswidriges Ansinnen, da es gegen das Grundrecht der Freizügigkeit verstößt.
Man dürfte demnach sich auch (notfalls gerichtlich) durchsetzen können, wenn man „ungenehmigt“ umzieht und es dann Probleme mit den Leistungen für Wohnkosten geben sollte. Umzugskosten dagegen halte ich für sehr problematisch, es sei denn es gibt wichtige Gründe.

Im Übrigen kann auch jemand an seinen Angehörigen Wohnraum vermieten.

Ich weise darauf hin, daß meine vorstehenden Ausführungen keine Rechtsberatung darstellen, sondern Erfahrungsergebnisse, Meinungen und eigenangestellte Recherchen in für jeden zugängliche Quellen (Medien, Gesetzestexte und Gerichtsurteile) sind.

Die Miethöhe ist durchaus im Rahmen der Bewilligung.

Verwandte ersten Grades sind einander zum Unterhalt
verpflichtet, soweit sie dazu in der Lage sind.
Deshalb ist noch einiges unklar und auch zum Umzug ist

noch

etwas zu sagen:

Wird Deine Mutter gerade jetzt erst zum Hartz4-Fall

oder ist

sie es schon länger?
Leistest Du ihr Unterhalt, wenn nicht, aus welchem

Grund?

Wenn sie bereits jetzt Wohnkosten vom Amt bekommt,

wird ihr

vor einem Umzug ein entsprechender Antrag abverlangt.

Das

JobCenter behält sich also die Genehmigung des Umzugs

vor.Der

Antrag sollte deshalb triftige Gründe (wie z.B. Nähe

zum Sohn

oder ähnliches) beinhalten.
Ich persönlich halte dieses Vorgehen der vorangehenden
Umzugsgenehmigung für verfassungswidriges Ansinnen, da

es

gegen das Grundrecht der Freizügigkeit verstößt.
Man dürfte demnach sich auch (notfalls gerichtlich)
durchsetzen können, wenn man „ungenehmigt“ umzieht und

es dann

Probleme mit den Leistungen für Wohnkosten geben

sollte.

Umzugskosten dagegen halte ich für sehr problematisch,

es sei

denn es gibt wichtige Gründe.

Im Übrigen kann auch jemand an seinen Angehörigen

Wohnraum

vermieten.

Ich weise darauf hin, daß meine vorstehenden

Ausführungen

keine Rechtsberatung darstellen, sondern

Erfahrungsergebnisse,

Meinungen und eigenangestellte Recherchen in für jeden
zugängliche Quellen (Medien, Gesetzestexte und
Gerichtsurteile) sind.

Meine Mutter ist schon länger Hartz 4 Empfänger. Wir
haben bisher zusammen gewohnt. Jetzt möchte ich
ausziehen, deswegen braucht sie eine kleinere Wohnung,
die alte zu teuer. Aber die neue ist teuerer als 378€.
Ich zahle gern den Rest für sie. Und ich wüsste nicht,
dass ich für sie unterhaltspflichtig wäre. Das wäre mir
ganz neu. :open_mouth:

Hi. Ich möchte eine Wohnung (2 Zimmer) für 480 € warm mieten
und an meine Mutter (Hartz 4 Empfänger) für 378€ warm
vermieten. Wird das Amt Probleme machen? Danke.

Hallo,

das kommt auf das Amt an. Tut mir leid, aber bei dieser Frage kommt es darauf an, ob Du in einer großen Stadt wohnst oder in einer kleinen, denn in kleinen Städten wird mehr darauf geachtet und geprüft, als in großen. Wenn Du in Berlin wohnst, wird es wahrscheinlich weniger Probleme geben als in einem kleinen Dorf, wo die Sachbearbeiter mehr prüfen. Ich gebe Dir den Rat, Dich vorher an die Arge oder die Jobagentur zu wenden, die für Dich zuständig sind und die werden Dir genauere Auskunft geben können. Tut mir sehr leid, dass ich da keine genaue Auskunft geben kann.

Viele Grüße und viel Glück
Tanja

Dann hat´s wohl jemand übersehen (bisher).
Ich anstelle Deiner Mutter würde, wenn Du ausziehst, die Wohnung ganz übernehmen, den Mietvertrag entsprechend ändern lassen und die volle Mietzahlung beantragen. Sie müßte sich ja erst eine andere Wohnung suchen und das kann dauern. Das Dach über dem Kopf muß ihr erhalen bleiben, also wird man nicht um die Leistungsgewährung umhinkommen. Allerdings wird man ihr wohl abverlangen, sich eine günstigere Wohnung zu suchen und dafür meist 6 Monate Zeit geben. Wenn nach 6 Monaten immer noch nichts günstigeres gefunden wurde und man die angemessene Suche belegen kann, wird man Deien Mutter dann auch nicht auf die Strasse werfen oder die Mietzahlungen kürzen können.

Dann hat´s wohl jemand übersehen (bisher).
Ich anstelle Deiner Mutter würde, wenn Du ausziehst,

die

Wohnung ganz übernehmen, den Mietvertrag entsprechend

ändern

lassen und die volle Mietzahlung beantragen. Sie müßte

sich ja

erst eine andere Wohnung suchen und das kann dauern.

Das Dach

über dem Kopf muß ihr erhalen bleiben, also wird man

nicht um

die Leistungsgewährung umhinkommen. Allerdings wird

man ihr

wohl abverlangen, sich eine günstigere Wohnung zu

suchen und

dafür meist 6 Monate Zeit geben. Wenn nach 6 Monaten

immer

noch nichts günstigeres gefunden wurde und man die

angemessene

Suche belegen kann, wird man Deien Mutter dann auch

nicht auf

die Strasse werfen oder die Mietzahlungen kürzen

können.

Das wusste ich auch, aber wir wollten das schnell
hinter uns bringen und ihr eine neue nette Wohnung in
der Nähe suchen, damit man einander besuchen kann, die
6 Monate würde stressig werden. Es ging ja nie darum,
dass sie Angst hat obdachtlos zu werden, sondern eine
nette Wohnung zu finden, die nun mal alle >378€ sind.

(

Hi,
nein tut mir leid, den gibt es leider nicht.

Hi,
danke erstmal für die Antwort, gibt es denn keinen anderen
Weg? Bin mir nicht sicher, ob die Hausverwaltung dem zustimmt.

Hallo,
es kommt darauf an in welchem Ort das ist. Für eine Person werden 45 qm akzeptiert. 378,00 €
ist dann whrscheinlich Obergrenze. Der Mietvertrag muss natürlich vorgelegt werden. An
sonsten ist es natürlich nicht verboten, eine Wohnung von einem Sohn oder Tochter zu mieten.

Hi. Ich möchte eine Wohnung (2 Zimmer) für 480 € warm mieten
und an meine Mutter (Hartz 4 Empfänger) für 378€ warm
vermieten. Wird das Amt Probleme machen? Danke.

Hi. Ich möchte eine Wohnung (2 Zimmer) für 480 € warm mieten
und an meine Mutter (Hartz 4 Empfänger) für 378€ warm
vermieten. Wird das Amt Probleme machen? Danke.

Hallo, so genau kann ich dir das nicht sagen, aber ich könnte es mir vorstellen, das das amt probleme macht, wenn du als angehöriger mit dem selben nachnamen das macht…lg